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Immobilienversteigerungen: Infos zu Versteigerungobjekte

Zwangsversteigerung Immobilie

Warum werden Immobilien versteigert

Eine Zwangsversteigerung ist die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Machtmitteln. Der Gläubiger (z.B. Bank) hat die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken und seinen Anspruch somit zu befriedigen. Unbewegliches Vermögen sind u.a. auch Grundstücke, Häuser, Wohnungen.

Deshalb kann die Zwangsversteigerung eine interessante Alternative zum üblichen Kauf einer Immobilie von Privat, oder über einen Makler sein.

Regeln zur Immobilienversteigerung

Hier sind jedoch ein paar Regeln zu beachten, um den Kauf zu keinem teuren Abenteuer zu machen und Fehler zu vermeiden:

  • Markt sondieren: nur damit ist es möglich einen realistischen Preisrahmen für das eigene Gebot zu finden. Man muss auf alle Fälle ein vermeintliches Schnäppchenangebot mit den damit verbundenen Risiken vergleichen.
  • Angebote sondieren: beim zuständigen Amtsgericht kann man Informationen über das Versteigerungsobjekt einsehen, wie u.a. ein Grundbuchauszug, ggf. ein Verkehrswertgutachten und auch ein Baulastenverzeichnis.
  • Verpflichtungen prüfen: man sollte prüfen ob bestehende Schulden vorhanden sind welche durch die Versteigerung nicht erlöschen, man sollte auch Punkte wie ein vorhandenes Dauerwohnrecht, Wegerechte, oder auch Feuerwehrzufahrten im Blick haben.
  • Objekt besichtigen: selbst wenn man das Objekt vor der Versteigerung nicht von innen begutachten kann oder darf, sollte man die die Wohngegend prüfen und das Gebäude von außen her begutachten.
  • Status prüfen: ist das Objekt bereits leer oder noch bewohnt? Bei der Ersteigerung einer bewohnten Immobilie muss man diese im schlimmsten Fall dann auf eigene Kosten räumen lassen und eine Räumungsklage anstrengen.
  • Ersteigerungskosten: die Zuschlagsgebühr beträgt 0,5% des Höchstgebots.
  • Bietverfahren: hier müssen 10% des ermittelten Verkehrswerts als Sicherheit hinterlegt werden (als Verrechnungsscheck, via Bankbürgschaft, oder durch die Hinterlegung des Geldes beim Gericht via Überweisung). Auch sollte man vor dem Termin beim Amtsgericht nachfragen, ob der Termin auch final zustande kommt.

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