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Aktien-Lexikon Aktie Urkunde,
die ihrem Inhaber einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft und
bestimmte Unternehmensrechte (im römischen Recht ist actio das Anteilrecht) bei
ihrer Leitung und Verwaltung verbrieft. Durch die Ausgabe von Aktien beschafft
sich ein Unternehmen haftendes Eigenkapital. Der Inhaber einer Aktie (der
Aktionär) ist also "Teilhaber" bzw. Miteigentümer am Vermögen der AG.
Es gibt verschiedene Typen von Aktien: Inhaberaktien, Namensaktien, Stammaktien
und Vorzugsaktien. Abschwächung Rückläufige
Tendenz an der Wertpapierbörse. Agio Aufgeld
bei Wertpapieren. Betrag, der bei der Neuausgabe von Wertpapieren den Nennwert
übersteigt. Aktienanalyse Aufgaben
der Aktienanalyse sind Prognosen und Information. Unter Chart-Analyse versteht
man eine grafische Methode zur Analyse des Kursverlaufs. Die Fundamentalanalyse
erarbeitet wichtige Unternehmensdaten zur Beurteilung einer Aktie, auch Größen
wie etwa Lohnentwicklung, Auftragseingang oder die Wechselkurse. Aktiengesellschaft (AG) Handelsgesellschaft,
deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen an dem in Aktien aufgeteilten
Grundkapital beteiligt sind, wobei ihre Haftung auf die Einlage beschränkt ist. Anfangskurs (Eröffnungskurs) Der
zu Beginn der Börse bei fortlaufend gehandelten Papieren festgestellten Kurse. Anleihen Sammelbegriff
für festverzinsliche, langfristige Schuldverschreibungen, die sowohl von der
öffentlichen Hand (also von Bund, Ländern, Gemeinden und bundeseigenen
Unternehmen) als auch von privaten Unternehmen (Industrieobligationen) zur
Finanzierung von Investitionsvorhaben ausgegeben werden. Anleiherendite Ertragskraft
einer Anleihe, stellt Beziehung zwischen den investierten Geldbetrag und den
zukünftigen Zahlungsrückflüssen her. Arbitrage Ausnutzung
von Kursunterschieden derselben Wertpapiere an verschiedenen Wertpapierbörsen
zum gleichen Zeitpunkt. Am Platz der niedrigeren Kurse wird gekauft, am Platz
der höheren Kurse wird verkauft. Auslandsanleihen Wertpapieremissionen
inländischer Emittenten im Ausland. Nach der historischen Entwicklung
unterscheidet man zwischen der klassischen Auslandsanleihe (die durch nationale
Bankenkonsortien begeben wird) und der internationalen Anleihe, die von einem
internationalen Konsortium übernommen und in mehreren Ländern plaziert wird. Baby Bonds Sehr
klein gestückelte Schuldverschreibungen (besonders in den USA
verbreitet). Baisse Starke
bzw. über längere Zeit andauernde starke Kursrückgänge an der Börse. Auch Bärenmarkt
genannt. Behauptet Gibt
der Kurs eines Wertpapiers trotz größerer Verkaufsaufträge nicht wesentlich
nach, so hat er sich "behauptet". Berichtigungsaktien Sie
werden ausgegeben, wenn eine Aktiengesellschaft offene oder stille Rücklagen in
dividendenberechtigtes Grundkapital umwandelt. Die gesamten Eigenmittel der
Gesellschaft werden dadurch nicht verändert, so daß die Beteiligung des
Aktionärs gleich bleibt. Berichtigungsaktien werden häufig Aufstockungs- oder
Zusatzaktien, fälschlich auch Gratisaktien genannt. Sinnvoll wird eine Ausgabe
von Berichtigungsaktien, wenn ein Mißverhältnis zwischen der Höhe des Nominal-
und des tatsächlichen Eigenkapitals entstanden ist, d.h. wenn die
Rücklagenbildung so stark ist, daß der Börsenkurs der Aktie optisch zu
"teuer" wird. Bezugsangebot Ist
eine Aufforderung an die Altaktionäre zum Bezug neuer Aktien der Gesellschaft. Bonus Zusätzlich
zur Dividende gewährte Sondervergütung an die Aktionäre. Mögliche Anlässe sind
etwa ein Firmenjubiläum oder besonders erfolgreiche Geschäftsabschlüsse. Börse Die
Börse ist der Markt (Treffpunkt von Angebot und Nachfrage) für Wertpapiere. Die
deutschen Wertpapierbörsen unterliegen der staatlichen Aufsicht. Bogen Ertragsschein-Bogen,
der zu jeder Aktie und jedem festverzinslichen Wertpapier. Bei Fälligkeit der
Dividende oder Zinsen wird ein Abschnitt (Kupon) "abgetrennt". Ein
Erneuerungsschein (Talon) berechtigt zum Bezug eines neuen Bogens. Verwahrung
