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Versicherungslexikon: Wichtige Begriffe zum Thema Versicherungen

Abgekürzte Leibrente

Bei Vertragsabschluss kann eine begrenzte Leistungsdauer festgelegt werden. Es handelt sich dann hierbei um eine abgekürzte Leibrente. Dies bedeutet, dass die Rentenzahlung mit dem im Versicherungsschein genannten Ende der Leistungsdauer endet.

Wird keine ausdrückliche Vereinbarung der Leistungsdauer getroffen und im Versicherungsschein angegeben, wird die Rente lebenslang gezahlt.

Ablaufphase

Die Ablaufphase der Fondsgebundenen Rentenversicherung beginnt nach der vereinbarten Aufschubzeit. Sie kann bis zu 10 Jahre betragen und wird bei Antragstellung vereinbart. Der Kunde kann während dieser Zeit jederzeit seine Rente beantragen. Darüber hinaus besteht auch ein Kapitalwahlrecht. Durch dieses Instrument kann der Kunde flexibel auf eventuelle Kursschwankungen reagieren.

Abrufrente

Bei den Rentenversicherungen ist es möglich, vorzeitig eine herabgesetzte Rente abzurufen.

Anstelle der Abrufrente, kann zu diesem Zeitpunkt auch die herabgesetzte vorgezogene Kapitalabfindung ausgezahlt werden.

Aktienfonds

Aktienfonds gehören zur Gruppe der Investmentfonds, bei denen die Gelder der Anleger überwiegend in Aktien investiert. Je nach Anlageschwerpunkt konzentriert sich der Aktienfonds auf bestimmte Länder, Regionen, Branchen oder Themen.

Allgefahrenversicherung

So werden Versicherungen bezeichnet, die einen umfassenden Schutz gegen Zerstörung, Beschädigung oder Verlust der versicherten Sachen geben.

Allmählichkeitsschaden

Das ist ein Sachschaden, der infolge allmählicher Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub, usw.) entsteht.

Beispiel: Durch ständiges leichtes Tropfen einer Wasserleitung wird das Mauerwerk durchfeuchtet und in der darunter liegenden Wohnung fällt ein Stück Putz von der Decke.

Altersvorsorge- Eigenheimbetrag

Ein Altersvorsorgevertrag bietet die Möglichkeit gem. § 1 Abs. 1 Nr. 10c AltZertG zwischen 10.000 und 50.000 Euro zu Finanzierung einer im Inland gelegenen selbstgenutzten Wohnung zu entnehmen. Der zu diesem Zweck aus einem Altersvorsorgevertrag entnommene Betrag wird als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bezeichnet.

Altersvorsorgebeitrag

Ein Altersvorsorgebeitrag ist eine Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag und muss in Höhe des Mindesteigenbeitrags erbracht werden, um die Altersvorsorgezulage in voller Höhe zu bekommen.

Altersvorsorgevertrag

Als Altersvorsorgevertrag gilt ein Vertrag, dem vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bestätigt wurde, dass er die Anforderungen des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen erfüllt, also zertifiziert wurde.

Altersvorsorgezulage

Die Altersvorsorgezulage setzt sich zusammen aus der Grundzulage und der Kinderzulage.

Anlagerisiko (bzw. Gewässerschäden Haftpflicht)

Die Gewässerschaden-Haftpflicht ist eine Zusatzversicherung, die gebraucht wird, wenn das Haus mit Öl geheizt wird. Für den Fall das dieses ausläuft, müssen die Kosten der Verhütung und Beseitigung von Gewässerschäden selbst getragen werden. Dies sogar, wenn keine Schuld nachweisbar ist.

Anpassung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme muss dem Versicherungswert entsprechen, sonst kann eine Unterversicherung entstehen. Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert, auch Neuwert genannt, des gesamten Hausrates. Steigen die Preise für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, muss auch der Wiederbeschaffungswert und somit die Versicherungssumme entsprechend erhöht werden. Bei sinkenden Preisen (z.B. für elektronische Geräte) umgekehrt.

Hier wird dem Versicherungsnehmer geholfen: Das Statistische Bundesamt ermittelt jedes Jahr, um welchen Prozentsatz die Preise gestiegen bzw. gesunken sind. Die Versicherungssumme wird entsprechend diesem Prozentsatz von der Versicherungsgesellschaft erhöht bzw. ermäßigt. Daher auch die Bezeichnung "dynamische" Hausratversicherung.

Unabhängig von der automatischen Summenanpassung sollte der Versicherungsnehmer von Zeit zu Zeit selbst überprüfen, ob z.B. nach größeren Anschaffungen die Versicherungssumme erhöht werden muss.

Antragsteller

Antragsteller einer Versicherung ist in der Regel Versicherungsnehmer. Er gewährleistet die Beitragszahlung und unterschreibt den Antrag.

Arbeitszimmer

Nicht versichert sind üblicherweise Räume innerhalb der Wohnung, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Bei manchen Tarifen besteht jedoch die Möglichkeit, die Mitversicherung dieser Arbeitszimmer zu vereinbaren.

Arztanordnungsklausel

Ist die Arztanordnungsklausel vereinbart, so ist die versicherte Person verpflichtet, ärztliche Anordnungen zur Minderung oder Beseitigung der Beschwerden oder der Berufsunfähigkeit zu befolgen.

Ärztliche Untersuchung

Ab einer bestimmten Höhe der Versicherungssummen ist in der Regel eine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Die Kosten dafür übernimmt in der Regel der Versicherer.

Assekuranz

Traditioneller Ausdruck für Versicherungswesen

Assistance Leistungen

Assistance Leistungen umfassen bestimmte Hilfsleistungen im Schadenfall. Dies umfasst u.a., dass Schadensmeldungen rund um die Uhr aufgenommen und Pannenhilfe organisiert wird. Darüber hinaus steht im Ausland ein telefonischer Dolmetscherdienst bei der Verständigung mit Polizei, Behörden, usw. zur Verfügung. Für die Durchführung notwendiger Reparaturen werden oftmals auch Handwerks-Unternehmen aller Branchen vermittelt.

Aufschubzeit

Aufschubzeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Rentenbeginn.

Aufsichtspflicht durch Eltern

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften Kinder unter 7 Jahren überhaupt nicht (nicht deliktfähige Kinder) und bis zum 18. Lebensjahr nur beschränkt.

Eltern sind per Gesetz verpflichtet, die Kinder so zu beaufsichtigen, dass sie nicht zu Schaden kommen und keinen Schaden anrichten.

Verursacht ein Minderjähriger bei Dritten einen Schaden, müssen die Eltern dafür gerade stehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

(siehe §§ 828 Abs. 1; 832 BGB).

Auslandsschäden

Die Privat-Haftpflichtversicherung gilt automatisch auf der ganzen Welt, wenn der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend ist.

