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Aktienlexikon: Wichtige Begriffe zum Thema Aktien

Aktie

Urkunde, die ihrem Inhaber einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft und bestimmte Unternehmensrechte (im römischen Recht ist actio das Anteilrecht) bei ihrer Leitung und Verwaltung verbrieft. Durch die Ausgabe von Aktien beschafft sich ein Unternehmen haftendes Eigenkapital. Der Inhaber einer Aktie (der Aktionär) ist also "Teilhaber" bzw. Miteigentümer am Vermögen der AG. Es gibt verschiedene Typen von Aktien: Inhaberaktien, Namensaktien, Stammaktien und Vorzugsaktien.

Abschwächung

Rückläufige Tendenz an der Wertpapierbörse.

Agio

Aufgeld bei Wertpapieren. Betrag, der bei der Neuausgabe von Wertpapieren den Nennwert übersteigt.

Aktienanalyse

Aufgaben der Aktienanalyse sind Prognosen und Information. Unter Chart-Analyse versteht man eine grafische Methode zur Analyse des Kursverlaufs. Die Fundamentalanalyse erarbeitet wichtige Unternehmensdaten zur Beurteilung einer Aktie, auch Größen wie etwa Lohnentwicklung, Auftragseingang oder die Wechselkurse.

Aktiengesellschaft (AG)

Handelsgesellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen an dem in Aktien aufgeteilten Grundkapital beteiligt sind, wobei ihre Haftung auf die Einlage beschränkt ist.

Anfangskurs (Eröffnungskurs)

Der zu Beginn der Börse bei fortlaufend gehandelten Papieren festgestellten Kurse.

Anleihen

Sammelbegriff für festverzinsliche, langfristige Schuldverschreibungen, die sowohl von der öffentlichen Hand (also von Bund, Ländern, Gemeinden und bundeseigenen Unternehmen) als auch von privaten Unternehmen (Industrieobligationen) zur Finanzierung von Investitionsvorhaben ausgegeben werden.

Anleiherendite

Ertragskraft einer Anleihe, stellt Beziehung zwischen den investierten Geldbetrag und den zukünftigen Zahlungsrückflüssen her.

Arbitrage

Ausnutzung von Kursunterschieden derselben Wertpapiere an verschiedenen Wertpapierbörsen zum gleichen Zeitpunkt. Am Platz der niedrigeren Kurse wird gekauft, am Platz der höheren Kurse wird verkauft.

Aufgeld

Differenz zwischen dem Nominalwert und dem tatsächlichen Kurswert. Dieser wird zusätzlich zum Kaufpreis oder dem Kurswert aufgeschlagen.

Auslandsanleihen

Wertpapieremissionen inländischer Emittenten im Ausland. Nach der historischen Entwicklung unterscheidet man zwischen der klassischen Auslandsanleihe (die durch nationale Bankenkonsortien begeben wird) und der internationalen Anleihe, die von einem internationalen Konsortium übernommen und in mehreren Ländern plaziert wird.

Baby Bonds

Sehr klein gestückelte Schuldverschreibungen (besonders in den USA verbreitet).

Baisse

Starke bzw. über längere Zeit andauernde starke Kursrückgänge an der Börse. Auch Bärenmarkt genannt.

Behauptet

Gibt der Kurs eines Wertpapiers trotz größerer Verkaufsaufträge nicht wesentlich nach, so hat er sich "behauptet".

Berichtigungsaktien

Sie werden ausgegeben, wenn eine Aktiengesellschaft offene oder stille Rücklagen in dividendenberechtigtes Grundkapital umwandelt. Die gesamten Eigenmittel der Gesellschaft werden dadurch nicht verändert, so daß die Beteiligung des Aktionärs gleich bleibt. Berichtigungsaktien werden häufig Aufstockungs- oder Zusatzaktien, fälschlich auch Gratisaktien genannt. Sinnvoll wird eine Ausgabe von Berichtigungsaktien, wenn ein Mißverhältnis zwischen der Höhe des Nominal- und des tatsächlichen Eigenkapitals entstanden ist, d.h. wenn die Rücklagenbildung so stark ist, daß der Börsenkurs der Aktie optisch zu "teuer" wird.