und Verwaltung von Bogen und Mänteln erfolgt in der Regel durch die Banken; sie
müssen getrennt voneinander aufbewahrt werden. Bonds Sind
längerlaufende, festverzinsliche Wertpapiere. Brokerhaus Berufsbezeichnung
für Wertpapierhändler und -makler im englischsprachigen Raum und Japan. Im
Unterschied zum deutschen Makler darf ein Broker auch im Kundengeschäft tätig
sein. Bundesobligationen Sind
börsennotierte, festverzinsliche Wertpapiere mit einer Laufzeit von fünf
Jahren, die der Bund seit 1979 ständig anbietet. Die einzelnen Emissionsserien
werden meist für längere Zeit mit dem gleichen Nominalzins ausgestattet,
während sich der Ausgabekurs in kürzeren Abständen - entsprechend der
jeweiligen Marktlage - zur Feineinstellung der Effektivverzinsung (Rendite)
ändern kann. Courtage Gebühr
des Maklers, der von beiden Partnern, zwischen denen er ein Wertpapiergeschäft
vermittelt hat, zu bezahlen ist. DAX®-Index Index der Deutschen Börse AG auf der Grundlage von 30 ausgesuchten
deutschen Aktienwerten. Basis für Indexkontrakte im Rahmen der deutschen Terminbörse.
Der Handel findet am wichtigsten deutschen Börsenplatz in Frankfurt/Main statt. Der DAX®
ist Vergleichsmaßstab und widerspiegelt die Entwicklung/Erwartungshaltung des
deutschen Aktienmarktes. Depot Die
Verwahrung von Wertpapieren gegen Gebühren bei einer Bank, wobei auch die
Verwaltung (etwa das Einziehen der Dividende oder Zinsen und die Ausübung von
Bezugsrechten) mit einbezogen ist. Wertpapiere können für jeden Kunden
gesondert in einem Streifband (Streifbanddepot) oder mit Zustimmung des Kunden
auch bei einer Wertpapiersammelbank (Girosammeldepotkonto) verwahrt werden.
Letzteres ist die übliche und kostengünstigere Form. Disagio Unterschied
zwischen dem Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers und seinem
darunterliegenden Ausgabekurs (wird auch Abgeld genannt). Dividende Jeder
Aktionär hat Anspruch auf einen der Höhe seines Aktienbesitzes entsprechenden
Teil des ausgeschütteten Jahresgewinns seiner Gesellschaft. Dieser Teil des
Gewinns heißt Dividende (Lat. dividere: aufteilen, verteilen). Dividendenrendite Verhältnis
der Dividende je Aktie zum aktuellen Börsenkurs in Prozent. Sie gibt an, wie
sich das eingesetzte Kapital gemessen am Tageswert der betreffenden Aktie
verzinst. Dividendenwerte Anderer
Begriff für Kuxe und Aktien (im Gegensatz: Rentenwerte). Effekten Bezeichnung
für Wertpapiere, die an der Börse handelbar sind. Einheitskurs (Kassakurs) Für
viele Wertpapiere wird während der Börsenzeit der Kurs nur einmal festgesetzt
und nicht fortlaufend. Emission (Begebung) Ausgabe
von Wertpapieren, also ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den
Handel. Dies geschieht in der Regel durch Vermittlung einer Gruppe von
Kreditinstituten (Emissionskonsortium). Emissionen werden auch benutzt als
Bezeichnung für bereits ausgegebene Anleihen. Emittent Unternehmen
oder öffentliche Körperschaft, die Aktien beziehungsweise Rentenwerte oder
Genußscheine ausgibt. Eskomptieren Bei
der Bewertung von Wertpapieren ein Ereignis berücksichtigen, bevor es
eingetreten ist. Explorationsgesellschaft Gesellschaft
mit dem Zweck der Finanzierung der Erforschung von Rohstoffvorkommen, z.B. zur
Finanzierung von Probebohrungen. Effekten Sammelbegriff
für Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere
(Rentenwerte) Alle
Wertpapiere, die während ihrer gesamten Laufzeit zu einem vereinbarten, festen
(unveränderlichen) Satz verzinst und zu festgelegten Bedingungen (Terminen)
getilgt (=zurückgezahlt) werden, etwa Kommunalobligationen, Anleihen,
Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen. Freiverkehr Handel
in Wertpapieren, die weder zur amtlichen Notierung noch zum Geregelten Markt
zugelassen sind. Fungibel Waren
oder Werte, die untereinander vertretbar, gegenseitig austauschbar sind. Festverzinsliche Wertpapiere Siehe
auch Rentenwerte Floating Rate Notes Floating
Rate Notes (FRN) sind Schuldverschreibungen mit mittlerer bis langer Laufzeit.