Ausscheiden aus dem Beruf

Als Beruf gilt die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Wenn nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden, so wird für deren Beurteilung die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zugrunde gelegt (z.B. wegen Mutterschutz, Erziehungsurlaub, oder als Hausfrau).

Außenversicherung

Gewöhnlich ist der Hausrat nur innerhalb des Ortes der Versicherung (d.h. Wohnung, Räume in Nebengebäude, privat genutzte Garage auf demselben Grundstück) abgesichert. Da es auch zu den üblichen Lebensgewohnheiten gehört, Teile des Hausrates auch außerhalb der Wohnung zu nutzen oder aufzubewahren, wäre eine Versicherung, die nur innerhalb der Wohnung gilt, nicht bedarfsgerecht.

Deshalb ist die sog. Außenversicherung ein sehr wichtiger Bestandteil der Hausratversicherung. Sie dient dem Schutz von Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.

Für nicht vorübergehend wäre ein Fall wie folgt: Eine Mutter überlässt Ihrer Tochter einen ausgedienten Tisch, der dauerhaft in die Wohnung der Tochter gebracht wird. Der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Mutter endet und der Tisch ist künftig über den Vertrag der Tochter versichert.

AVB

Allgemeine Versicherungs Bedingungen.

Barauszahlung (bei Firmenversicherung)

Die Überschussanteile werden jährlich, unter dem Einbehalt von Überweisungskosten, in einem Betrag ausgezahlt.

Bauherren Haftpflicht

Für das Haftpflicht-Risiko als Bauherr kleinerer Vorhaben besteht in begrenztem Umfang Versicherungsschutz im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung.

Übersteigt die Bausumme diese Beträge, empfiehlt sich eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Beitrag

Die nach vereinbarter Zahlungsweise an das Versicherungsunternehmen zu zahlende Gebühr für eine Versicherung.

Beitragsbemessungsgrenze

Beiträge zur Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten. Diese lag 2005 bei einem Monatseinkommen von 5.200 Euro (Alte Bundesländer) bzw. bei 4.400 Euro ( Neue Bundesländer).

Beitragsdepot

In einem Beitragsdepot kann man Beitragsvorauszahlungen leisten. Für bestimmte Größenordnungen wird dann mit dem Versicherungsnehmer eine Vereinbarung über ein Beitragsdepot, in dem die Vorauszahlungen verzinst werden (für das Finanzamt erhält man normalerweise jährlich Abrechnungen). In ein Depot eingezahlte Beitragsvorauszahlungen können üblicherweise nicht zurückverlangt werden. Im Leistungsfall oder bei Vertragskündigung werden aber die nicht verbrauchten Vorauszahlungen erstattet.

Beitragssatz

Prozentsatz des Arbeitsentgelts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), der als Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen ist. Im Jahr 2005 betrug dieser 19,5%.

Beitragszahler

Ist diejenige Person, die Beiträge für eine Versicherungsvereinbarung leistet. Es kann oftmals auch vereinbart werden, dass die Beiträge durch eine dritte Person gezahlt werden. In diesem Fall hat aber der Beitragszahler keinerlei Rechte und wird nicht zum Prämienschuldner.

Beitragszahlungsdauer

Die Beitragszahlungsdauer umfasst den Zeitraum, für den Beiträge (Prämien) entrichten werden müssen. Sie kann, je nach tariflicher Möglichkeit und Vereinbarung, kürzer sein als die Versicherungs- und Leistungsdauer.

Beleihung

Die Beleihung ist in der Regel bis zu 90% des Rückkaufswertes möglich. Der Zinssatz ist hierfür meist günstiger als ein Bankkredit. Beleihbar sind Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten. Siehe auch unter Punkt "Vorauszahlung".

Bergungskosten

Aus dem Bereich der Unfallversicherung: bis zu einem festgelegten Höchstbetrag werden Kosten zur Bergung nach einem Unfall übernommen

Berufsgruppe

Als Grundlage gelten 4.000 Berufe, die in 5 Berufsgruppen eingeteilt werden, wobei Gruppe 1 die Berufe mit dem geringsten BU-Risiko enthält und Gruppe 5 jene Berufe beinhaltet, bei denen ein verhältnismäßig großes Risiko besteht, berufsunfähig zu werden.

Berufsunfähigkeit

Die dauernde gesundheitsbedingte Beeinträchtigung der Fähigkeit einen Beruf ausüben zu können durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Gegen Berufsunfähigkeit sollte man sich am Besten über einen selbständigen Vertrag absichern. Im allgemeinen ist man berufsunfähig, wenn man ärztlich bestätigt 50% der zur Ausübung seines Berufes erforderlichen Zeit oder Tätigkeiten nicht mehr ausüben darf/ kann.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Mit dem Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt man sich gegen finanzielle Einbußen durch Berufsunfähigkeit. Im Versicherungsfall wird  eine Rente in der vereinbarten Höhe gezahlt.

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) ist nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung möglich ( z.B. Kapital- oder Rentenversicherung). Im Falle einer Berufsunfähigkeit entfällt die Beitragszahlung für die Zusatz- und die Hauptversicherung. Zusätzlich ist die Vereinbarung einer Berufsunfähigkeits-Rente möglich.

Betriebliche Altersversorgung

Sie kann eine freiwillige Sozialleistung mit Aufwendungen des Arbeitgebers oder eine Umwandlung von Gehaltsteilen eines Arbeitnehmers in Versicherungsbeiträge sein. Eine Möglichkeit ist die Direktversicherung als eine übliche Form der betrieblichen Altersversorgung. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben seiner Mitarbeiter ab und zahlt die Beiträge an das Versicherungsunternehmen. Im Versicherungsfall erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dann das Geld direkt vom Lebensversicherungsunternehmen. Weitere Möglichkeiten sind die Pensionskasse, die Unterstützungskasse bzw. die Direktversicherung; beide funktionieren arbeitgeber- oder auch arbeitnehmerfinanziert.

Bezugsberechtigte

Die vom Versicherungsnehmer zum Empfang der Versicherungsleistung bestimmte Person ist "Bezugsberechtigter". Es empfiehlt sich, insbesondere für den Todesfall der versicherten Person, stets die Bezugsberechtigung namentlich festzulegen, z.B. Namen eines Ehepartners oder der Kinder. Es sollte von Zeit zu Zeit geprüft werden, ob die Bezugsberechtigung noch den Wünschen entspricht. Sie kann bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit schriftlich widerrufen werden, falls man nicht ausdrücklich als unwiderruflich bezeichnet worden ist.

Bezugsrecht

Recht eines Begünstigten, die im Todesfall eines Versicherten vereinbarten Versicherungsleistungen zu erhalten.

Blitzschlag

Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Die dadurch entstehenden Schäden sind mitversichert.

Ein Beispiel hierfür: Durch einen Blitzschlag wird der Ast eines Baumes abgetrennt und er beschädigt die Markise auf Ihrem Balkon.