Bezugsangebot

Ist eine Aufforderung an die Altaktionäre zum Bezug neuer Aktien der Gesellschaft.

Bonus

Zusätzlich zur Dividende gewährte Sondervergütung an die Aktionäre. Mögliche Anlässe sind etwa ein Firmenjubiläum oder besonders erfolgreiche Geschäftsabschlüsse.

Blue Chips

Sind Aktien, oder auch Standardwerte, von führenden und umsatzstarken Unternehmen, die in den großen Aktienindizes gelistet sind.

Börse

Die Börse ist der Markt (Treffpunkt von Angebot und Nachfrage) für Wertpapiere. Die deutschen Wertpapierbörsen unterliegen der staatlichen Aufsicht.

Bogen

Ertragsschein-Bogen, der zu jeder Aktie und jedem festverzinslichen Wertpapier. Bei Fälligkeit der Dividende oder Zinsen wird ein Abschnitt (Kupon) "abgetrennt". Ein Erneuerungsschein (Talon) berechtigt zum Bezug eines neuen Bogens. Verwahrung und Verwaltung von Bogen und Mänteln erfolgt in der Regel durch die Banken; sie müssen getrennt voneinander aufbewahrt werden.

Bonds

Sind längerlaufende, festverzinsliche Wertpapiere.

Broker

Sind Wertpapierhändler, welche im Auftrag des Anlegers Wertpapiergeschäfte an den Börsen ausführen.

Brokerhaus

Berufsbezeichnung für Wertpapierhändler und -makler im englischsprachigen Raum und Japan. Im Unterschied zum deutschen Makler darf ein Broker auch im Kundengeschäft tätig sein.

Bundesobligationen

Sind börsennotierte, festverzinsliche Wertpapiere mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die der Bund seit 1979 ständig anbietet. Die einzelnen Emissionsserien werden meist für längere Zeit mit dem gleichen Nominalzins ausgestattet, während sich der Ausgabekurs in kürzeren Abständen - entsprechend der jeweiligen Marktlage - zur Feineinstellung der Effektivverzinsung (Rendite) ändern kann.

Chart

Ist die grafische Darstellung eines Aktienindex oder auch einer einzelnen Aktie.

CFD

Ein CFD (engl.: Contract for Difference), oder auch Differenzvertrag ist ein laufzeitunbeschränktes Differenzgeschäft, um auf Preisveränderungen bei Aktien, Rohstoffen, Währungen, oder auch Zinsprodukten zu spekulieren, diese dabei aber nicht selbst zu besitzen. Es vereinbaren dabei zwei Parteien den Austausch von Wertentwicklung und Erträgen eines Basiswerts gegen eine Zinszahlung während der Laufzeit, mit einer meist stark gehebelten Kursentwicklung des zu Grunde gelegten Basiswertes. CFDs gehören zur Gruppe der derivativen Finanzinstrumente. CFDs werden sowohl zur Absicherung gegen Kursschwankungen, aber auch spekulativ eingesetzt, bis hin zum Risiko des Totalverlustes. Die Nachschusspflicht für Privatkunden besteht seit einer Verfügung der BaFin aber nicht mehr.

Courtage

Gebühr des Maklers, der von beiden Partnern, zwischen denen er ein Wertpapiergeschäft vermittelt hat, zu bezahlen ist.

DAX®-Index

Index der Deutschen Börse AG auf der Grundlage von 30 ausgesuchten deutschen Aktienwerten. Basis für Indexkontrakte im Rahmen der Deutschen Terminbörse. Der Handel findet am wichtigsten deutschen Börsenplatz in Frankfurt/Main statt. Der DAX® ist Vergleichsmaßstab und widerspiegelt die Entwicklung/Erwartungshaltung des deutschen Aktienmarktes.