Im Gegensatz zu herkömmlichen weisen sie festverzinslichen Wertpapieren eine
variable Verzinsung auf, wobei der Interbankensatz für kurzfristige Einlagen
(Fibor) als Grundlage dient. Genußschein Ein
Wertpapier, das Vermögensrechte an einer Gesellschaft (in der Regel auf
Gewinnanteile und / oder Liquidationserlös) verbrieft, aber nicht mit
Mitglieds-, insbesondere Stimmrechten verbunden ist. In der Börsensprache
"Genüsse". Gewinnmitnahme Verkauf
von Wertpapieren mit dem Ziel, den Kursgewinn zwischen Verkaufs- und
Einkaufspreis zu realisieren. Grundkapital in
der Satzung einer Aktiengesellschaft festgelegtes Kapital in dessen Höhe die
Gesellschaft Aktien ausgibt. Die Satzung bestimmt auch, in wie viele Anteile
das Grundkapital eingeteilt ist. Globalurkunde Wird
gedruckt für die in der Wertpapiersammelbank girosammel-verwahrten, wenig
bewegten Wertpapiere (Globalaktien, Globalstücke bei Anleihen). Globalurkunden
werden auch bei Neuemissionen bis zur Auslieferung der effektiven Stücke
gebildet und bei der Wertpapiersammelbank hinterlegt, damit der Börsenhandel
sofort beginnen kann. Gratisaktien Unzutreffende
Bezeichnung für Berichtigungsaktien. Hausse Starker
oder langanhaltender Kursanstieg an der Börse (wird auch Bullenmarkt genannt). Index Kennziffer,
die Veränderungen bestimmter Größen zum Ausdruck bringt und Vergleiche,
insbesondere von Wert- und Preisveränderungen ermöglicht. Ein Aktienindex
spiegelt den Kursverlauf eines Wirtschaftszweiges oder eines nationalen Marktes
wider. Für den deutschen Aktienmarkt werden Indizes von einigen
Kreditinstituten, vom Statistischen Bundesamt und von verschiedenen
Presseorganen ermittelt. Insider Bezeichnung
für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung einen
Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei
Wertpapiergeschäften ist durch die "Insider-Richtlinien" der Börsen
verboten. Verstöße gegen diese Richtlinien können mit Freiheits- oder
Geldstrafen geahndet werden. Investmentgesellschaften Meist
von Banken gegründete Kapitalanlagegesellschaften, die für von ihnen verwaltete
Sondervermögen (Fonds) Aktien verschiedener Gesellschaften oder Anleihen kaufen
und Anteile an einem solchen Investmentfonds ausgeben. Sie treten dabei als
Treuhänder auf und sind auf eine Verteilung der Risiken durch Streuung der im
Fonds zusammengefaßten Wertpapiere nach Branchen und Gesellschaften
verpflichtet. Industrieobligation Anleihe
eines privaten Unternehmens; die Rückzahlung von Industrieanleihen wird meist
durch die Verpfändung von Boden und Gebäuden oder durch die
Sicherungsübereignung von langlebigen Wirtschaftsgütern (z.B. Maschinen)
sichergestellt (siehe auch Wandelobligationen und Rentenwerte). Inhaberaktie Übertragbar