Branchenfonds

Branchenfonds gehören zur Gruppe der Investmentfonds, in der nur in Wertpapiere einer bestimmten Industriebranche investiert.

Brand

Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist (oder ihn verlassen hat) und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Brandschäden sind mitversichert.

Fällt z.B. eine brennende Zigarette auf die Couch und verschmort durch starke Überhitzung der Stoff, dann handelt es sich nicht um einen Brand, weil keine Flamme sichtbar war, sondern um einen Sengschaden. Die üblichen Hausratversicherungen übernehmen diesen Schaden nicht.

BUZ- Dynamik

Bei einer BUZ kann vereinbart werden, dass nach Eintritt des BUZ- Leistungsfalls und Ablauf einer eventuell vereinbarten Karenzzeit die BUZ- Rente jährlich zwischen 1 und 5% erhöht wird und/oder die Beiträge der Hauptversicherung und eventueller Zusatzversicherungen ohne RZ- jährlich zwischen 1 und 10% erhöht werden. Dadurch erhöht sich die Versicherungsleistung.

BUZ Verlängerungsrecht

Ist die BUZ- Versicherungsdauer kürzer als die BUZ- Leistungsdauer, kann das Verlängerungsrecht vereinbart werden. Die Versicherungsdauer kann bei einigen Tarifen dann bis zur ursprünglich vereinbarten Leistungsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden.

Cost Average Effekt

Der Cost Average Effekt wird auch als Durchschnittskostenmethode bezeichnet. Denn bei einer gleichbleibenden Sparrate werden, je nach Entwicklung des Rücknahmepreises, bei höheren Kursen weniger und bei niedrigeren Kursen mehr Anteile erworben. Langfristig erreicht der Anleger damit einen günstigeren durchschnittlichen Einstiegspreis.

Dachfonds

Dachfonds gehören zur Gruppe der Investmentfonds, dessen Fondsvermögen wiederum in andere Fonds investiert wird. Die Auswahl der entsprechenden Fonds trifft das Fondsmanagement.

Deckungskapital

Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des Lebensversicherungsvertrages. Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert, auch Rückvergütung genannt, ausbezahlt. Zum Rückkaufswert, der sich aus dem Deckungskapital mit einem üblichen geringen Kostenabschlag (Stornoabzug) ergibt, kommen noch die Überschussanteile.

Deckungssumme

Geldbetrag einer Versicherung, der im Schadensfall maximal ausgezahlt wird.

Diebstahl

Diebstahl ist die Wegnahme von Sachen durch Dritte in der Absicht, sich diese rechtswidrig anzueignen. Im Unterschied zum Einbruchdiebstahl werden dabei keinen nennenswerten Hindernisse überwunden. Der "einfache" Diebstahl ist in der Hausrat-Versicherung in der Regel nicht versichert.

Direktversicherer

Ein Direktversicherer ist eine Versicherungsgesellschaft ohne Außendienst. Der Kundenkontakt erfolgt nur über Telefon oder das Internet.

Dynamik

Das ist eine planmäßige, automatische (mit Beginn des neuen Versicherungsjahres) Erhöhung der Beiträge und damit der Versicherungssumme, um die Kaufkraft zu erhalten.

Üblicherweise kann man unter verschiedenen Dynamikarten wählen wie z.B.:

Die Erhöhung entspricht dem Steigerungssatz des Höchstbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erhöhung entspricht 5 - 10% des Vorjahresbeitrages, oder die Erhöhung entspricht 5 - 10% des Grundbeitrages.

Normalerweise ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, aber es wird ein neues Eintrittsalter berechnet. Üblicherweise kann man auch zweimal hintereinander auf eine Anpassung verzichten, ohne dass der Anspruch auf eine Dynamik wegfällt. Nach mehr als zwei Auslassungen ist dann aber meist eine dynamische Anpassung nur nach erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Der Einschluss einer Dynamik erfolgt normalerweise maximal bis zum 65. Lebensjahr.

Einbruchdiebstahl

Diebstahl nach einem vorangegangenen Einbruch. Einbruchdiebstählschäden sind versichert.

Einmalbetrag

Bei Vertragsabschluss wird ein einmaliger Beitrag für die gesamte Laufzeit gezahlt. Die rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus der Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag sind auch dann kapitalertragssteuerpflichtig, wenn die sonstigen Voraussetzungen für eine Kapitalertragssteuerfreiheit erfüllt sind. (Ausnahme: Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht).

Eintrittsalter

Entspricht dem Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn. Lebensalter, das man in dem Kalenderjahr in dem der Vertrag beginnt erreicht.

Elementarschadenversicherung

Versicherung gegen Schäden, die durch Naturgewalten entstehen.

Endalter

Alter des Versicherten beim Vertragsende.

Erlebensfall

Der Versicherte verstirbt nicht vor Ablauf des Vertrages, sondern erlebt diesen.

Erwerbsunfähigkeit

Unfähigkeit eines Menschen überhaupt noch einen Beruf aus gesundheitlichen Gründen ausüben zu können.

Erhöhungsoption

Bei bestimmten Tarifen und nach Eintritt bestimmter Ereignisse (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Gründung einer selbstständigen Existenz, usw.) kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 100% erhöht werden.

EU Rentenbescheid

Sofern aus dem unbefristeten Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers klar hervorgeht, dass die vollständige Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person allein medizinisch begründet ist, genügt dieser Bescheid in bestimmten Fällen zum Nachweis der Berufsunfähigkeit.

Fälligkeit

Zeitpunkt, zu dem die Periode, der Versicherung beginnt oder endet, für den der Beitrag berechnet wird.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Spiegelt eine Verbindung zwischen Lebensversicherung und Fondsanlage wieder. Die Wertentwicklung eines Fonds ist ausschlaggebend für die Höhe der Leistung bei einem Versicherungsfall.

Explosion

Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Versicherungsschutz gilt für Explosionen aller Art.

Garantiezeit

Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird, sofern die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt, die vereinbarte Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit gezahlt, unabhängig davon, ob die versicherte Person auch diesen Termin erlebt. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung vor Ablauf der Garantiezeit, so kann der Bezugsberechtigte anstelle der Weiterzahlung der versicherten Rente die einmalige Kapitalzahlung wählen.

Gebäudeversicherung

Versicherung von Gebäuden gegen die finanziellen Folgen von Feuer, Leitungswasser und Sturmschäden.

Geschäftsversicherung

Versicherung für unternehmerische Risiken.

Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen

Das AltZertG ist Bestandteil des am 11.05.2001 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Altersvermögensgesetzes. Es regelt sowohl das Verfahren der Zertifizierung als auch die Anforderungen an die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Derzeit die Hauptsäule der Alterssicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angelegt. Aber auch für bestimmte Gruppen von Selbständigen und andere Personengruppen. Und den meisten nicht versicherungspflichtigen Personen bietet sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung oder für nicht versicherungspflichtige Selbständige die Versicherungspflicht auf Antrag.

