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Versicherungs-Lexikon Abgekürzte LeibrenteBei
Vertragsabschluss kann eine begrenzte Leistungsdauer festgelegt werden. Es handelt
sich dann hierbei um eine abgekürzte Leibrente. Dies bedeutet, dass die Rentenzahlung mit dem
im Versicherungsschein genannten Ende der Leistungsdauer endet. Wird keine
ausdrückliche Vereinbarung der Leistungsdauer getroffen und im
Versicherungsschein angegeben, wird die Rente lebenslang gezahlt. AblaufphaseDie Ablaufphase der
Fondsgebundenen Rentenversicherung beginnt nach der vereinbarten Aufschubzeit.
Sie kann bis zu 10 Jahre betragen und wird bei Antragstellung vereinbart. Der
Kunde kann während dieser Zeit jederzeit seine Rente beantragen. Darüber hinaus
besteht auch ein Kapitalwahlrecht. Durch dieses Instrument kann der Kunde flexibel
auf eventuelle Kursschwankungen reagieren. AbrufrenteBei den
Rentenversicherungen ist es möglich, vorzeitig eine herabgesetzte Rente
abzurufen. Anstelle der
Abrufrente, kann zu diesem Zeitpunkt auch die herabgesetzte vorgezogene
Kapitalabfindung ausgezahlt werden. AktienfondsAktienfonds gehören
zur Gruppe der Investmentfonds, bei denen die Gelder der Anleger überwiegend in Aktien investiert. Je nach
Anlageschwerpunkt konzentriert sich der Aktienfonds auf bestimmte Länder, Regionen, Branchen
oder Themen. AllgefahrenversicherungSo werden Versicherungen bezeichnet, die einen umfassenden
Schutz gegen Zerstörung, Beschädigung oder Verlust der versicherten Sachen
geben. AllmählichkeitsschadenDas ist ein
Sachschaden, der infolge allmählicher Einwirkung der Temperatur, von Gasen,
Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub, usw.)
entsteht. Beispiel: Durch ständiges leichtes Tropfen einer
Wasserleitung wird das Mauerwerk durchfeuchtet und in der darunter liegenden
Wohnung fällt ein Stück Putz von der Decke. Altersvorsorge- EigenheimbetragEin
Altersvorsorgevertrag bietet die Möglichkeit gem. § 1 Abs. 1 Nr. 10c AltZertG
zwischen 10.000 und 50.000 Euro zu Finanzierung einer im Inland gelegenen
selbstgenutzten Wohnung zu entnehmen. Der zu diesem Zweck aus einem
Altersvorsorgevertrag entnommene Betrag wird als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag
bezeichnet. AltersvorsorgebeitragEin
Altersvorsorgebeitrag ist eine Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag und
muss in Höhe des Mindesteigenbeitrags erbracht werden, um die
Altersvorsorgezulage in voller Höhe zu bekommen. AltersvorsorgevertragAls Altersvorsorgevertrag gilt ein Vertrag, dem
vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bestätigt wurde, dass er die
Anforderungen des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen
erfüllt, also zertifiziert wurde. AltersvorsorgezulageDie Altersvorsorgezulage setzt sich zusammen aus
der Grundzulage und der Kinderzulage. Anlagerisiko (bzw. Gewässerschäden Haftpflicht)Die
Gewässerschaden-Haftpflicht ist eine Zusatzversicherung, die gebraucht wird, wenn
das Haus mit Öl geheizt wird. Für den Fall das dieses ausläuft, müssen die Kosten
der Verhütung und Beseitigung von Gewässerschäden selbst getragen werden.
Dies sogar, wenn keine Schuld nachweisbar ist. Anpassung der VersicherungssummeDie Versicherungssumme
muss dem Versicherungswert entsprechen, sonst kann eine Unterversicherung
entstehen. Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert, auch Neuwert
genannt, des gesamten Hausrates. Steigen die Preise für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter,
muss auch der Wiederbeschaffungswert und somit die Versicherungssumme
entsprechend erhöht werden. Bei sinkenden Preisen (z.B. für elektronische
Geräte) umgekehrt. Hier wird dem
Versicherungsnehmer geholfen: Das Statistische Bundesamt ermittelt jedes Jahr,
um welchen Prozentsatz die Preise gestiegen bzw. gesunken sind. Die
Versicherungssumme wird entsprechend diesem Prozentsatz von der
Versicherungsgesellschaft erhöht bzw. ermäßigt. Daher auch die Bezeichnung
"dynamische" Hausratversicherung. Unabhängig von der
automatischen Summenanpassung sollte der Versicherungsnehmer von Zeit zu Zeit
selbst überprüfen, ob z.B. nach größeren Anschaffungen die Versicherungssumme
erhöht werden muss. AntragstellerAntragsteller einer Versicherung ist in der Regel Versicherungsnehmer.
Er gewährleistet die Beitragszahlung und unterschreibt den Antrag. ArbeitszimmerNicht versichert sind üblicherweise Räume innerhalb der
Wohnung, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Bei
manchen Tarifen besteht jedoch die Möglichkeit, die Mitversicherung dieser
Arbeitszimmer zu vereinbaren. ArztanordnungsklauselIst die Arztanordnungsklausel vereinbart, so ist
die versicherte Person verpflichtet, ärztliche Anordnungen zur Minderung oder
Beseitigung der Beschwerden oder der Berufsunfähigkeit zu befolgen. Ärztliche UntersuchungAb einer bestimmten
Höhe der Versicherungssummen ist in der Regel eine ärztliche Untersuchung
erforderlich. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel der
Versicherer. Assekuranz
Traditioneller Ausdruck für Versicherungswesen Assistance LeistungenAssistance
Leistungen
umfassen bestimmte Hilfsleistungen im Schadenfall. Dies umfasst u.a., dass Schadenmeldungen
rund um die Uhr aufgenommen und Pannenhilfe organisiert wird. Darüber hinaus steht
im Ausland ein telefonischer Dolmetscherdienst bei der Verständigung
mit Polizei, Behörden, usw. zur Verfügung. AufschubzeitAufschubzeit ist der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und vereinbartem Rentenbeginn. Aufsichtspflicht durch ElternNach den gesetzlichen
Bestimmungen haften Kinder unter 7 Jahren überhaupt nicht (nicht deliktfähige
Kinder) und bis zum 18. Lebensjahr nur beschränkt. Eltern sind per Gesetz
verpflichtet, die Kinder so zu beaufsichtigen, dass sie nicht zu Schaden kommen
und keinen Schaden anrichten. Verursacht ein
Minderjähriger bei Dritten einen Schaden, müssen die Eltern dafür gerade
stehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. (siehe §§ 828 Abs. 1; 832
BGB). AuslandsschädenDie Privat-Haftpflichtversicherung gilt
automatisch auf der ganzen Welt, wenn der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend
ist. Ausscheiden aus dem BerufAls Beruf gilt die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.