durch einfache Einigung und Übergabe. Sie ist in Deutschland üblich und für den
Aktienhandel bestens geeignet (siehe auch Aktie) Inhaberpapiere Nicht
auf den Namen lautende Wertpapiere, in denen der Aussteller die Leistung allein
dem Inhaber, nicht einer bestimmten Person verspricht. Investmentanteilscheine
(Investmentzertifikate) Urkunden
über Rechte an Investmentfonds, insbesondere über das Miteigentum an den
Fondsvermögen. Kapitalertragsteuer Besondere
Erhebungsform der Einkommensteuer, bei Dividendenzahlung werden von vornherein
25 Prozent des ausgeschütteten Betrags als Kapitalertragssteuer einbehalten.
Dieser Steuerabzug wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Aktionärs
angerechnet. Körperschaftssteuer Einkommensteuer
juristischer Personen, Aktiengesellschaften müssen diese Steuer auf ihren
Gewinn zahlen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kann sich der Aktionär
diese gezahlte Steuer auf die Dividende als Steuergutschrift auf seine
Steuerschuld anrechnen lassen. Diese Steuergutschrift beträgt 9/16 der
Bardividende. Kupon Besonderes
Wertpapier, auch Dividendenschein genannt, das zur Aktie gehört und auf dessen
Vorlage die Dividende ausgezahlt wird. Auch die den verzinslichen Wertpapieren
beigegebenen Zinsscheine werden Kupon genannt. Kurs Preis,
der sich durch Angebot und Nachfrage für Wertpapiere an den Börsen bildet. Kursblatt Jede
deutsche Wertpapierbörse gibt an jedem Börsentag ein Amtliches Börsenblatt
heraus. Es enthält die Tageskurse aller an der jeweiligen Börse notierten
Papiere. Kurs/Gewinn-Verhältnis Eine
der gebräuchlichsten Kennzahlen der Aktienanalyse. KGV gibt an, wie oft der
Gewinn pro Aktie im aktuellen Kurs enthalten ist. Je niedriger, desto besser. Kommunalobligationen Von
Realkreditinstituten ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen, die zur
Refinanzierung von Kommunaldarlehen dienen. Kommunalobligationen sind durch die
Leistungs- und Steuerkraft der darlehensnehmenden öffentlichen Körperschaften
gesichert. Kuxe Anteil
an einer bergrechtlichen Kapital-Gesellschaft z.B. Kohle- oder Erzbergwerk.
Kuxe lauten nicht auf einen bestimmten Nennbetrag, sondern verkörpern vielmehr
die Beteiligung am Vermögen der Gewerkschaft, das in 100 oder 1.000 oder ein
Mehrfaches davon bis zu 25.000 Kuxe eingeteilt werden kann. Die Kuxe lauten auf
den Namen des Inhabers, der in das Gewerkenbuch eingetragen wird. Makler (auch
Wertpapierhändler) Mantel und Bogen Zu
jeder Aktienurkunde (in der Fachsprache: Mantel) gehört ein Bogen mit 10 oder
20 Dividendenscheinen und einem Erneuerungsschein (Talon), der zum Bezug eines
neuen Bogens berechtigt. Die Dividende wird dem Aktionär gegen Vorlage des
jeweils fälligen Dividendenscheines direkt von der Aktiengesellschaft,
üblicherweise aber von dem Kreditinstitut ausgezahlt. Mäntel und Bögen werden
aus Sicherheitsgründen bei den Kreditinstituten getrennt verwahrt. Marge Im
Wertpapierhandel der Unterschied zwischen Kaufs- und Verkaufskurs. Mantel Wertpapierurkunde,
die das eigentliche Recht verbrieft und in der Regel durch den Bogen ergänzt
wird. Nennwert Auf
jeder Aktie aufgedruckter Betrag, er gibt an, mit welchem Anteil der Aktionär
am Grundkapital und damit am gesamten Vermögen seiner Aktiengesellschaft
beteiligt ist. Der geringste Nennwert einer Aktie ist nach dem (deutschen)
Aktiengesetz 1 EUR. Namensaktie Lautet
auf den Namen des jeweiligen Inhabers, der außerdem mit Namen, Wohnort und
Beruf in das Aktienbuch des Unternehmens eingetragen wird. Namensaktien können
nur durch Indossament übertragen werden (siehe auch Aktie). Nennwertlose Aktie
(Quotenaktie) Aktie,
die nicht auf einen bestimmten, in Landeswährung ausgedrückten Nennwert lautet,
sondern als ein Bruchteil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft bezeichnet
wird. Daher auch Quotenaktie genannt. Quotenaktien werden in der Bundesrepublik
Deutschland nicht ausgegeben (vergleiche auch Kuxe). Option Das
Recht, gegen Zahlung einer Prämie innerhalb einer vereinbarten Frist Wertpapiere
(Aktien oder Renten) zu einem im voraus bestimmten Kurs zu kaufen oder zu
verkaufen. Optionsanleihe Anleihe
mit Zusatzrechten. Der Inhaber hat innerhalb einer festgelegten Frist ein Recht
(Option) auf Bezug von Aktien in einem bestimmten, vor Ausgabe der
Optionsanleihe festgelegten Verhältnis zum Nennwert der Schuldverschreibung. Optionsscheine Das
verbriefte, mit der Optionsanleihe ausgegebene Recht auf Bezug von Aktien oder
von Anleihen. Optionsscheine können getrennt von der Anleihe an der Börse gehandelt
werden. Durch Kauf eines Optionsscheines kann ein Anleger schon mit begrenztem
Einsatz an den Kurschancen der Aktie teilhaben. Sein Verlustrisiko bleibt auf
den Einsatz beschränkt. Pfandbriefe Von
Realkreditinstituten ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen, die zur
Refinanzierung von Hypothekenkrediten dienen. Ausgegebene Pfandbriefe müssen zu
jeder Zeit in gleicher Höhe durch erstrangige Hypotheken von mindestens
gleichem Zinssatz gedeckt sein. Rendite Bei
Wertpapieren der in Prozenten des Erwerbspreises angegebene Ertrag, den das
Papier bei Berücksichtigung aller Faktoren (Zins bzw. Dividende, Kurs etc.)