Gliedertaxe

Tabelle der Versicherer zur Bemessung des Invaliditätsgrades nach einem Unfall, für den Fall des Verlustes oder der Funktionsunfähigkeit einzelner Gliedmaßen oder Körperteile. (Beispiel.: Verlust einer Hand entspricht 70% Invalidität).

Grundszulage

Die Grundzulage erhält jeder Zulageberechtigte auf seinen Altersvorsorgevertrag überwiesen. Sie beträgt ab dem Jahr 2002 38 Euro p.a. und steigert sich bis 2008 auf 154 Euro p.a.

Gruppenverträge

Für Firmen bieten sich oft günstige Gruppenverträge und -vereinbarungen an (betriebliche Altersversorgung).

Haftpflicht als Mieter oder Eigentümer eines Hauses

Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen als Inhaber von Wohnungen, eines Einfamilien- und eines Wochenend- oder Ferienhauses im Inland, oder als Vermieter von 3 einzeln vermieteten Wohnräumen im Inland.

Haftpflichtversicherung

Diese zahlt Schäden, die ein Versicherter Dritten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügt.

Hausrat

Vereinfacht ist zu sagen: "Was beim Einzug in die Wohnung gebracht wurde, ist der Hausrat." Dazu zählen Einrichtungsgegenstände:

wie z.B. Möbel, Bilder und Pflanzen, Gebrauchsgegenstände

wie z.B. Geschirr, Töpfe und jede Art von Wäsche und Verbrauchsgegenstände

wie z.B. Nahrungsmittel, Putzmittel und Hygieneartikel.

Außerdem zählen Bargeld, Garten- und diverse Sportgeräte sowie beruflich genutzte Arbeitsgeräte dazu.

Hausratversicherung

Diese versichert Schäden im Hausrat verursacht durch Feuer, Sturm, Leitungswasser Einbruchdiebstahl, sowie Vandalismus.

Hotelkosten

Wenn nach einem Versicherungsfall die Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist, dann übernimmt die Hausratversicherung auch Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung.

Implosion

Implosion ist die nach innen gerichtete, plötzlich verlaufende Kraftäußerung von Dämpfen und Gasen. Implosionsschäden sind in der Hausratversicherung normalerweise nicht versichert.

Investmentfonds

Nach deutschem Recht ist ein Investmentfonds ein Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft nach dem Grundsatz der Risikostreuung verwaltet wird und auf einer Depotbank angelegt sein muss.

Kapitalbildende Lebensversicherung

Verbindung aus Todesfallabsicherung und Kapitalanlage.

Kaskoversicherung

Versicherung von Schäden an Fahrzeugen (z.B.: Kfz).

Kapitalanlagegesellschaft

Die Gesellschaft, die einen Investmentfonds verwaltet. Alternativ werden auch die Begriffe Fondsgesellschaft oder Investmentgesellschaft verwendet.

Kapitalisierungsprodukte

Kapitalisierungsprodukte sind reine Sparpläne ohne Todesfallleistung, die Versicherungsgesellschaften managen. Bisher gibt es diese Produkte auf dem deutschen Markt noch nicht. Um dem "Riester-Kriterium" Verrentung zu genügen, muss an einen solchen Sparvertrag eine sofort beginnende Rentenversicherung angehängt werden, in die das angesparte Kapital am Beginn der Auszahlungsphase automatisch überführt wird.

Karenzzeit

Die Karenzzeit kann bei für unterschiedliche Dauern vereinbart werden. Tritt der Versicherungsfall ein, so verzögert sich der Beginn der Leistung um die Karenzzeit. Dieser Zeitraum kann zum Beispiel durch Lohnfortzahlung oder Rücklagen überbrückt werden. Durch die Vereinbarung einer Karenzzeit reduzieren sich die Beiträge.

Kfz-Teilkaskoversicherung

Die Versicherung leistet bei Schäden am eigenen Fahrzeug sowie den fest verbundenen oder unter Verschluß verwahrten Teilen durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Beschädigungen durch äußere Einwirkungen (Sturm, Hagel, Blitzschlag, usw.), Kollision mit Wild sowie Schäden der Elektroanlage durch Kurzschluß und Schäden an der Verglasung.

Kfz- Vollkaskoversicherung

Zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung übernimmt diese Versicherung auch die Kosten für Reparaturen nach selbstverschuldeten Unfällen und mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen (Vandalismus).

Kindererziehungszeiten

Zeiten der Kindererziehung sind nach Einführung der Beitragszahlung durch den Bund echte Beitragszeiten und werden mit dem Durchschnittsverdienst des jeweiligen Erziehungsjahres bewertet. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, wird als Kindererziehungszeit das erste Jahr nach der Geburt angerechnet: für seit 1992 geborene Kinder die ersten drei Jahre nach der Geburt.

Kinderzulage

Bei der Förderung der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge wird ab 2002 für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, eine Kinderzulage in Höhe von 46 Euro gezahlt. Bis 2008 erhöht sich diese Zulage auf 185 Euro.

Krankenzusatzversicherung

Diese Versicherung wird zusätzlich zu einer bestehenden Krankenversicherung abgeschlossen. In der Regel wird dies darin bestehen, daß die Krankenzusatzversicherung die Kosten abdeckt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden.

Länderfonds

Investmentfonds, der nur in Wertpapiere eines bestimmten Landes investiert.

Leistungsdauer

Die Leistungsdauer umfasst den Zeitraum, für den der Versicherungsgeber nach Eintritt des Versicherungsfalles die Leistung bei der Renten- oder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erbringt. Sie kann, je nach tariflicher Bestimmung und Vereinbarung, länger sein als die Versicherungsdauer.

Leitungswasser

Leitungswasser ist Wasser, das aus Rohren der Wasserversorgung, aus sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen sowie aus Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung bestimmungswidrig ausgetreten ist. Schäden durch Leitungswasser sind versichert.

Mietschäden

Schäden an gemieteten Sachen z.B.: Wohnräume.

Pensionskasse

Bei der Pensionskasse handelt es sich um ein eigenes Lebensversicherungsunternehmen des Arbeitgebers (oder einer Gruppe von Arbeitgebern) in der besonderen Art einer betrieblichen Sozialeinrichtung, deren alleiniger Zweck es ist, die Versorgung der Arbeitnehmer zu übernehmen.

Pflegeversicherung

Die Pflegepflichtversicherung übernimmt die Kosten der ambulanten (seit 1. April 1995) und stationären Pflege (seit 1. Juli 1996) im Rahmen des Pflege-Versicherungsgesetzes für alle privat und gesetzlich Krankenversicherten.