Depot

Die Verwahrung von Wertpapieren gegen Gebühren bei einer Bank, wobei auch die Verwaltung (etwa das Einziehen der Dividende oder Zinsen und die Ausübung von Bezugsrechten) mit einbezogen ist. Wertpapiere können für jeden Kunden gesondert in einem Streifband (Streifbanddepot) oder mit Zustimmung des Kunden auch bei einer Wertpapiersammelbank (Girosammeldepotkonto) verwahrt werden. Letzteres ist die übliche und kostengünstigere Form.

Disagio

Unterschied zwischen dem Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers und seinem darunterliegenden Ausgabekurs (wird auch Abgeld genannt).

Dividende

Jeder Aktionär hat Anspruch auf einen der Höhe seines Aktienbesitzes entsprechenden Teil des ausgeschütteten Jahresgewinns seiner Gesellschaft. Dieser Teil des Gewinns heißt Dividende (Lat. dividere: aufteilen, verteilen).

Dividendenrendite

Verhältnis der Dividende je Aktie zum aktuellen Börsenkurs in Prozent. Sie gibt an, wie sich das eingesetzte Kapital gemessen am Tageswert der betreffenden Aktie verzinst.

Dividendenwerte

Anderer Begriff für Kuxe und Aktien (im Gegensatz: Rentenwerte).

Diversikfikation

Darunter versteht man die Aufteilung des Vermögens auf unterschiedliche Anlageklassen wie Aktien, Fonds, Immobilien, oder auch Edelmetalle. Damit können Verlustsrisiken bei der Anlage reduziert werden, wenn man breit streut.

Effekten

Bezeichnung für Wertpapiere, die an der Börse handelbar sind.

Einheitskurs (Kassakurs)

Für viele Wertpapiere wird während der Börsenzeit der Kurs nur einmal festgesetzt und nicht fortlaufend.

Emission (Begebung)

Ausgabe von Wertpapieren, also ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den Handel. Dies geschieht in der Regel durch Vermittlung einer Gruppe von Kreditinstituten (Emissionskonsortium). Emissionen werden auch benutzt als Bezeichnung für bereits ausgegebene Anleihen.

Emittent

Unternehmen oder öffentliche Körperschaft, die Aktien beziehungsweise Rentenwerte oder Genußscheine ausgibt.

Eskomptieren

Bei der Bewertung von Wertpapieren ein Ereignis berücksichtigen, bevor es eingetreten ist.

ETF

Unter ETF (Exchange Traded Fund) versteht man börsengehandelte Indexfonds, die passiv gemanagt werden und dabei einen Indizes wie den Dow Jones, oder auch eine Branche bzw. Länder nachbilden.

Earnings per share (EPS)

Earnings per share (EPS) ist der Gewinn je Aktie, d.h. welcher Teil des gesamten Unternehmensgewinns auf eine Aktie entfällt. Damit lässt sich die Ertragskraft eines Unternehmens abschätzen. Desweiteren ermöglicht die Kennzahl einen Vergleich zwischen einzelnen Unternehmen auf Basis der Kurs-Gewinn-Verhältnisse (KGV).

Explorationsgesellschaft

Gesellschaft mit dem Zweck der Finanzierung der Erforschung von Rohstoffvorkommen, z.B. zur Finanzierung von Probebohrungen.

Effekten

Sammelbegriff für Wertpapiere

Festverzinsliche Wertpapiere (Rentenwerte)

Alle Wertpapiere, die während ihrer gesamten Laufzeit zu einem vereinbarten, festen (unveränderlichen) Satz verzinst und zu festgelegten Bedingungen (Terminen) getilgt (=zurückgezahlt) werden, etwa Kommunalobligationen, Anleihen, Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen.

Freiverkehr

Handel in Wertpapieren, die weder zur amtlichen Notierung noch zum Geregelten Markt zugelassen sind.

Fungibel

Waren oder Werte, die untereinander vertretbar, gegenseitig austauschbar sind.

Festverzinsliche Wertpapiere

Siehe auch Rentenwerte

Floating Rate Notes

Floating Rate Notes (FRN) sind Schuldverschreibungen mit mittlerer bis langer Laufzeit. Im Gegensatz zu herkömmlichen weisen sie festverzinslichen Wertpapieren eine variable Verzinsung auf, wobei der Interbankensatz für kurzfristige Einlagen (Fibor) als Grundlage dient.