Wenn nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben Leistungen wegen
Berufsunfähigkeit beantragt werden, so wird für deren Beurteilung die zuletzt
ausgeübte Tätigkeit zugrunde gelegt (z.B. wegen Mutterschutz, Erziehungsurlaub,
oder als Hausfrau). AußenversicherungGewöhnlich ist der
Hausrat nur innerhalb des Ortes der Versicherung (d.h. Wohnung, Räume in Nebengebäude,
privat genutzte Garage auf demselben Grundstück) abgesichert. Da es auch zu den
üblichen Lebensgewohnheiten gehört, Teile des Hausrates auch außerhalb der
Wohnung zu nutzen oder aufzubewahren, wäre eine Versicherung, die nur innerhalb
der Wohnung gilt, nicht bedarfsgerecht. Deshalb ist die sog.
Außenversicherung ein sehr wichtiger Bestandteil der
Hausratversicherung. Sie dient dem Schutz von Sachen, die sich vorübergehend
außerhalb der Wohnung befinden. Für nicht vorübergehend
wäre ein Fall wie folgt: Eine Mutter überlässt Ihrer Tochter einen ausgedienten
Tisch, der dauerhaft in die Wohnung der Tochter gebracht wird. Der
Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Mutter endet und der
Tisch ist künftig über den Vertrag der Tochter versichert. AVB
Allgemeine Versicherungs Bedingungen. Barauszahlung (bei Firmenversicherung)
Die Überschussanteile werden jährlich, unter
dem Einbehalt von Überweisungskosten, in einem Betrag ausgezahlt. Bauherren HaftpflichtFür das
Haftpflicht-Risiko als Bauherr kleinerer Vorhaben besteht in begrenztem Umfang
Versicherungsschutz im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung. Übersteigt die Bausumme diese Beträge, empfiehlt
sich eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Beitrag
Die nach vereinbarter Zahlungsweise an das Versicherungsunternehmen zu zahlende
Gebühr für eine Versicherung. BeitragsbemessungsgrenzeBeiträge zur Rentenversicherung sind vom
Arbeitsentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten. Diese lag
2005 bei einem Monatseinkommen von 5.200 Euro (Alte Bundesländer) bzw. bei 4.400 Euro (
Neue Bundesländer). BeitragsdepotIn einem Beitragsdepot kann man Beitragsvorauszahlungen leisten. Für
bestimmte Größenordnungen wird dann mit dem Versicherungsnehmer eine Vereinbarung über ein
Beitragsdepot, in dem die Vorauszahlungen verzinst werden (für das Finanzamt
erhält man normalerweise jährlich Abrechnungen). In ein Depot eingezahlte
Beitragsvorauszahlungen können üblicherweise nicht zurückverlangt werden. Im Leistungsfall oder
bei Vertragskündigung werden aber die nicht verbrauchten Vorauszahlungen
erstattet. BeitragssatzProzentsatz des Arbeitsentgelts (bis zur
Beitragsbemessungsgrenze), der als Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen
ist. Im Jahr 2005 betrug dieser 19,5%. BeitragszahlerIst
diejenige Person, die Beiträge für eine Versicherungsvereinbarung leistet. Es kann oftmals auch vereinbart werden, dass die Beiträge durch
eine dritte Person gezahlt werden. In diesem Fall hat aber der Beitragszahler keinerlei
Rechte und wird nicht zum Prämienschuldner. BeitragszahlungsdauerDie Beitragszahlungsdauer umfasst den Zeitraum, für den
Beiträge (Prämien) entrichten werden müssen. Sie kann, je nach tariflicher
Möglichkeit und Vereinbarung, kürzer sein als die Versicherungs- und
Leistungsdauer. BeleihungDie Beleihung ist in der Regel bis zu 90% des
Rückkaufswertes möglich. Der Zinssatz ist hierfür meist günstiger als ein Bankkredit.
Beleihbar sind Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die einen
Sparvorgang enthalten. Siehe auch unter Punkt "Vorauszahlung". Bergungskosten
Aus dem Bereich der Unfallversicherung: bis zu einem festgelegten Höchstbetrag
werden Kosten zur Bergung nach einem Unfall übernommen BerufsgruppeAls Grundlage gelten 4.000 Berufe, die in 5
Berufsgruppen eingeteilt werden, wobei Gruppe 1 die Berufe mit dem geringsten
BU-Risiko enthält und Gruppe 5 jene Berufe beinhaltet, bei denen ein
verhältnismäßig großes Risiko besteht, berufsunfähig zu werden. Berufsunfähigkeit
Die dauernde gesundheitsbedingte Beeinträchtigung der Fähigkeit einen Beruf
ausüben zu können durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Gegen
Berufsunfähigkeit sollte man sich am Besten über einen selbständigen
Vertrag absichern. Im allgemeinen ist man berufsunfähig, wenn man ärztlich
bestätigt 50% der zur Ausübung seines Berufes erforderlichen Zeit oder
Tätigkeiten nicht mehr ausüben darf/ kann. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Mit dem Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt man sich gegen
finanzielle Einbußen durch Berufsunfähigkeit. Im Versicherungsfall wird
eine Rente in der vereinbarten Höhe gezahlt. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)Der Abschluss einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) ist nur in Verbindung mit einer
Hauptversicherung möglich ( z.B. Kapital- oder Rentenversicherung). Im Falle
einer Berufsunfähigkeit entfällt die Beitragszahlung für die Zusatz- und die
Hauptversicherung. Zusätzlich ist die Vereinbarung einer
Berufsunfähigkeits-Rente möglich. Betriebliche Altersversorgung
Sie kann eine freiwillige Sozialleistung mit Aufwendungen des Arbeitgebers oder
eine Umwandlung von Gehaltsteilen eines Arbeitnehmers in Versicherungsbeiträge
sein. Eine Möglichkeit ist die Direktversicherung als eine übliche Form der
betrieblichen Altersversorgung. Dabei schließt der Arbeitgeber eine
Lebensversicherung auf das Leben seiner Mitarbeiter ab und zahlt die Beiträge
an das Versicherungsunternehmen. Im Versicherungsfall erhalten der Arbeitnehmer
oder seine Hinterbliebenen dann das Geld direkt vom
Lebensversicherungsunternehmen. Weitere Möglichkeiten sind die Pensionskasse,
die Unterstützungskasse bzw. die Direktversicherung; beide funktionieren arbeitgeber-
oder auch arbeitnehmerfinanziert. BezugsberechtigteDie vom Versicherungsnehmer zum Empfang der
Versicherungsleistung bestimmte Person ist "Bezugsberechtigter". Es
empfiehlt sich, insbesondere für den Todesfall der versicherten Person, stets
die Bezugsberechtigung namentlich festzulegen, z.B. Namen eines Ehepartners
oder der Kinder. Es sollte von Zeit zu Zeit geprüft werden, ob die Bezugsberechtigung noch
den Wünschen entspricht. Sie kann bis zum Eintritt des Versicherungsfalls
jederzeit schriftlich widerrufen werden, falls man nicht ausdrücklich als
unwiderruflich bezeichnet worden ist. Bezugsrecht
Recht eines Begünstigten, die im Todesfall eines Versicherten vereinbarten
Versicherungsleistungen zu erhalten. BlitzschlagBlitzschlag ist der
unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Die dadurch entstehenden
Schäden sind mitversichert. Ein Beispiel hierfür: Durch einen Blitzschlag wird der
Ast eines Baumes abgetrennt und er beschädigt die Markise auf Ihrem Balkon. BranchenfondsBranchenfonds gehören zur Gruppe der Investmentfonds,
in der nur in Wertpapiere einer
bestimmten Industriebranche investiert. BrandEin Brand ist ein
Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist (oder ihn
verlassen hat) und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Brandschäden