Pflichtbeiträge

Das sechste Sozialgesetzbuch (SGB VI) definiert den Kreis der Personen, die verpflichtet sind, von ihrem erzielten Einkommen Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit für alle, die keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten müssen, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Private-Krankenversicherung (PKV)

Die PKV richtet sich an diejenigen Personen, die nicht gesetzlich versichert sein brauchen (Arbeitnehmer, deren Gehalt die Pflichtversicherungsgrenze übersteigt, Selbstständige, Beamte, Freiberufler, Studenten und Rentner).

Private- Haftpflichtversicherung

Versicherung, die Schäden übernimmt, die ein Versicherten anderen nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich zufügt.

Raub

Schäden durch Raub sind versichert. Ein Raub liegt vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten, oder der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen läßt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll, oder dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.

Reaktivierung

Wenn keine Berufsunfähigkeit mehr besteht und der Versicherte wieder arbeiten kann, spricht man von einer Reaktivierung.

Rechtschutzversicherung

Schadenversicherung zur Absicherung der Kosten, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen eines Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten entstehen. Dies können z.B. sein: Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten des Gegners.

Rückkaufswert

Geldbetrag, der bei Auflösung eines Vertrages mit Sparanteil ausgezahlt wird.

Risiko-Lebensversicherung

Versicherung, bei der im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe ausgezahlt wird (dies gilt nicht bei Selbsttötung).

Rentenbescheid

Sofern aus dem unbefristeten Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers klar hervorgeht, dass die vollständige Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person allein medizinisch begründet ist, genügt dieser Bescheid in bestimmten Fällen zum Nachweis der Berufsunfähigkeit.

Rentenfonds

Investmentfonds, der die Anlegergelder überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere (Renten) investiert.

Rentengarantiezeit

Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird sofern die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt die vereinbarte Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit gezahlt, unabhängig davon, ob die versicherte Person auch diesen Termin erlebt. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung vor Ablauf der Garantiezeit, so kann der Bezugsberechtigte anstelle der Weiterzahlung der versicherten Rente die einmalige Kapitalzahlung wählen.

Rentenniveau

Das Rentenniveau errechnet sich aus dem Verhältnis der Eck- oder Standardrente zum aktuellen Durchschnittseinkommen. Es liegt heute bei etwa 70% des durchschnittlichen Nettoeinkommens und soll nach den Vorausberechnungen im Rahmen der Rentenreform 2001 bis zum Jahre 2030 bei ca. 68% liegen. Zeichnet sich durch neue Vorausberechnungen im Rentenversicherungsbericht ab, dass dieser Wert unterschritten werden könnte, sind die jetzige bzw. künftige Bundesregierungen verpflichtet, einzuschreiten. Schätzungen von Experten zur Folge wird trotz der Rentenreform 2001 das Rentenniveau auf bis zu 50% sinken.

Rentenzahlung

Die Rentenzahlung erfolgt erstmals zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn, wenn die versicherte Person den Ablauf der Aufschubzeit erlebt. Sie kann monatlich, viertel-, halb- oder jährlich ausgezahlt werden. Die Rentenzahlung endet mit dem Tod der versicherten Person spätestens mit dem Ablauf der Garantiezeit. Ist eine abgekürzte Leibrente vereinbart, endet die Rentenzahlung mit dem im Versicherungsschein genannten Ende der Leistungsdauer (abgekürzte Leibrente), spätestens mit dem Tod der versicherten Person.

Rückdatierung

Zurückverlegung des technischen Beginns, also des Prämienzahlungszeitraumes, bei kapitalbildenden Lebensversicherungen. Dadurch wird ein früheres Eintrittsalter und somit günstigere Beiträge erreicht. Zur steuerfreien Auszahlung der Versicherungssumme bei Fälligkeit darf, neben anderen steuertechnischen Merkmalen, zwischen technischem Vertragsbeginn und der Einlösung des Vertrages (Bezahlung der Erstprämie) maximal ein Zeitraum von drei Monaten liegen.

Rückverkaufswert (Rückvergütung)

Eine Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung ist nicht nur mit dem Verlust des Versicherungsschutzes verbunden, sondern auch mit finanziellen Nachteilen. Nicht bei allen Tarifen ist eine Rückvergütung (auch Rückkaufswert genannt) auszuzahlen, sondern nur bei den Tarifen, in denen ein Sparvorgang (Ansammlung einer Erlebensfallsumme oder eines Rentenkapitals) vorgesehen ist. Das ist zum Beispiel bei den Risiko- (Zusatz-) Tarifen nicht der Fall.

Sofern eine Rückvergütung auszuzahlen ist, entsteht sie in der Regel erst nach einer gewissen Anlaufzeit. Das liegt daran, dass der Versicherungsgeber vom ersten Tag an den vollen Versicherungsschutz übernommen hat, was üblicherweise Geld kostet. Hinzu kommen u.a. die Kosten für die Beratung und die Bemühungen beim Abschluss, die Prüfung der Gesundheitsverhältnisse und die dazu erforderlichen medizinischen Auskünfte, sowie die sonstigen mit dem Aufsetzen des Vertrages und seiner Verwaltung verbundenen Aufwendungen. Die einmaligen, zu Beginn anfallenden Kosten werden nicht gesondert neben den Beiträgen in Rechnung gestellt, sondern in der Regel in der Anlaufzeit aus den Beiträgen bestritten. Daher können bei einer Kündigung in der Anfangszeit die eingezahlten Beiträge nicht in vollem Umfang als Rückvergütung ausgezahlt werden.

Die Rückvergütung ergibt sich aus dem Deckungskapital der Versicherung, wobei allerdings ein angemessener Abschlag vorgenommen wird, weil durch vorzeitige Kündigungen auch Vorfälligkeits-Verluste der langfristigen Kapitalanlagen entstehen. Dagegen werden bereits gutgeschriebene Überschussanteile normalerweise ungekürzt ausgezahlt.

Schadenersatzausfall Deckung (Eigenschäden)

Jeder Autofahrer muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen (Pflichtversicherung). Damit wird sichergestellt, dass im Schadenfall der Geschädigte von der Versicherung des Unfallverursachers immer einen Schadenausgleich bekommt.

Im Privatbereich gibt es keine Pflichtversicherung. Häufig verfügt der Verursacher eines Schadens nicht über die finanziellen Mittel für eine Wiedergutmachung und hat leichtsinnigerweise keine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Geschädigte hat dann schlechte Karten, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Diese Schäden nennt man "Eigenschäden". Sie sind üblicherweise nicht versichert.

Schadenfreiheitsrabatt

Ermäßigung des Beitrages für Kunden in der Kfz-Versicherung, wenn sie keine Schäden verursachen.

Schadensfreiheitsrabatt (SF-Klasse)

Klasse, in die ein Kfz.-Versicherter eingeordnet wird aufgrund seines Schadensfreiheitsrabattes.

Schlüsselverlust

Verliert z.B. der Versicherungsnehmer sein Schlüsselbund mitsamt dem Schlüssel für die zentrale Schließanlage seines Wohnhauses, dann müssen aus Sicherheitsgründen alle dazugehörenden Schlösser ausgetauscht werden. Fordert der Vermieter nun eine Kostenerstattung, dann sind üblicherweise diese Schäden nicht versichert.