Genußschein

Ein Wertpapier, das Vermögensrechte an einer Gesellschaft (in der Regel auf Gewinnanteile und / oder Liquidationserlös) verbrieft, aber nicht mit Mitglieds-, insbesondere Stimmrechten verbunden ist. In der Börsensprache "Genüsse".

Gewinnmitnahme

Verkauf von Wertpapieren mit dem Ziel, den Kursgewinn zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis zu realisieren.

Grundkapital

In der Satzung einer Aktiengesellschaft festgelegtes Kapital in dessen Höhe die Gesellschaft Aktien ausgibt. Die Satzung bestimmt auch, in wie viele Anteile das Grundkapital eingeteilt ist.

Globalurkunde

Wird gedruckt für die in der Wertpapiersammelbank girosammel-verwahrten, wenig bewegten Wertpapiere (Globalaktien, Globalstücke bei Anleihen). Globalurkunden werden auch bei Neuemissionen bis zur Auslieferung der effektiven Stücke gebildet und bei der Wertpapiersammelbank hinterlegt, damit der Börsenhandel sofort beginnen kann.

Gratisaktien

Unzutreffende Bezeichnung für Berichtigungsaktien.

Hausse

Starker oder langanhaltender Kursanstieg an der Börse (wird auch Bullenmarkt genannt).

Index

Kennziffer, die Veränderungen bestimmter Größen zum Ausdruck bringt und Vergleiche, insbesondere von Wert- und Preisveränderungen ermöglicht. Ein Aktienindex spiegelt den Kursverlauf eines Wirtschaftszweiges oder eines nationalen Marktes wieder. Für den deutschen Aktienmarkt werden Indizes von einigen Kreditinstituten, vom Statistischen Bundesamt und von verschiedenen Presseorganen ermittelt.

Insider

Bezeichnung für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist durch die "Insider-Richtlinien" der Börsen verboten. Verstöße gegen diese Richtlinien können mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden.

Investmentgesellschaften

Meist von Banken gegründete Kapitalanlagegesellschaften, die für von ihnen verwaltete Sondervermögen (Fonds) Aktien verschiedener Gesellschaften oder Anleihen kaufen und Anteile an einem solchen Investmentfonds ausgeben. Sie treten dabei als Treuhänder auf und sind auf eine Verteilung der Risiken durch Streuung der im Fonds zusammengefaßten Wertpapiere nach Branchen und Gesellschaften verpflichtet.

Industrieobligation

Anleihe eines privaten Unternehmens; die Rückzahlung von Industrieanleihen wird meist durch die Verpfändung von Boden und Gebäuden oder durch die Sicherungsübereignung von langlebigen Wirtschaftsgütern (z.B. Maschinen) sichergestellt (siehe auch Wandelobligationen und Rentenwerte).

Inhaberaktie

Übertragbar durch einfache Einigung und Übergabe. Sie ist in Deutschland üblich und für den Aktienhandel bestens geeignet (siehe auch Aktie)

Inhaberpapiere

Nicht auf den Namen lautende Wertpapiere, in denen der Aussteller die Leistung allein dem Inhaber, nicht einer bestimmten Person verspricht.

Investmentanteilscheine (Investmentzertifikate)

Urkunden über Rechte an Investmentfonds, insbesondere über das Miteigentum an den Fondsvermögen.

IPO

IPO (Initial Public Offering) ist ein Börsengang eines Unternehmens.

Junk Bonds

Sind als riskant eingestuft, aber dafür auch hochverzinste Anleihen von Schuldnern mit einer schlechten Bonität.

Kapitalertragsteuer

Besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, bei Dividendenzahlung werden von vornherein 25 Prozent des ausgeschütteten Betrags als Kapitalertragssteuer einbehalten. Dieser Steuerabzug wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet.