sind mitversichert. Fällt z.B. eine brennende Zigarette auf die
Couch und verschmort durch starke Überhitzung der Stoff, dann handelt
es sich nicht um einen Brand, weil keine Flamme sichtbar war, sondern um einen
Sengschaden. Die üblichen Hausratversicherungen übernehmen diesen Schaden
nicht. BUZ- DynamikBei einer BUZ kann
vereinbart werden, dass nach Eintritt des BUZ- Leistungsfalls und Ablauf einer
eventuell vereinbarten Karenzzeit die
BUZ- Rente jährlich zwischen 1 und 5% erhöht wird und/oder die Beiträge der Hauptversicherung und
eventueller Zusatzversicherungen ohne RZ- jährlich zwischen 1 und 10%
erhöht werden. Dadurch erhöht sich die Versicherungsleistung. BUZ Verlängerungsrecht Ist die BUZ- Versicherungsdauer kürzer als die
BUZ- Leistungsdauer, kann das Verlängerungsrecht vereinbart werden. Die
Versicherungsdauer kann bei einigen Tarifen dann bis zur ursprünglich
vereinbarten Leistungsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden. Cost Average EffektDer Cost Average Effekt wird auch als
Durchschnittskostenmethode bezeichnet. Denn bei einer gleichbleibenden Sparrate
werden, je nach Entwicklung des Rücknahmepreises, bei höheren Kursen weniger
und bei niedrigeren Kursen mehr Anteile erworben. Langfristig erreicht der
Anleger damit einen günstigeren durchschnittlichen Einstiegspreis. DachfondsDachfonds gehören zur Gruppe der Investmentfonds, dessen Fondsvermögen wiederum
in andere Fonds investiert wird. Die Auswahl der entsprechenden Fonds trifft
das Fondsmanagement. DeckungskapitalDie nicht für die Risikoübernahme und Kosten
verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das
Deckungskapital des Lebensversicherungsvertrages. Kündigt man den Vertrag
vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert, auch Rückvergütung genannt,
ausbezahlt. Zum Rückkaufswert, der sich aus dem Deckungskapital mit einem
üblichen geringen Kostenabschlag (Stornoabzug) ergibt, kommen noch die
Überschussanteile. Deckungssumme
Geldbetrag einer Versicherung, der im Schadensfall maximal ausgezahlt wird. DiebstahlDiebstahl ist die Wegnahme von Sachen durch
Dritte in der Absicht, sich diese rechtswidrig anzueignen. Im Unterschied zum
Einbruchdiebstahl werden dabei keinen nennenswerten Hindernisse überwunden. Der
"einfache" Diebstahl ist in der Hausrat-Versicherung in der Regel
nicht versichert. Direktversicherer
Ein Direktversicherer ist eine Versicherungsgesellschaft ohne Außendienst. Der Kundenkontakt
erfolgt nur über Telefon oder das Internet. DynamikDas ist eine
planmäßige, automatische (mit Beginn des neuen Versicherungsjahres) Erhöhung
der Beiträge und damit der Versicherungssumme, um die Kaufkraft zu erhalten. Üblicherweise kann
man unter verschiedenen Dynamikarten wählen wie z.B.: Normalerweise ist keine erneute
Gesundheitsprüfung erforderlich, aber es wird ein neues Eintrittsalter
berechnet. Üblicherweise kann man auch zweimal hintereinander auf eine Anpassung verzichten,
ohne dass der Anspruch auf eine Dynamik wegfällt. Nach mehr als zwei
Auslassungen ist dann aber meist eine dynamische Anpassung nur nach erneuter Gesundheitsprüfung
möglich. EinbruchdiebstahlDiebstahl nach einem vorangegangenen Einbruch.
Einbruchdiebstählschäden sind versichert. EinmalbetragBei Vertragsabschluss wird ein einmaliger
Beitrag für die gesamte Laufzeit gezahlt. Die rechnungs- und außerrechnungsmäßigen
Zinsen aus der Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag
sind auch dann kapitalertragssteuerpflichtig, wenn die sonstigen
Voraussetzungen für eine Kapitalertragssteuerfreiheit erfüllt sind. (Ausnahme:
Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht). Eintrittsalter
Entspricht dem Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn. Lebensalter, das man in dem
Kalenderjahr in dem der Vertrag beginnt erreicht. Elementarschadenversicherung
Versicherung gegen Schäden, die durch Naturgewalten entstehen. Endalter
Alter des Versicherten beim Vertragsende. Erlebensfall
Der Versicherte verstirbt nicht vor Ablauf des Vertrages, sondern erlebt diesen. Erwerbsunfähigkeit
Unfähigkeit eines Menschen überhaupt noch einen Beruf aus gesundheitlichen
Gründen ausüben zu können. ErhöhungsoptionBei bestimmten Tarifen und nach Eintritt bestimmter
Ereignisse (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Gründung einer selbstständigen
Existenz, usw.) kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung um
bis zu 100% erhöht werden. EU RentenbescheidSofern aus dem unbefristeten Rentenbescheid eines
Sozialversicherungsträgers klar hervorgeht, dass die vollständige
Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person allein medizinisch begründet ist,
genügt dieser Bescheid in bestimmten Fällen zum Nachweis der Berufsunfähigkeit. FälligkeitZeitpunkt, zu dem die Periode, der Versicherung beginnt oder endet, für den der
Beitrag berechnet wird Fondsgebundene LebensversicherungSpiegelt eine Verbindung zwischen Lebensversicherung und Fondsanlage
wieder. ExplosionExplosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben
von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Versicherungsschutz gilt für Explosionen aller Art. GarantiezeitIst eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird,
sofern die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt, die vereinbarte Rente
mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit gezahlt, unabhängig davon, ob
die versicherte Person auch diesen Termin erlebt. Stirbt die versicherte Person
nach Beginn der Rentenzahlung vor Ablauf der Garantiezeit, so kann der
Bezugsberechtigte anstelle der Weiterzahlung der versicherten Rente die
einmalige Kapitalzahlung wählen. GebäudeversicherungVersicherung von Gebäuden gegen die finanziellen Folgen von Feuer,
Leitungswasser und Sturmschäden. Geschäftsversicherung
Versicherung für unternehmerische Risiken. Gesetz über die Zertifizierung von AltersvorsorgeverträgenDas AltZertG ist Bestandteil
des am 11.05.2001 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedeten
Altersvermögensgesetzes. Es regelt sowohl das Verfahren der Zertifizierung als
auch die Anforderungen an die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen. Gesetzliche RentenversicherungDerzeit die Hauptsäule der Alterssicherung. Die gesetzliche
Rentenversicherung ist als Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer angelegt. Aber auch für bestimmte Gruppen von Selbständigen und
andere Personengruppen. Und den meisten nicht versicherungspflichtigen Personen
bietet sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung oder für nicht
versicherungspflichtige Selbständige die Versicherungspflicht auf Antrag. Gliedertaxe
Tabelle der Versicherer zur Bemessung des Invaliditätsgrades nach einem Unfall,
für den Fall des Verlustes oder der Funktionsunfähigkeit einzelner Gliedmaßen
oder Körperteile. (Beispiel.: Verlust einer Hand entspricht 70% Invalidität). GrundszulageDie Grundzulage erhält jeder Zulageberechtigte auf seinen
Altersvorsorgevertrag überwiesen. Sie beträgt ab dem Jahr 2002 38 Euro p.a. und