Schusswaffenbesitz

Haftpflichtansprüche aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Schusswaffen sowie von Munition schließt die Privat-Haftpflichtversicherung mit ein (z.B. das Reinigen eines Sportgewehrs verursacht versehentlich das Auslösen einer sich noch im Lauf befindlichen Kugel und verletzt einen Nachbarn).

Eine Ausnahme besteht für den Besitz und Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken. Der Grund: alle Jäger, nicht nur die Berufsjäger, müssen nach dem Bundesjagdgesetz eine besondere Jagd-Haftpflichtversicherung abschließen. Das gilt selbst dann, wenn man nur gelegentlich zur Jagd geht (z.B. bei einer Einladung zu einer Jagdgesellschaft).

Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)

Entspricht der eigenen Beteiligung eines Versicherungsnehmers an einem Schaden.

Selbsttötung

Begeht die versicherte Person in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss Selbsttötung, wird in der Regel nur das Deckungskapital ausgezahlt. Ist die Selbsttötung allerdings "in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" verübt worden, wird normalerweise die volle Leistung erbracht.

Sofortverrechnung

Die Überschussanteile werden mit den laufenden Beiträgen verrechnet, bei unterjähriger Beitragszahlung wird der Überschussanteil gleichmäßig auf die Raten des jeweiligen Versicherungsjahres verteilt. Ein ggf. dafür nicht benötigter Teil der Überschussanteile wird verzinslich angesammelt. Die Verrechnung der Überschussanteile mit den Beiträgen ist nur möglich, solange laufende Beiträge gezahlt werden. Nach dem vertraglichen Ablauf der Beitragszahlungsdauer sowie nach vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung werden die Überschussanteile verzinslich angesammelt.

Solidarisches Prinzip

Das Solidarprinzip bleibt das Fundament der gesetzlichen Rentenversicherung: die Solidarität der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken, der Leistungsstarken mit den Leistungsschwachen.

Sonderausgaben

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer der sieben Einkunftsarten stehen und daher weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen dürfen. Solche Privatausgaben sind nur dann von der einkommenssteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehbar, wenn das Gesetz dies wegen der unvermeidbaren bzw. förderungswürdigen Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausdrücklich vorsieht. In anderen Fällen scheidet ein Abzug in der Regel aus. Sonderausgaben können grundsätzlich nur solche Aufwendungen sein, die auf einer eigenen Verpflichtung des Steuerpflichtigen beruhen und von ihm selbst entrichtet worden sind. Der Sonderausgabenabzug erfolgt für das Kalenderjahr, in dem die Aufwendungen geleistet worden sind.

Sondervermögen

Bezeichnung für das von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltete Vermögen eines bestimmten Fonds. Dieses Sondervermögen wird von den Vermögenswerten der Fondsgesellschaft getrennt gehalten.

Sozialversicherungspflichtiges Einkommen

Das sozialversicherungspflichtige Einkommen ist das Einkommen für das der Empfänger Beiträge zur Sozialversicherung zahlen muss. Es entspricht in der Regel dem Bruttoeinkommen.

Spezialfonds

Im Gegensatz zu den Publikumsfonds können die Anteilscheine von Spezialfonds nicht von jedem erworben werden.

Sterbetafeln

Rechnungsgrundlagen für die Risikoberechnung. Inhalt: Der Zeitpunkt des Ablebens von männlichen und weiblichen Personen verschiedener Altersgruppen, um statistische Mittelwerte zu errechnen.

Steuerlicher Mindesttodesfall

Damit eine Kapitalabfindung am Ende der Aufschubzeit bzw. in der Ablaufphase steuerfrei ausgezahlt werden kann, muss die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre und die Aufschubzeit mindestens 12 Jahre betragen. Zudem muss der Todesfallschutz (sofern eingeschlossen) gemäß BMF- Schreiben vom 06.12.1996 eine Mindesthöhe erreichen. Unter Ziffer 6 dieses BMF- Schreibens heißt es: "Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht enthalten regelmäßig keinen Todesfallschutz. Da das Risiko bei dieser Versicherungsvariante in der Rentenzahlung liegt, ist die Einhaltung eines Mindesttodesfallschutzes nicht erforderlich, auch dann nicht, wenn von der Möglichkeit des Kapitalwahlrechts Gebrauch gemacht worden ist. Allerdings darf das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgeübt werden (BMF- Schreiben vom 26. Juli 1996 BStBl. S. 1120). Die bloße Rückzahlung von gezahlten Beiträgen zuzüglich gutgeschriebener Gewinnanteile im Todesfall ist nicht als versicherter Todesfallschutz anzusehen. In Fällen, in denen zusätzlich ein Todesfallschutz vereinbart ist, muss insoweit der Mindesttodesfallschutz nach Nummer 1 gewahrt sein." Unter Nummer 1 des BMF- Schreibens heißt es dann: "Kapitalbildende Lebensversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc. und dd. und des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, die nach dem 31. März 1996 abgeschlossen worden sind, sind solche Versicherungen, bei denen der Todesfallschutz während der gesamten Laufzeit des Versicherungsvertrages mindestens 60 v.H. der Summe der nach dem Versicherungsvertrag für die gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge sind [...]".

Sturm

Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Sturmschäden sind versichert.

Surfbretter und sonstiges Sportgerät

Übersieht der Versicherungsnehmer z.B. beim Windsurfen einen Schwimmer und verletzt ihn am Kopf wird üblicherweise dieser Schaden nicht versichert. Manche private Haftpflichtversicherungen bieten diesen Schutz jedoch dennoch an.

Tagesmutter

Eine Tagesmutter übernimmt die Verantwortung für die Beaufsichtigung der ihr anvertrauten Kinder. Verletzt z.B. ein Kind ein anderes beim Spielen wird ihr häufig eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen und Schadenersatz gefordert. Üblicherweise sind diese Schäden nicht versichert.

Tarifzone

Einen erheblichen Anteil an den Schadenzahlungen haben Aufwendungen für Einbruchdiebstahl-Schäden. Die Wahrscheinlichkeit, dass in die versicherte Wohnung eingebrochen wird, muss dementsprechend in der Beitragsermittlung berücksichtigt werden. Da in Großstädten Wohnungseinbrüche häufiger als auf dem Lande vorkommen, wurde Deutschland Tarifzonen aufgeteilt. Die Zuordnung erfolgt anhand der jeweiligen Postleitzahl der Wohnungsanschrift.

In Gebieten mit höherer Kriminalität ist der Beitrag für die gleiche Versicherungssumme dadurch höher als in weniger gefährdeten Regionen.