Körperschaftssteuer

Einkommensteuer juristischer Personen, Aktiengesellschaften müssen diese Steuer auf ihren Gewinn zahlen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kann sich der Aktionär diese gezahlte Steuer auf die Dividende als Steuergutschrift auf seine Steuerschuld anrechnen lassen. Diese Steuergutschrift beträgt 9/16 der Bardividende.

Kupon

Besonderes Wertpapier, auch Dividendenschein genannt, das zur Aktie gehört und auf dessen Vorlage die Dividende ausgezahlt wird. Auch die den verzinslichen Wertpapieren beigegebenen Zinsscheine werden Kupon genannt.

Kurs

Preis, der sich durch Angebot und Nachfrage für Wertpapiere an den Börsen bildet.

Kursblatt

Jede deutsche Wertpapierbörse gibt an jedem Börsentag ein Amtliches Börsenblatt heraus. Es enthält die Tageskurse aller an der jeweiligen Börse notierten Papiere.

Kurs/Gewinn-Verhältnis (KGV)

Eine der gebräuchlichsten Kennzahlen der Aktienanalyse. KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gibt an, wie oft der Gewinn pro Aktie im aktuellen Kurs enthalten ist. Je niedriger, desto besser.

Kommunalobligationen

Von Realkreditinstituten ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen, die zur Refinanzierung von Kommunaldarlehen dienen. Kommunalobligationen sind durch die Leistungs- und Steuerkraft der darlehensnehmenden öffentlichen Körperschaften gesichert.

Kuxe

Anteil an einer bergrechtlichen Kapital-Gesellschaft z.B. Kohle- oder Erzbergwerk. Kuxe lauten nicht auf einen bestimmten Nennbetrag, sondern verkörpern vielmehr die Beteiligung am Vermögen der Gewerkschaft, das in 100 oder 1.000 oder ein Mehrfaches davon bis zu 25.000 Kuxe eingeteilt werden kann. Die Kuxe lauten auf den Namen des Inhabers, der in das Gewerkenbuch eingetragen wird.

Leerverkäufe

Leerverkäufe, im englischen auch Short Sale, ist ein Verkauf von Devisen, Wertpapieren, etc., welche sich zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung nicht im Besitz des Verkäufers befinden, er diese aber zum Zeitpunkt der Abwicklung liefern muss. Um diese zukünftige Lieferverpflichtung erfüllen zu können, muss sich der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt in der Zukunft durch den Kauf der Devisen, Wertpapiere, etc. auch damit eindecken (auch Deckungskauf genannt). Leerverkäufer sind dazu verpflichtet, ihre Netto-Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger offenzulegen, sofern gewisse Schwellenwerte überschritten werden.

Makler (auch Wertpapierhändler)

Kursmakler: Vereidigter Börsenmakler, der die Kurse für die von ihm betreuten Wertpapiere auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsaufträgen ermittelt und in begrenztem Maße Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung abschließt.

Freimakler: Kaufen und Verkaufen Wertpapiere auf eigenen Namen und eigenes Risiko und vermitteln Geschäfte zwischen den anderen Börsenbesuchern.

Mantel und Bogen

Zu jeder Aktienurkunde (in der Fachsprache: Mantel) gehört ein Bogen mit 10 oder 20 Dividendenscheinen und einem Erneuerungsschein (Talon), der zum Bezug eines neuen Bogens berechtigt. Die Dividende wird dem Aktionär gegen Vorlage des jeweils fälligen Dividendenscheines direkt von der Aktiengesellschaft, üblicherweise aber von dem Kreditinstitut ausgezahlt. Mäntel und Bögen werden aus Sicherheitsgründen bei den Kreditinstituten getrennt verwahrt.

Marge

Im Wertpapierhandel der Unterschied zwischen Kaufs- und Verkaufskurs.

Marktkapitalisierung

Definiert den Börsenwert eines Unternehmens und berechnet sich aus der Anzahl der Aktien, der mit dem Aktienkurs multipliziert wird.

Mantel

Wertpapierurkunde, die das eigentliche Recht verbrieft und in der Regel durch den Bogen ergänzt wird.