steigert sich bis 2008 auf 154 Euro p.a. GruppenverträgeFür Firmen bieten sich oft günstige Gruppenverträge
und -vereinbarungen an (betriebliche Altersversorgung). Haftpflicht als Mieter oder Eigentümer eines HausesVersichert ist die
Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen als
Inhaber von Wohnungen, eines Einfamilien- und eines Wochenend- oder
Ferienhauses im Inland, oder als Vermieter von 3 einzeln vermieteten Wohnräumen
im Inland. Haftpflichtversicherung
Diese zahlt Schäden, die ein Versicherter Dritten nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig zufügt. HausratVereinfacht ist zu
sagen: "Was beim Einzug in die Wohnung gebracht wurde, ist der
Hausrat." Dazu zählen Einrichtungsgegenstände
wie z.B. Möbel, Bilder und Pflanzen, Gebrauchsgegenstände
wie z.B. Geschirr, Töpfe und jede Art von Wäsche und Verbrauchsgegenstände
wie z.B. Nahrungsmittel, Putzmittel und Hygieneartikel. Außerdem zählen Bargeld, Garten- und diverse
Sportgeräte sowie beruflich genutzte Arbeitsgeräte dazu. Hausratversicherung
Diese versichert Schäden im Hausrat verursacht durch Feuer, Sturm, Leitungswasser
Einbruchdiebstahl, sowie Vandalismus. HotelkostenWenn nach einem Versicherungsfall die Wohnung
unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen
etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist, dann übernimmt die
Hausratversicherung auch Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung. ImplosionImplosion ist die nach innen gerichtete, plötzlich
verlaufende Kraftäußerung von Dämpfen und Gasen. Implosionsschäden sind in der
Hausratversicherung normalerweise nicht versichert. InvestmentfondsNach deutschem Recht ist ein Investmentfonds ein
Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft nach dem Grundsatz der
Risikostreuung verwaltet wird und auf einer Depotbank angelegt sein muss. Kapitalbildende LebensversicherungVerbindung aus Todesfallabsicherung und Kapitalanlage. Kaskoversicherung
Versicherung von Schäden an Fahrzeugen (z.B.: Kfz). KapitalanlagegesellschaftDie Gesellschaft, die einen Investmentfonds
verwaltet. Alternativ werden auch die Begriffe Fondsgesellschaft oder
Investmentgesellschaft verwendet. KapitalisierungsprodukteKapitalisierungsprodukte sind reine Sparpläne
ohne Todesfallleistung, die Versicherungsgesellschaften managen. Bisher gibt es
diese Produkte auf dem deutschen Markt noch nicht. Um dem
"Riester-Kriterium" Verrentung zu genügen, muss an einen solchen
Sparvertrag eine sofort beginnende Rentenversicherung angehängt werden, in die
das angesparte Kapital am Beginn der Auszahlungsphase automatisch überführt
wird. KarenzzeitDie Karenzzeit kann bei für unterschiedliche
Dauern vereinbart werden. Tritt der Versicherungsfall ein, so verzögert sich
der Beginn der Leistung um die Karenzzeit. Dieser Zeitraum kann zum Beispiel
durch Lohnfortzahlung oder Rücklagen überbrückt werden. Durch die Vereinbarung
einer Karenzzeit reduzieren sich die Beiträge. Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Versicherung leistet bei Schäden am eigenen Fahrzeug sowie den fest
verbundenen oder unter Verschluß verwahrten Teilen durch Brand oder Explosion,
Diebstahl, Beschädigungen durch äußere Einwirkungen (Sturm, Hagel, Blitzschlag,
usw.), Kollision mit Wild sowie Schäden der Elektroanlage durch Kurzschluß und
Schäden an der Verglasung. Kfz- Vollkaskoversicherung
Zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung übernimmt diese
Versicherung auch die Kosten für Reparaturen nach selbstverschuldeten Unfällen
und mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen (Vandalismus). KindererziehungszeitenZeiten der Kindererziehung sind nach Einführung
der Beitragszahlung durch den Bund echte Beitragszeiten und werden mit dem
Durchschnittsverdienst des jeweiligen Erziehungsjahres bewertet. Für jedes
Kind, das vor 1992 geboren wurde, wird als Kindererziehungszeit das erste Jahr
nach der Geburt angerechnet: für seit 1992 geborene Kinder die ersten drei
Jahre nach der Geburt. KinderzulageBei der Förderung der zusätzlichen privaten
Eigenvorsorge wird ab 2002 für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld
besteht, eine Kinderzulage in Höhe von 46 Euro gezahlt. Bis 2008 erhöht sich
diese Zulage auf 185 Euro. Krankenzusatzversicherung
Diese Versicherung wird zusätzlich zu einer bestehenden Krankenversicherung
abgeschlossen. In der Regel wird dies darin bestehen, daß die Krankenzusatzversicherung
die Kosten abdeckt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen
werden. LänderfondsInvestmentfonds, der nur in Wertpapiere eines
bestimmten Landes investiert. LeistungsdauerDie Leistungsdauer umfasst den Zeitraum, für
den der Versicherungsgeber nach Eintritt des Versicherungsfalles die Leistung bei der Renten- oder
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erbringt. Sie kann, je nach tariflicher
Bestimmung und Vereinbarung, länger sein als die Versicherungsdauer. LeitungswasserLeitungswasser ist Wasser, das aus
Rohren der Wasserversorgung, aus sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen
Einrichtungen sowie aus Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung
bestimmungswidrig ausgetreten ist. Schäden durch Leitungswasser sind
versichert. Mietschäden
Schäden an gemieteten Sachen z.B.: Wohnräume. Pensionskasse
Bei der Pensionskasse handelt es sich um ein eigenes
Lebensversicherungsunternehmen des Arbeitgebers (oder einer Gruppe von
Arbeitgebern) in der besonderen Art einer betrieblichen Sozialeinrichtung,
deren alleiniger Zweck es ist, die Versorgung der Arbeitnehmer zu übernehmen. Pflegeversicherung
Die Pflegepflichtversicherung übernimmt die Kosten der ambulanten (seit 1.
April 1995) und stationären Pflege (seit 1. Juli 1996) im Rahmen des Pflege-Versicherungsgesetzes
für alle privat und gesetzlich Krankenversicherten. PflichtbeiträgeDas sechste Sozialgesetzbuch (SGB VI) definiert
den Kreis der Personen, die verpflichtet sind, von ihrem erzielten Einkommen
Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten. Darüber hinaus besteht
auch die Möglichkeit für alle, die keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung leisten müssen, freiwillig in die gesetzliche
Rentenversicherung einzuzahlen. Private-Krankenversicherung (PKV)
Die PKV richtet sich an diejenigen Personen, die nicht gesetzlich versichert
sein brauchen (Arbeitnehmer, deren Gehalt die Pflichtversicherungsgrenze
übersteigt, Selbstständige, Beamte, Freiberufler, Studenten und Rentner). Private- HaftpflichtversicherungVersicherung, die Schäden übernimmt, die ein Versicherten anderen nicht grob
fahrlässig oder vorsätzlich zufügt. RaubSchäden durch Raub
sind versichert. Ein Raub liegt vor, wenn ReaktivierungWenn keine Berufsunfähigkeit mehr besteht und
der Versicherte wieder arbeiten kann, spricht man von einer Reaktivierung. RechtschutzversicherungSchadenversicherung zur Absicherung der Kosten, die für die Wahrnehmung der
rechtlichen Interessen eines Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten entstehen.
