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Mit der Steuererklärung legen natürliche oder juristische Personen gegenüber der Steuerbehörde ihre steuerlich relevanten Sachverhalte offen. Auf dieser Basis ermittelt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen und setzt die Steuer fest.
Seit vielen Jahren können Steuererklärungen in Deutschland auch elektronisch übermittelt werden. Dennoch werden in vielen Fällen weiterhin amtliche Formulare und Steuertabellen als PDF genutzt.
investinformer.de stellt Ihnen auf dieser Seite ausgewählte Steuerformulare und Steuertabellen zur Verfügung, die Sie herunterladen, lokal speichern und ausdrucken können.
Hier finden Sie historische Einkommensteuer-Grundtabellen als PDF-Dateien. Diese können z. B. für Vergleichsrechnungen, Rückfragen zu älteren Steuerbescheiden oder Dokumentationszwecke genutzt werden.
Einkommensteuer-Grundtabelle |
Dateiformat | Größe |
|---|---|---|
| Steuertabelle für das Veranlagungsjahr 2025 | 4.083 KB | |
| Steuertabelle für das Veranlagungsjahr 2024 | 4.083 KB | |
| Steuertabelle für das Veranlagungsjahr 2023 | 4.083 KB | |
| Steuertabelle für das Veranlagungsjahr 2022 | 4.083 KB | |
| Steuertabelle für das Veranlagungsjahr 2021 | 4.083 KB | |
| Steuertabelle für das Veranlagungsjahr 2020 | 4.083 KB |
Hinweis: Die hier bereitgestellten Steuertabellen dienen ausschließlich zu Informations- und Vergleichszwecken. Maßgeblich sind stets die Veröffentlichungen der Finanzverwaltung.
Die Einkommensteuer-Splittingtabellen gelten insbesondere für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Auch hier finden Sie historische Tabellen als PDF.
Einkommensteuer-Splittingtabelle |
Dateiformat | Größe |
|---|---|---|
| Steuertabelle für das Veranlagungsjahr 2025 | 4.083 KB | |
| Steuertabelle für das Veranlagungsjahr 2024 | 4.083 KB | |
| Steuertabelle für das Veranlagungsjahr 2023 | 4.083 KB | |
| Steuertabelle für das Veranlagungsjahr 2022 | 4.083 KB | |
| Steuertabelle für das Veranlagungsjahr 2021 | 4.083 KB | |
| Steuertabelle für das Veranlagungsjahr 2020 | 4.083 KB |
Hinweis: Die hier bereitgestellten Steuertabellen dienen ausschließlich zu Informations- und Vergleichszwecken. Maßgeblich sind stets die Veröffentlichungen der Finanzverwaltung.
Für die jeweils aktuellen Steuerjahre empfehlen wir die Nutzung der offiziellen Formulare der Bundesfinanzverwaltung. Diese sind maschinenlesbar und für die elektronische Verarbeitung optimiert.
Am einfachsten ist die vollständig elektronische Abgabe Ihrer Steuererklärung über die offiziellen Portale.
Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung
Mit dem folgenden Gehaltsrechner können Sie Ihr Nettogehalt für verschiedene Szenarien berechnen, z. B. zur Gehaltsplanung, Lohnsteuerberechnung oder zur Vorbereitung von Gehaltsverhandlungen.
Grundlage für die Berechnung des Nettogehalts.
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe Ihrer monatlichen Abzüge:
Die Kirchensteuer fällt an, wenn Sie Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Wohnsitz:
Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Die aktuellen Beitragssätze finden Sie ebenfalls auf unserem Portal unter Beitragsbemessungsgrenzen. Krankenkassen dürfen zusätzlich einen Zuschlag erheben, sofern diese mit dem Einheitsbeitrag nicht auskommen. Erhebt Ihre Krankenkasse einen Zuschlag zum Versicherungssatz, so können Sie im Gehaltsrechner Ihre Krankenversicherung auswählen, oder den Betrag in Prozent eingeben.
Der Staat unterstützt Eltern mit einem Kinderfreibetrag. Normalerweise teilen sich beide Eltern den Kinderfreibetrag je zur Hälfte auf. Auf Antrag kann ebenfalls eine andere Verteilung, oder auch eine Übertragung der Freibeträge erfolgen. Die aktuellen Freibeträge finden Sie auf unserem Portal unter Beitragsbemessungsgrenzen.
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