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Die Unfallversicherung sichert Folgen eines Unfalls ab und damit die angefallenen Unfallschäden. Dies gilt sowohl für akute (medizinische) Notfälle, als auch für die längerfristigen Formen von leichter und schwerer Invalidität (bis hin zur Todesfolge). Gesetzliche Grundlage für die Unfallversicherung ist das SGB VII (Siebte Buch Sozialgesetzbuch).
Die wichtigste Form dieser Versicherung ist die private Unfallversicherung für Personen mit einem hohen Unfallrisiko, oder auch für Erwerbstätige, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
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