Dies können z.B. sein: Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gutachterkosten,
Anwaltskosten des Gegners. RückkaufswertGeldbetrag, der bei Auflösung eines Vertrages mit Sparanteil ausgezahlt wird.
Risiko-Lebensversicherung
Versicherung, bei der im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe
ausgezahlt wird (dies gilt nicht bei Selbsttötung). RentenbescheidSofern aus dem unbefristeten Rentenbescheid
eines Sozialversicherungsträgers klar hervorgeht, dass die vollständige
Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person allein medizinisch begründet ist,
genügt dieser Bescheid in bestimmten Fällen zum Nachweis der Berufsunfähigkeit. RentenfondsInvestmentfonds, der die Anlegergelder
überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere (Renten) investiert. RentengarantiezeitIst eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird
sofern die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt die vereinbarte Rente
mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit gezahlt, unabhängig davon, ob
die versicherte Person auch diesen Termin erlebt. Stirbt die versicherte Person
nach Beginn der Rentenzahlung vor Ablauf der Garantiezeit, so kann der
Bezugsberechtigte anstelle der Weiterzahlung der versicherten Rente die
einmalige Kapitalzahlung wählen. RentenniveauDas Rentenniveau errechnet sich aus dem
Verhältnis der Eck- oder Standardrente zum aktuellen Durchschnittseinkommen. Es
liegt heute bei etwa 70% des durchschnittlichen Nettoeinkommens und soll nach
den Vorausberechnungen im Rahmen der Rentenreform 2001 bis zum Jahre 2030 bei
ca. 68% liegen. Zeichnet sich durch neue Vorausberechnungen im
Rentenversicherungsbericht ab, dass dieser Wert unterschritten werden könnte,
sind die jetzige bzw. künftige Bundesregierungen verpflichtet, einzuschreiten.
Schätzungen von Experten zur Folge wird trotz der Rentenreform 2001 das
Rentenniveau auf bis zu 50% sinken. RentenzahlungDie Rentenzahlung erfolgt erstmals zum
vereinbarten Rentenzahlungsbeginn, wenn die versicherte Person den Ablauf der
Aufschubzeit erlebt. Sie kann monatlich, viertel-, halb- oder jährlich
ausgezahlt werden. Die Rentenzahlung endet mit dem Tod der versicherten Person
spätestens mit dem Ablauf der Garantiezeit. Ist eine abgekürzte Leibrente
vereinbart, endet die Rentenzahlung mit dem im Versicherungsschein genannten
Ende der Leistungsdauer (abgekürzte Leibrente), spätestens mit dem Tod der
versicherten Person. RückdatierungZurückverlegung des technischen Beginns, also
des Prämienzahlungszeitraumes, bei kapitalbildenden Lebensversicherungen.
Dadurch wird ein früheres Eintrittsalter und somit günstigere Beiträge
erreicht. Zur
steuerfreien Auszahlung der Versicherungssumme bei Fälligkeit darf, neben
anderen steuertechnischen Merkmalen, zwischen technischem Vertragsbeginn und
der Einlösung des Vertrages (Bezahlung der Erstprämie) maximal ein Zeitraum von
drei Monaten liegen. Rückverkaufswert (Rückvergütung)Eine Kündigung der
Lebens- oder Rentenversicherung ist nicht nur mit dem Verlust des
Versicherungsschutzes verbunden, sondern auch mit finanziellen Nachteilen.
Nicht bei allen Tarifen ist eine Rückvergütung (auch Rückkaufswert genannt)
auszuzahlen, sondern nur bei den Tarifen, in denen ein Sparvorgang (Ansammlung
einer Erlebensfallsumme oder eines Rentenkapitals) vorgesehen ist. Das ist zum
Beispiel bei den Risiko- (Zusatz-) Tarifen nicht der Fall. Sofern eine
Rückvergütung auszuzahlen ist, entsteht sie in der Regel erst nach einer
gewissen Anlaufzeit. Das liegt daran, dass der Versicherungsgeber vom ersten Tag an den vollen
Versicherungsschutz übernommen hat, was üblicherweise Geld kostet. Hinzu kommen u.a. die
Kosten für die Beratung und die Bemühungen beim Abschluss, die Prüfung der
Gesundheitsverhältnisse und die dazu erforderlichen medizinischen Auskünfte,
sowie die sonstigen mit dem Aufsetzen des Vertrages und seiner Verwaltung
verbundenen Aufwendungen. Die einmaligen, zu Beginn anfallenden Kosten werden
nicht gesondert neben den Beiträgen in Rechnung gestellt, sondern in der Regel
in der Anlaufzeit aus den Beiträgen bestritten. Daher können bei einer
Kündigung in der Anfangszeit die eingezahlten Beiträge nicht in vollem Umfang als
Rückvergütung ausgezahlt werden. Die Rückvergütung ergibt sich aus dem
Deckungskapital der Versicherung, wobei allerdings ein angemessener Abschlag
vorgenommen wird, weil durch vorzeitige Kündigungen auch
Vorfälligkeits-Verluste der langfristigen Kapitalanlagen entstehen. Dagegen
werden bereits gutgeschriebene Überschussanteile normalerweise ungekürzt ausgezahlt. Schadenersatzausfall Deckung (Eigenschäden)Jeder Autofahrer muss
eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen (Pflichtversicherung). Damit wird
sichergestellt, dass im Schadenfall der Geschädigte von der Versicherung des
Unfallverursachers immer einen Schadenausgleich bekommt. Im Privatbereich gibt
es keine Pflichtversicherung. Häufig verfügt der Verursacher eines Schadens
nicht über die finanziellen Mittel für eine Wiedergutmachung und hat leichtsinnigerweise
keine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Geschädigte hat dann
schlechte Karten, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Diese Schäden nennt man
"Eigenschäden". Sie sind üblicherweise nicht versichert. Schadenfreiheitsrabatt
Ermäßigung des Beitrages für Kunden in der Kfz-Versicherung, wenn sie keine
Schäden verursachen. Schadensfreiheitsrabatt (SF-Klasse)
Klasse, in die ein Kfz.-Versicherter eingeordnet wird aufgrund seines
Schadensfreiheitsrabattes. SchlüsselverlustVerliert
z.B. der Versicherungsnehmer sein Schlüsselbund mitsamt dem Schlüssel für die
zentrale Schließanlage seines Wohnhauses, dann müssen aus Sicherheitsgründen alle dazugehörenden Schlösser ausgetauscht werden.