Teildynamische Rente

Die Überschussanteile werden zur Bildung einer teildynamischen Rente - bestehend aus einer zusätzlichen Rente (Grunderhöhung) und einer Rentensteigerung (jährliche Rentenerhöhung) - verwendet. Die Grunderhöhung bemisst sich in Prozent der gesamten bei Beginn der Rentenzahlung fälligen Rente. Sie wird zusammen mit der vertraglichen Rente gezahlt und bleibt solange gleich, wie sich die Überschussbeteiligung in dem Überschussverband, zu dem Ihre Versicherung gehört, nicht ändert. Zusätzlich zu der Grunderhöhung wird eine jährliche Erhöhung gezahlt, die sich in Prozent der Vorjahresrente ohne die Grunderhöhung bemisst. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von der zukünftigen Überschussentwicklung ab, sie ist daher nicht für die gesamte Leistungsdauer garantiert. Sollte die Überschussbeteiligung verringert werden, kann sich (auch bei Verträgen zu denen bereits eine Leistung erbracht wird) die Höhe der Grunderhöhung und des Prozentsatzes der jährlichen Erhöhung in unterschiedlichem Maße verringern.

Teilrente

Wird nur ein Teil und nicht das gesamte Deckungskapital bzw. Fondsvermögen verrentet, spricht man von einer Teilrente. Der nicht verrentete Teil des Vermögens wird entweder ausgezahlt oder verbleibt im Vertrag.

Thesaurierung

Erträge einer Kapitalanlage werden nicht ausbezahlt, sondern zur Erhöhung des Anlagekapitals verwendet. Hierdurch wächst das Kapital laufend, so dass auch die Erträge laufend zunehmen können (auch bekannt unter dem sog. Zinseszinseffekt).

Tierhalter-Haftpflicht

Haftpflichtversicherung für Halter von Tieren, die Schäden begleicht, die diese Tiere verursachen.

Tod der versicherten Person

Vor Rentenbeginn: Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der Aufschubzeit, werden die für die Altersversorgung eingezahlten Beiträge zurückgezahlt.

Nach Rentenbeginn: Stirbt die versicherte Person nach Rentenzahlungsbeginn, wird die Rentenzahlung bis zum Ende der Garantiezeit fortgesetzt, sofern eine solche vereinbart wurde. Ansonsten endet die Rentenzahlung mit dem im Versicherungsschein genannten Ende der Leistungsdauer (abgekürzte Leibrente) oder spätestens mit dem Tod der versicherten Person. Wird keine ausdrückliche Vereinbarung der Leistungsdauer getroffen und im Versicherungsschein angegeben, wird die Rente lebenslang gezahlt.

Transport- und Lagerkosten

Transport- und Lagerkosten sind alle notwendigen Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrates, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem etwa benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.

Üblicherweise werden diese Kosten längstens für die Dauer von 100 Tagen übernommen.

Überschuss

Die laufend erwirtschafteten Überschüsse werden nahezu voll an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Sie entstehen durch rentable Kapitalanlagen in Grundbesitz, Hypotheken, Wertpapieren und Darlehen an die öffentliche Hand und die Wirtschaft. Das Prinzip ist die bestmögliche Anlage bei größtmöglicher Sicherheit. Leichtfertige Spekulationen sind ausgeschlossen. Überschüsse entstehen aber auch, wenn weniger Leistungsfälle eintreten, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde, und aus Kostenüberschüssen durch rationelle und sparsame Verwaltung.

Überspannungsschäden durch Blitzschlag

Schlägt z.B. ein Blitz in eine Freileitung ein, wandert der Blitzstrom in der elektrischen Leitung ab. Im Leitungsnetz kommt es zu Überspannungen des dort vorhandenen elektrischen Stroms, die zu Schäden an elektrischen Geräten führen können. Üblicherweise sind Überspannungsschäden durch Blitz nur durch besondere Vereinbarung versichert.

Umtauschrecht

Der Umtausch in einen anderen Rententarif ist üblicherweise möglich, wenn die für den neuen Tarif vorgesehenen tariflichen Bestimmungen (z.B. Mindestrente und Rentenbeginnalter) eingehalten werden und die versicherte Person bzw. (bei Umtausch in einen Partner-Rententarif) beide versicherte Personen den Beginn der neuen Versicherung erleben. Eventuell vereinbarte Zusatzversicherungen können dabei nicht fortgesetzt werden.

Die Partner-Rente kann während der Aufschubzeit in zwei getrennte Rentenversicherungen mit gleicher Rentenhöhe umgetauscht werden.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht. Unbeschränkt Steuerpflichtig sind alle, die ihren Wohnsitz (siehe § 8 AO), oder gewöhnlichen Aufenthalt (siehe § 9 AO) in Deutschland haben.

Unterversicherung

Versicherungssumme ist kleiner als der Wert bzw. Neuwert aller versicherten Sachen.

Unfallversicherung

Versicherung, die einspringt, die finanziellen Folgen eines Unfalles zu begleichen.

Verkehrsteilnehmer (nicht motorisiert)

Häufig sind nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Inline-Skater, Skateboardfahrer, Rollstuhlfahrer usw.) für Unfälle im Straßenverkehr verantwortlich. Dafür bietet die Privat-Haftpflichtversicherung Schutz.

Fallbeispiel: Ein Fußgänger überquert bei Rot die Straße, ein Autofahrer muss ausweichen, kommt ins Schleudern und fährt gegen einen Baum.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h und Kraftfahrzeuge bis 6 km/h sind mitversichert. Hierunter fallen z. B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte oder Kinder-Kfz.

Behinderte, die zur Fortbewegung einen Elektrorollstuhl (bis 6 km/h) benötigen, haben automatisch Versicherungsschutz über ihre Privat-Haftpflichtversicherung.

Für Kraftfahrzeuge (auch Motorräder, Mofas u.ä.) ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Versicherte Person

Die versicherte Person ist die Person, deren Leben mit der Versicherung lebensversichert oder rentenversichert ist. Meist sind Versicherungsnehmer und versicherte Person ein und dieselbe Person.

Versicherungsdauer

Die Versicherungsdauer umfasst den Zeitraum, innerhalb dessen der Tod (bzw. die Berufsunfähigkeit) der versicherten Person unsere Leistung (Zahlung) auslöst, also die Dauer, für die der Versicherungsschutz vereinbart ist. Bei der Rentenversicherung wird durch das Erleben des Ablaufs der Versicherungsdauer die Rentenzahlung ausgelöst.

Versicherungsnehmer

Ein Versicherungsnehmer ist ein Vertragspartner, der die Pflicht übernommen hat, die vereinbarten Beiträge zu zahlen. Der Versicherungsnehmer kann über den Vertrag und die Ansprüche daraus verfügen.

Versicherungsschein

Vertragsdokument, der das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Kunde regelt.

Versicherungsort

Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Zusätzlich auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück und Garagen in der Nähe der Wohnung.

Nicht versichert sind üblicherweise Räume innerhalb der Wohnung, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Bei manchen Tarifen besteht jedoch die Möglichkeit, die Mitversicherung dieser Arbeitszimmer zu vereinbaren.