Nennwert

Auf jeder Aktie aufgedruckter Betrag, er gibt an, mit welchem Anteil der Aktionär am Grundkapital und damit am gesamten Vermögen seiner Aktiengesellschaft beteiligt ist. Der geringste Nennwert einer Aktie ist nach dem (deutschen) Aktiengesetz 1 EUR.

Namensaktie

Lautet auf den Namen des jeweiligen Inhabers, der außerdem mit Namen, Wohnort und Beruf in das Aktienbuch des Unternehmens eingetragen wird. Namensaktien können nur durch Indossament übertragen werden (siehe auch Aktie).

Nennwertlose Aktie (Quotenaktie)

Aktie, die nicht auf einen bestimmten, in Landeswährung ausgedrückten Nennwert lautet, sondern als ein Bruchteil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft bezeichnet wird. Daher auch Quotenaktie genannt. Quotenaktien werden in der Bundesrepublik Deutschland nicht ausgegeben (vergleiche auch Kuxe).

Option

Das Recht, gegen Zahlung einer Prämie innerhalb einer vereinbarten Frist Wertpapiere (Aktien oder Renten) zu einem im Voraus bestimmten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen.

Optionsanleihe

Anleihe mit Zusatzrechten. Der Inhaber hat innerhalb einer festgelegten Frist ein Recht (Option) auf Bezug von Aktien in einem bestimmten, vor Ausgabe der Optionsanleihe festgelegten Verhältnis zum Nennwert der Schuldverschreibung.

Optionsscheine

Das verbriefte, mit der Optionsanleihe ausgegebene Recht auf Bezug von Aktien oder von Anleihen. Optionsscheine können getrennt von der Anleihe an der Börse gehandelt werden. Durch Kauf eines Optionsscheines kann ein Anleger schon mit begrenztem Einsatz an den Kurschancen der Aktie teilhaben. Sein Verlustrisiko bleibt auf den Einsatz beschränkt.

Order

Ist der Auftrag für den Kauf einer Aktie. Dabei gibt es unterschiedlichen Ordertypen wie z.B. Kauf bei einem bestimmten Kurs, oder auch Verkauf wenn ein bestimmter Kurs unterschritten wird.

Penny Stock

Ist meist ein Aktienkurs unter einem Euro, d.h. mit einem sehr geringen Kurswert.

Pfandbriefe

Von Realkreditinstituten ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen, die zur Refinanzierung von Hypothekenkrediten dienen. Ausgegebene Pfandbriefe müssen zu jeder Zeit in gleicher Höhe durch erstrangige Hypotheken von mindestens gleichem Zinssatz gedeckt sein.

Rendite

Bei Wertpapieren der in Prozenten des Erwerbspreises angegebene Ertrag, den das Papier bei Berücksichtigung aller Faktoren (Zins bzw. Dividende, Kurs etc.) jährlich erbringt. Die Rendite ist also in aller Regel nicht mit dem Nominalzins oder dem Dividendenprozentsatz identisch (siehe auch: Anleihe-Rendite, Dividendenrendite).

Renten

Siehe festverzinsliche Wertpapiere

Rentenanleihe

Staatsanleihe ohne Tilgungszwang, d.h. der Staat verpflichtet sich lediglich zur Zahlung der Zinsen auf unabsehbare Zeit.

Rentenwerte

Sammelbegriff für alle festverzinslichen Wertpapiere. Im Gegensatz zur Aktie, die einen Anteil an einer Gesellschaft verbrieft, lauten sie über eine Geldschuld, die mit einem festen Satz verzinst wird. Die Tilgung (Einlösung) erfolgt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (jährlich werden bestimmte Stücke ausgelost) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie werden an den Börsen gehandelt.

Spekulation

Meist kurzfristige, auf gewinnbringende Ausnutzung der Preisunterschiede zu verschiedenen Zeitpunkten gerichtete Betätigung an der Börse.

Spesen

Bei Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die Börse entstehende Kosten, wie Maklergebühr, Bankprovision und Börsenumsatzsteuer. Diese Spesen machen beim Kauf von Aktien zusammen etwa 1,35 Prozent des Kurswertes aus. Beim Ersterwerb von inländischen festverzinslichen Wertpapieren entstehen diese Spesen nicht.