Fordert der Vermieter nun eine Kostenerstattung, dann sind üblicherweise diese Schäden nicht
versichert. SchusswaffenbesitzHaftpflichtansprüche
aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Schusswaffen sowie
von Munition schließt die Privat-Haftpflichtversicherung mit ein (z.B. das Reinigen
eines Sportgewehrs verursacht versehentlich das Auslösen einer sich noch im Lauf befindlichen Kugel
und verletzt einen Nachbarn). Eine Ausnahme besteht für den Besitz und
Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken. Der Grund: alle Jäger, nicht nur die
Berufsjäger, müssen nach dem Bundesjagdgesetz eine besondere
Jagd-Haftpflichtversicherung abschließen. Das gilt selbst dann, wenn man nur
gelegentlich zur Jagd geht (z.B. bei einer Einladung zu einer Jagdgesellschaft). Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)
Entspricht der eigenen Beteiligung eines Versicherungsnehmers an einem Schaden. SelbsttötungBegeht die versicherte Person in den ersten drei
Jahren nach Vertragsabschluss Selbsttötung, wird in der Regel nur das
Deckungskapital ausgezahlt. Ist die Selbsttötung allerdings "in einem die
freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit" verübt worden, wird normalerweise die volle Leistung erbracht. SofortverrechnungDie Überschussanteile werden mit den laufenden
Beiträgen verrechnet, bei unterjähriger Beitragszahlung wird der
Überschussanteil gleichmäßig auf die Raten des jeweiligen Versicherungsjahres
verteilt. Ein ggf. dafür nicht benötigter Teil der Überschussanteile wird
verzinslich angesammelt. Die Verrechnung der Überschussanteile mit den
Beiträgen ist nur möglich, solange laufende Beiträge gezahlt werden. Nach dem
vertraglichen Ablauf der Beitragszahlungsdauer sowie nach vorzeitiger
Einstellung der Beitragszahlung werden die Überschussanteile verzinslich angesammelt. Solidarisches PrinzipDas Solidarprinzip bleibt das Fundament der
gesetzlichen Rentenversicherung: die Solidarität der Jungen mit den Alten, der
Gesunden mit den Kranken, der Leistungsstarken mit den Leistungsschwachen. SonderausgabenSonderausgaben sind private Ausgaben, die nicht
in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer der sieben Einkunftsarten stehen und
daher weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen dürfen. Solche
Privatausgaben sind nur dann von der einkommenssteuerlichen Bemessungsgrundlage
abziehbar, wenn das Gesetz dies wegen der unvermeidbaren bzw.
förderungswürdigen Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des
Steuerpflichtigen ausdrücklich vorsieht. In anderen Fällen scheidet ein Abzug
in der Regel aus. Sonderausgaben können grundsätzlich nur solche Aufwendungen
sein, die auf einer eigenen Verpflichtung des Steuerpflichtigen beruhen und von
ihm selbst entrichtet worden sind. Der Sonderausgabenabzug erfolgt für das
Kalenderjahr, in dem die Aufwendungen geleistet worden sind. SondervermögenBezeichnung für das von einer
Kapitalanlagegesellschaft verwaltete Vermögen eines bestimmten Fonds. Dieses
Sondervermögen wird von den Vermögenswerten der Fondsgesellschaft getrennt
gehalten. Sozialversicherungspflichtiges EinkommenDas sozialversicherungspflichtige Einkommen ist
das Einkommen für das der Empfänger Beiträge zur Sozialversicherung zahlen
muss. Es entspricht in der Regel dem Bruttoeinkommen. SpezialfondsIm Gegensatz zu den Publikumsfonds können die
Anteilscheine von Spezialfonds nicht von jedem erworben werden. SterbetafelnRechnungsgrundlagen für die Risikoberechnung.
Inhalt: Der Zeitpunkt des Ablebens von männlichen und weiblichen Personen
verschiedener Altersgruppen, um statistische Mittelwerte zu errechnen. Steuerlicher MindesttodesfallDamit eine Kapitalabfindung am Ende der
Aufschubzeit bzw. in der Ablaufphase steuerfrei ausgezahlt werden kann, muss
die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre und die Aufschubzeit mindestens 12
Jahre betragen. Zudem muss der Todesfallschutz (sofern eingeschlossen) gemäß
BMF- Schreiben vom 06.12.1996 eine Mindesthöhe erreichen. Unter Ziffer 6 dieses
BMF- Schreibens heißt es: "Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht
enthalten regelmäßig keinen Todesfallschutz. Da das Risiko bei dieser
Versicherungsvariante in der Rentenzahlung liegt, ist die Einhaltung eines
Mindesttodesfallschutzes nicht erforderlich, auch dann nicht, wenn von der
Möglichkeit des Kapitalwahlrechts Gebrauch gemacht worden ist. Allerdings darf
das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss
ausgeübt werden (BMF- Schreiben vom 26. Juli 1996 BStBl. S. 1120). Die bloße
Rückzahlung von gezahlten Beiträgen zuzüglich gutgeschriebener Gewinnanteile im
Todesfall ist nicht als versicherter Todesfallschutz anzusehen. In Fällen, in
denen zusätzlich ein Todesfallschutz vereinbart ist, muss insoweit der
Mindesttodesfallschutz nach Nummer 1 gewahrt sein." Unter Nummer 1 des
BMF- Schreibens heißt es dann: "Kapitalbildende Lebensversicherungen im Sinne
des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc. und dd. und des § 20 Abs. 1
Nr. 6 EStG, die nach dem 31. März 1996 abgeschlossen worden sind, sind solche
Versicherungen, bei denen der Todesfallschutz während der gesamten Laufzeit des
Versicherungsvertrages mindestens 60 v.H. der Summe der nach dem
Versicherungsvertrag für die gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge sind
[...]". SturmSturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von
mindestens Windstärke 8. Sturmschäden sind versichert. Surfbretter und sonstiges SportgerätÜbersieht der
Versicherungsnehmer z.B. beim Windsurfen einen Schwimmer und verletzt ihn am
Kopf wird üblicherweise dieser Schaden nicht versichert. Manche private Haftpflichtversicherungen
bieten diesen Schutz jedoch dennoch an. TagesmutterEine Tagesmutter
übernimmt die Verantwortung für die Beaufsichtigung der ihr anvertrauten
Kinder. Verletzt z.B. ein Kind ein anderes beim Spielen wird ihr häufig eine
Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen und Schadenersatz gefordert. Üblicherweise sind diese Schäden nicht
versichert. TarifzoneEinen erheblichen
Anteil an den Schadenzahlungen haben Aufwendungen für
Einbruchdiebstahl-Schäden. Die Wahrscheinlichkeit, dass in die versicherte
Wohnung eingebrochen wird, muss dementsprechend in der Beitragsermittlung
berücksichtigt werden. Da in Großstädten Wohnungseinbrüche häufiger als auf dem
Lande vorkommen, wurde Deutschland Tarifzonen aufgeteilt. Die Zuordnung erfolgt
anhand der jeweiligen Postleitzahl der Wohnungsanschrift. In Gebieten mit höherer Kriminalität ist der
Beitrag für die gleiche Versicherungssumme dadurch höher als in weniger
gefährdeten Regionen. Teildynamische RenteDie Überschussanteile werden zur Bildung einer
teildynamischen Rente - bestehend aus einer zusätzlichen Rente (Grunderhöhung)
und einer Rentensteigerung (jährliche Rentenerhöhung) - verwendet. Die
Grunderhöhung bemisst sich in Prozent der gesamten bei Beginn der Rentenzahlung
fälligen Rente. Sie wird zusammen mit der vertraglichen Rente gezahlt und
bleibt solange gleich, wie sich die Überschussbeteiligung in dem
Überschussverband, zu dem Ihre Versicherung gehört, nicht ändert. Zusätzlich zu
der Grunderhöhung wird eine jährliche Erhöhung gezahlt, die sich in Prozent der
Vorjahresrente ohne die Grunderhöhung bemisst. Die Höhe der
Überschussbeteiligung hängt von der zukünftigen Überschussentwicklung ab, sie
ist daher nicht für die gesamte Leistungsdauer garantiert. Sollte die
Überschussbeteiligung verringert werden, kann sich (auch bei Verträgen zu
denen bereits eine Leistung erbracht wird) die Höhe der Grunderhöhung und des
Prozentsatzes der jährlichen Erhöhung in unterschiedlichem Maße verringern. TeilrenteWird nur ein Teil und nicht das gesamte Deckungskapital
bzw. Fondsvermögen verrentet, spricht man von einer Teilrente. Der nicht
verrentete Teil des Vermögens wird entweder ausgezahlt oder verbleibt im
Vertrag. ThesaurierungErträge einer Kapitalanlage werden nicht
ausbezahlt, sondern zur Erhöhung des Anlagekapitals verwendet. Hierdurch wächst
das Kapital laufend, so dass auch die Erträge laufend zunehmen können (auch
bekannt unter dem sog. Zinseszinseffekt). Tierhalter-Haftpflicht Tod der versicherten PersonVor Rentenbeginn:
Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der Aufschubzeit, werden die für die
Altersversorgung eingezahlten Beiträge zurückgezahlt. Nach Rentenbeginn:
Stirbt die versicherte Person nach Rentenzahlungsbeginn, wird die Rentenzahlung
bis zum Ende der Garantiezeit fortgesetzt, sofern eine solche vereinbart wurde.