Versicherungsperiode

Versicherungsperiode ist je nach Tarif das Versicherungsjahr oder ein Monat. Sie beginnt am Ersten des Monats, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn genannt ist.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert entsprechen. Das ist der Preis, der heute für die Wiederbeschaffung des gesamten Hausrat in gleicher Art und Güte zu zahlen wäre. Viele Versicherungen empfehlen für einen durchschnittlich ausgestatteten Haushalt eine Summe von mindestens 600 Euro je qm Wohnfläche. Entspricht die Versicherungssumme dann der von der Versicherung genannten Empfehlung, nimmt der Versicherer normalerweise keinen Abzug wegen möglicher Unterversicherung vor.

Vertragsabschluß

Der Abschluss des Vertrages ist der Termin, an dem der Vertrag zu Stande kommt. Das ist regelmäßig der Tag, an dem eine schriftliche Erklärung über die Annahme des Antrages zugeht. Die Annahmeerklärung kann auch durch Übersendung des Versicherungsscheins (der Police) erfolgen. Bis zu diesem Termin müssen dann meistens risikoerhebliche Umstände (z.B. Veränderungen im Gesundheitszustand der zu versichernden Person) angezeigt werden.

Vertragsdauer

Die Vertragsdauer ist der Zeitraum, in dem der Vertrag nach Abschluss weiterbesteht und nicht durch Kündigung vorzeitig beendet wird.

Vertragsteilung

Trennen sich die Partner (Partner-Rente) während der Aufschubzeit, kann der Vertrag in zwei getrennte Rentenversicherungen umgetauscht werden. Dafür wird das gesamte Deckungskapital zu Grunde gelegt und in zwei Versicherungen mit gleich hohen Renten aufgeteilt.

Verzinsliche Ansammlung

Die Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Die Verzinsung der angesammelten Überschussanteile erfolgt zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres, jeweils nur für volle Versicherungsjahre.

Bei vertraglichem Ablauf der Versicherung sowie bei Beendigung des Vertrages durch Tod wird das verzinslich angesammelte Überschussguthaben zusammen mit der vertraglich vereinbarten Leistung ausgezahlt. Bei Vertragsbeendigung innerhalb eines Versicherungsjahres besteht kein Anspruch auf eine anteilige Verzinsung des verzinslich angesammelten Überschussguthabens für das angefangene Versicherungsjahr.

Vorauszahlung

Der Versicherungsgeber kann eine zu verzinsende Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung gewähren, aber oftmals nur bis zur Höhe der Rückvergütung. Die Vorauszahlung muss spätestens bei Ablauf oder im Leistungsfall der Versicherung zurückgezahlt werden. In der Regel geschieht dieses durch Verrechnung mit der Leistung.

Vorgezogene Kapitalabfindung

Unter den gleichen Voraussetzungen, die für eine Abrufrente gelten, kann man überlicherweise eine vorgezogene herabgesetzte Kapitalabfindung beantragen. Dieser Antrag kann frühestens 12 Jahre nach Vertragsbeginn und spätestens drei Jahre vor dem Beginn der Abrufrente gestellt werden.

Vorläufiger Versicherungsschutz

Versprechen eines Versicherungsunternehmens bereits vor Vertragsannahme bzw. Zahlung des ersten Beitrages Versicherungsschutz zu übernehmen

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht (bzw. die Obliegenheit), alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Dies soll dem Versicherer ermöglichen, das Risiko objektiv und gerecht einzuschätzen. Dieses kann ihm nur gelingen, wenn ihm auch die Gefahrenumstände bekannt sind. Sie gilt in dem Zeitraum vom Antrag bis zu Antragsannahme.

Wechsel der Überschussverwendung

Ein Wechsel der bei Vertragsbeginn vereinbarten Überschussverwendungsart ist oft ausgeschlossen, oder aber sie bedarf der Zustimmung des Versicherers.

Wiedereingliederungshilfe

Eine Wiedereingliederungshilfe ist eine einmalige Leistung, die gezahlt wird, wenn die Berufsunfähigkeit und somit auch der Leistungsanspruch entfallen sind. Die Zahlung dieser Hilfe soll dem Versicherten den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben erleichtern.

Widerrufsrecht

Recht des Kunden von einem Versicherungsvertrag zurücktreten zu können.

Wohngebäudeversicherung

Versicherung von Gebäuden gegen die finanziellen Folgen von Feuer, Leitungswasser und Sturmschäden.

Wohnfläche

Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggia und Terrassen sowie Keller-, Speicher-/ Bodenräume, die nicht zu Wohn- und Hobbyzwecken genutzt werden.

Wenn Arbeitszimmer mitversichert werden sollen, wird deren Fläche bei der Ermittlung der Wohnfläche berücksichtigt.

Zahlungsschwierigkeiten

Wichtige Gründe, wie z.B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit, können dazu führen, dass der Versicherungsnehmer eine Zeitlang die Beiträge zu seiner Lebensversicherung nicht mehr aufbringen kann. Eine überstürzte Kündigung des Vertrages wäre dann sicherlich der schlechteste Ausweg. Der Versicherungsnehmer sollte sich in einer solchen Situation rechtzeitig beraten lassen.

Zielfonds

Zielfonds sind die Fonds, in die ein Dachfonds investiert.

Zusatzrente

Die Überschussverwendungsart Zusatzrente ist eine Überschussverwendung vor Rentenbeginn. Die Überschussanteile werden zur Bildung einer zusätzlichen beitragsfreien Rente verwendet. Die Rente wird zusammen mit der versicherten Rente fällig.

Zuwachsversicherung

Die Überschussanteile werden als Beitrag für eine Zuwachsversicherung verwendet, die im Wesentlichen der Erhöhung Ihrer Erlebensfall-Leistung dient.

Ist eine flexible Ablaufphase vereinbart, so werden die in der flexiblen Ablaufphase fällig werdenden Überschussanteile, zusammen mit dem vorhandenen Kapital aus der Zuwachsversicherung, während der flexiblen Ablaufphase verzinslich angesammelt.

Bei Ablauf der Versicherung wird die Ablaufleistung aus der Zuwachsversicherung bzw. ggf. das verzinslich angesammelte Überschussguthaben zu den vertraglich vereinbarten Leistung ausgezahlt.

Die Zuwachsversicherung ist erlebensfallorientiert. Im Todesfall vor Beginn der flexiblen Ablaufphase wird daher in der Regel keine Leistung aus der Überschussbeteiligung, außer ggf. einer Nachdividende ausgezahlt. Zusammen mit der vertraglichen Todesfallsumme wird üblicherweise jedoch immer mindestens der Betrag ausgezahlt, der bei Kündigung zum Zeitpunkt des Todes als gesamte Rückvergütung gezahlt worden wäre.

Anmerkung:

Die Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.

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