Stammaktie

Gewährt dem Inhaber die normalen, durch das Aktiengesetz festgelegten, Anteilsrechte.

Stimmrecht

Jeder Aktionär hat auf der Hauptversammlung sein gesetzlich verankertes Stimmrecht. Die Anzahl der Stimmen, die ein Aktionär auf sich vereint, richtet sich nach dem Nennwert seines Aktienbesitzes. Der Aktionär kann sein Stimmrecht auch von einem Dritten (z.B. Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung) ausüben lassen.

Schiffspfandbriefe

Sind Schuldverschreibungen, die zur Finanzierung des Schiffsbaues von Schiffsbanken auf Grund des Schiffsbankgesetzes ausgegeben werden.

Schuldverschreibungen

Siehe auch Rentenwerte

Termingeschäft

Wertpapiergeschäft, dessen Bedingungen heute festgelegt werden, das aber erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wird.

Terminhandel

Wertpapiertransaktionen, deren Erfüllung nicht sofort (Kassageschäft), sondern erst zu einem späteren Termin erfolgt. In der Bundesrepublik findet der Terminhandel an der Deutschen Terminbörse (DTB) statt.

Trading

Ist ein aktiver und oftmals tagesaktueller Handel mit Aktien. Dabei wird versucht, kurzfristige Kursschwankungen zu nutzen.

Transaktionskosten

Sind die Gebühren, die beim Kauf oder Verkauf von Aktien anfallen.

Usancen

Verbindliche Handelsbräuche. Für Börsengeschäfte sind sie in den "Bedingungen für die Geschäfte an den deutschen Wertpapierbörsen" schriftlich niedergelegt.

Variable Notierung (Fortlaufende Notierung)

Für Aktien großer Gesellschaften oder für bestimmte öffentliche Anleihen wird an jedem Börsentag nicht nur ein einziger Kassakurs festgestellt. Alle Geschäfte über mindestens 50 Stück bei Aktien bzw. nominal einer Million Mark bei Renten oder jeweils einem Mehrfachen davon werden besonders notiert. Die letzte Notierung heißt Schlußkurs. Die Aufträge, die unter dem Mindestbetrag bleiben, werden zum Einheitskurs abgerechnet.

Vorzugsaktie

Mit Sonderrechten (z.B. erhöhte Dividende, garantierte Mindestdividende) ausgestattete Aktien, in der Regel ohne Stimmrecht bzw. zumindest eingeschränkt.

Wandelobligation

Anleihe, die innerhalb einer bestimmten Frist unter festgelegten Bedingungen in Aktien der ausgebenden Gesellschaft umgetauscht werden kann.

Wertpapier

Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist, für dessen Geltendmachung der Besitz der Urkunde erforderlich ist.

Wertpapierhändler (auch Makler)

Wertpapierhändler: Vereidigter Börsenmakler, der die Kurse für die von ihm betreuten Wertpapiere auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsaufträgen ermittelt und in begrenztem Maße Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung abschließt.

WKN

Die WKN (Wertpapierkennummer) ist eine sechsstellige Kombination aus Ziffern und/oder Buchstaben, die der eindeutigen Identifikation von Wertpapieren dient.

Value Aktie

Sind Aktien, die oftmals Dividenden ausschütten und aus zyklischen Branchen sind. Dies sind auch oftmals günstig bewertet sind, wachsen aber nicht mehr zu stark (wie z.B. Growth Aktien).

XETRA

Ist das elektronische Handelssytem der Deutschen Börse.

Zusatzaktie

Sie werden an Aktionäre gratis ausgegeben, werden auch als Treueaktien bezeichnet.

Anmerkung:

Die Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.

Fehlt Ihnen eine wichtige Erklärung? Dann schicken Sie uns einfach eine E-Mail und nennen uns diesen fehlenden Fachbegriff, damit wir ihn umgehend in das Lexikon aufnehmen können!

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