Ansonsten endet die Rentenzahlung mit dem im Versicherungsschein genannten Ende
der Leistungsdauer (abgekürzte Leibrente) oder spätestens mit dem Tod der
versicherten Person. Wird keine ausdrückliche Vereinbarung der Leistungsdauer
getroffen und im Versicherungsschein angegeben, wird die Rente lebenslang
gezahlt. Transport- und LagerkostenTransport- und
Lagerkosten sind alle notwendigen Kosten für Transport und Lagerung des
versicherten Hausrates, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem
Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem etwa benutzbaren Teil nicht
zumutbar ist. Üblicherweise werden diese Kosten längstens für
die Dauer von 100 Tagen übernommen. ÜberschussDie laufend erwirtschafteten Überschüsse werden nahezu
voll an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Sie entstehen durch rentable
Kapitalanlagen in Grundbesitz, Hypotheken, Wertpapieren und Darlehen an die
öffentliche Hand und die Wirtschaft. Das Prinzip ist die bestmögliche Anlage
bei größtmöglicher Sicherheit. Leichtfertige Spekulationen sind ausgeschlossen.
Überschüsse entstehen aber auch, wenn weniger Leistungsfälle eintreten, als bei
der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde, und aus
Kostenüberschüssen durch rationelle und sparsame Verwaltung. Überspannungsschäden durch BlitzschlagSchlägt z.B. ein Blitz in eine Freileitung ein,
wandert der Blitzstrom in der elektrischen Leitung ab. Im Leitungsnetz kommt es
zu Überspannungen des dort vorhandenen elektrischen Stroms, die zu Schäden an
elektrischen Geräten führen können. Üblicherweise sind Überspannungsschäden
durch Blitz nur durch besondere Vereinbarung versichert. UmtauschrechtDer Umtausch in einen
anderen Rententarif ist üblicherweise möglich, wenn die für den neuen Tarif vorgesehenen tariflichen
Bestimmungen (z.B. Mindestrente und Rentenbeginnalter) eingehalten werden und
die versicherte Person bzw. (bei Umtausch in einen Partner-Rententarif) beide
versicherte Personen den Beginn der neuen Versicherung erleben. Eventuell
vereinbarte Zusatzversicherungen können dabei nicht fortgesetzt werden. Die Partner-Rente kann während der Aufschubzeit
in zwei getrennte Rentenversicherungen mit gleicher Rentenhöhe umgetauscht
werden. Unbeschränkte SteuerpflichtDas Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen
beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht. Unbeschränkt Steuerpflichtig
sind alle, die ihren Wohnsitz (siehe § 8 AO), oder gewöhnlichen Aufenthalt (siehe § 9 AO) in
Deutschland haben. Unterversicherung
Versicherungssumme ist kleiner als der Wert bzw. Neuwert aller versicherten
Sachen. Unfallversicherung
Versicherung, die einspringt, die finanziellen Folgen eines Unfalles zu
begleichen. Verkehrsteilnehmer (nicht motorisiert)Häufig sind nicht
motorisierte Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Inline-Skater,
Skateboardfahrer, Rollstuhlfahrer usw.) für Unfälle im Straßenverkehr
verantwortlich. Dafür bietet die Privat-Haftpflichtversicherung Schutz. Fallbeispiel: Ein
Fußgänger überquert bei Rot die Straße, ein Autofahrer muss ausweichen, kommt
ins Schleudern und fährt gegen einen Baum. Selbstfahrende
Arbeitsmaschinen bis 20 km/h und Kraftfahrzeuge bis 6 km/h sind mitversichert.
Hierunter fallen z. B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte oder Kinder-Kfz. Behinderte, die zur
Fortbewegung einen Elektrorollstuhl (bis 6 km/h) benötigen, haben automatisch
Versicherungsschutz über ihre Privat-Haftpflichtversicherung. Für Kraftfahrzeuge (auch Motorräder, Mofas u.ä.)
ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich
vorgeschrieben. Versicherte PersonDie versicherte Person ist die Person, deren
Leben mit der Versicherung lebensversichert oder rentenversichert ist. Meist
sind Versicherungsnehmer und versicherte Person ein und dieselbe Person. VersicherungsdauerDie Versicherungsdauer umfasst den Zeitraum,
innerhalb dessen der Tod (bzw. die Berufsunfähigkeit) der versicherten Person
unsere Leistung (Zahlung) auslöst, also die Dauer, für die der
Versicherungsschutz vereinbart ist. Bei der Rentenversicherung wird durch das
Erleben des Ablaufs der Versicherungsdauer die Rentenzahlung ausgelöst. VersicherungsnehmerEin
Versicherungsnehmer ist ein Vertragspartner,
der die Pflicht übernommen hat, die vereinbarten Beiträge zu zahlen. Der
Versicherungsnehmer kann über den Vertrag und die Ansprüche daraus verfügen. Versicherungsschein
Vertragsdokument, der das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsunternehmen
und Kunde regelt. VersicherungsortVersicherungsort ist
die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers.
