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Unter dem Begriff Krankenzusatzversicherung versteht man eine spezielle Form der privatrechtlich organisierten Krankenversicherung. Es werden hier teilweise, oder auch komplett die Risiken von gesetzlich Pflichtversicherten abgesichert. Es gibt aber auch Krankenzusatzversicherungen für freiwillig gesetzlich Versicherte, für Bezieher freier Heilfürsorge, oder auch für Versicherte im Basistarif der privaten Krankenversicherung.
Mit dem folgenden Onlinerechner können Sie auf Basis der von Ihnen eingegebenen Daten sich ein Vergleichsangebot zur Absicherung von zusätzlichen Krankenversicherungsleistungen durchführen:
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