Zusätzlich auch Räume
in Nebengebäuden auf demselben Grundstück und Garagen
in der Nähe der Wohnung. Nicht versichert sind üblicherweise Räume
innerhalb der Wohnung, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt
werden. Bei manchen Tarifen besteht jedoch die Möglichkeit, die Mitversicherung
dieser Arbeitszimmer zu vereinbaren. VersicherungsperiodeVersicherungsperiode ist je nach Tarif das
Versicherungsjahr oder ein Monat. Sie beginnt am Ersten des Monats, der im
Versicherungsschein als Versicherungsbeginn genannt ist. VersicherungssummeDie Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert entsprechen. Das
ist der Preis, der heute für die Wiederbeschaffung des gesamten Hausrat in
gleicher Art und Güte zu zahlen wäre. Viele Versicherungen empfehlen für
einen durchschnittlich ausgestatteten Haushalt eine Summe von mindestens 600 Euro je
qm Wohnfläche. Entspricht die Versicherungssumme dann der von der Versicherung
genannten Empfehlung, nimmt der Versicherer normalerweise keinen Abzug wegen möglicher
Unterversicherung vor. VertragsabschlußDer Abschluss des Vertrages ist der Termin, an
dem der Vertrag zu Stande kommt. Das ist regelmäßig der Tag, an dem eine schriftliche Erklärung über die Annahme
des Antrages zugeht. Die
Annahmeerklärung kann auch durch Übersendung des Versicherungsscheins (der
Police) erfolgen. Bis zu diesem Termin müssen dann meistens risikoerhebliche Umstände
(z.B. Veränderungen im Gesundheitszustand der zu versichernden Person) angezeigt
werden. VertragsdauerDie Vertragsdauer ist der Zeitraum, in dem der
Vertrag nach Abschluss weiterbesteht und nicht durch Kündigung vorzeitig
beendet wird. VertragsteilungTrennen sich die Partner (Partner-Rente) während
der Aufschubzeit, kann der Vertrag in zwei getrennte Rentenversicherungen
umgetauscht werden. Dafür wird das gesamte Deckungskapital zu Grunde gelegt und
in zwei Versicherungen mit gleich hohen Renten aufgeteilt. Verzinsliche AnsammlungDie Überschussanteile
werden verzinslich angesammelt. Die Verzinsung der angesammelten
Überschussanteile erfolgt zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres, jeweils
nur für volle Versicherungsjahre. Bei vertraglichem Ablauf der Versicherung sowie
bei Beendigung des Vertrages durch Tod wird das verzinslich angesammelte
Überschussguthaben zusammen mit der vertraglich vereinbarten Leistung
ausgezahlt. Bei Vertragsbeendigung innerhalb eines Versicherungsjahres besteht
kein Anspruch auf eine anteilige Verzinsung des verzinslich angesammelten
Überschussguthabens für das angefangene Versicherungsjahr. VorauszahlungDer
Versicherungsgeber kann eine zu verzinsende Vorauszahlung auf
die Versicherungsleistung gewähren, aber oftmals nur bis zur Höhe der Rückvergütung.
Die Vorauszahlung muss spätestens bei Ablauf oder im Leistungsfall der
Versicherung zurückgezahlt werden. In der Regel geschieht dieses durch
Verrechnung mit der Leistung. Vorgezogene KapitalabfindungUnter den gleichen Voraussetzungen, die für eine
Abrufrente gelten, kann man überlicherweise eine vorgezogene herabgesetzte Kapitalabfindung
beantragen. Dieser Antrag kann frühestens 12 Jahre nach Vertragsbeginn und
spätestens drei Jahre vor dem Beginn der Abrufrente gestellt werden. Vorläufiger Versicherungsschutz
Versprechen eines Versicherungsunternehmens bereits vor Vertragsannahme bzw.
Zahlung des ersten Beitrages Versicherungsschutz zu übernehmen Vorvertragliche AnzeigepflichtDer
Versicherungsnehmer hat die Pflicht (bzw. die Obliegenheit),
alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind,
dem Versicherer anzuzeigen. Dies soll dem Versicherer ermöglichen, das Risiko
objektiv und gerecht einzuschätzen. Dieses kann ihm nur gelingen, wenn ihm auch
die Gefahrenumstände bekannt sind. Sie gilt in dem Zeitraum vom Antrag bis zu
Antragsannahme. Wechsel der ÜberschussverwendungEin Wechsel der bei Vertragsbeginn vereinbarten
Überschussverwendungsart ist oft ausgeschlossen, oder aber sie bedarf der
Zustimmung des Versicherers. WiedereingliederungshilfeEine Wiedereingliederungshilfe ist eine
einmalige Leistung, die gezahlt wird, wenn die Berufsunfähigkeit und somit auch
der Leistungsanspruch entfallen sind. Die Zahlung dieser Hilfe soll dem
Versicherten den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben erleichtern. Widerrufsrecht
Recht des Kunden von einem Versicherungsvertrag zurücktreten zu können. Wohngebäudeversicherung
Versicherung von Gebäuden gegen die finanziellen Folgen von Feuer,
Leitungswasser und Sturmschäden. WohnflächeDie Wohnfläche ist die
Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume. Nicht zu
berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggia und Terrassen sowie Keller-,
Speicher-/ Bodenräume, die nicht zu Wohn- und Hobbyzwecken genutzt werden. Wenn Arbeitszimmer mitversichert werden sollen,
wird deren Fläche bei der Ermittlung der Wohnfläche berücksichtigt. ZahlungsschwierigkeitenWichtige Gründe, wie
z.B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit, können dazu führen, dass der
Versicherungsnehmer eine
Zeitlang die Beiträge zu seiner Lebensversicherung nicht mehr aufbringen kann.
Eine überstürzte Kündigung des Vertrages wäre dann sicherlich der schlechteste
Ausweg. Der Versicherungsnehmer sollte sich in einer solchen Situation rechtzeitig
beraten lassen. ZielfondsZielfonds sind die Fonds, in die ein Dachfonds investiert. ZusatzrenteDie Überschussverwendungsart Zusatzrente ist eine
Überschussverwendung vor Rentenbeginn. Die Überschussanteile werden zur Bildung
einer zusätzlichen beitragsfreien Rente verwendet. Die Rente wird zusammen mit
der versicherten Rente fällig. ZuwachsversicherungDie Überschussanteile
werden als Beitrag für eine Zuwachsversicherung verwendet, die im Wesentlichen
der Erhöhung Ihrer Erlebensfall-Leistung dient. Ist eine flexible
Ablaufphase vereinbart, so werden die in der flexiblen Ablaufphase fällig
werdenden Überschussanteile, zusammen mit dem vorhandenen Kapital aus der
Zuwachsversicherung, während der flexiblen Ablaufphase verzinslich angesammelt. Bei Ablauf der
Versicherung wird die Ablaufleistung aus der Zuwachsversicherung bzw. ggf. das
verzinslich angesammelte Überschussguthaben zu den vertraglich vereinbarten
Leistung ausgezahlt. Die Zuwachsversicherung ist erlebensfallorientiert. Im
Todesfall vor Beginn der flexiblen Ablaufphase wird daher in der Regel keine
Leistung aus der Überschussbeteiligung, außer ggf. einer Nachdividende
ausgezahlt. Zusammen mit der vertraglichen Todesfallsumme wird üblicherweise jedoch
immer mindestens der Betrag ausgezahlt, der bei Kündigung zum Zeitpunkt des Todes als
gesamte Rückvergütung gezahlt worden wäre. Anmerkung:Die
Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für die
Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Fehlt Ihnen eine wichtige Erklärung? Dann schicken Sie uns einfach eine E-Mail und nennen uns diesen fehlenden Fachbegriff, damit wir ihn umgehend in das Lexikon aufnehmen können!
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