jährlich erbringt. Die Rendite ist also in aller Regel nicht mit dem
Nominalzins oder dem Dividendenprozentsatz identisch (siehe auch: Anleihe-Rendite,
Dividendenrendite). Renten Siehe
festverzinsliche Wertpapiere Rentenanleihe Staatsanleihe
ohne Tilgungszwang, d.h. der Staat verpflichtet sich lediglich zur Zahlung der
Zinsen auf unabsehbare Zeit. Rentenwerte Sammelbegriff
für alle festverzinslichen Wertpapiere. Im Gegensatz zur Aktie, die einen
Anteil an einer Gesellschaft verbrieft, lauten sie über eine Geldschuld, die
mit einem festen Satz verzinst wird. Die Tilgung (Einlösung) erfolgt innerhalb
eines bestimmten Zeitraumes (jährlich werden bestimmte Stücke ausgelost) oder
zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie werden an den Börsen gehandelt. Spekulation Meist
kurzfristige, auf gewinnbringende Ausnutzung der Preisunterschiede zu
verschiedenen Zeitpunkten gerichtete Betätigung an der Börse. Spesen Bei
Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die Börse entstehende Kosten, wie
Maklergebühr, Bankprovision und Börsenumsatzsteuer. Diese Spesen machen beim
Kauf von Aktien zusammen etwa 1,35 Prozent des Kurswertes aus. Beim Ersterwerb
von inländischen festverzinslichen Wertpapieren entstehen diese Spesen nicht. Stammaktie Gewährt
dem Inhaber die normalen, durch das Aktiengesetz festgelegten, Anteilsrechte. Stimmrecht Jeder
Aktionär hat auf der Hauptversammlung sein gesetzlich verankertes Stimmrecht.
Die Anzahl der Stimmen, die ein Aktionär auf sich vereint, richtet sich nach
dem Nennwert seines Aktienbesitzes. Der Aktionär kann sein Stimmrecht auch von
einem Dritten (z.B. Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung) ausüben
lassen. Schiffspfandbriefe Sind
Schuldverschreibungen, die zur Finanzierung des Schiffsbaues von Schiffsbanken
auf Grund des Schiffsbankgesetzes ausgegeben werden. Schuldverschreibungen Siehe
auch Rentenwerte Termingeschäft Wertpapiergeschäft,
dessen Bedingungen heute festgelegt werden, das aber erst zu einem späteren
Zeitpunkt realisiert wird. Terminhandel Wertpapiertransaktionen,
deren Erfüllung nicht sofort (Kassageschäft), sondern erst zu einem späteren
Termin erfolgt. In der Bundesrepublik findet der Terminhandel an der Deutschen
Terminbörse (DTB) statt. Usancen Verbindliche
Handelsbräuche. Für Börsengeschäfte sind sie in den "Bedingungen für die
Geschäfte an den deutschen Wertpapierbörsen" schriftlich niedergelegt. Variable Notierung
(Fortlaufende Notierung) Für
Aktien großer Gesellschaften oder für bestimmte öffentliche Anleihen wird an
jedem Börsentag nicht nur ein einziger Kassakurs festgestellt. Alle Geschäfte
über mindestens 50 Stück bei Aktien bzw. nominal einer Million Mark bei Renten
oder jeweils einem Mehrfachen davon werden besonders notiert. Die letzte
Notierung heißt Schlußkurs. Die Aufträge, die unter dem Mindestbetrag bleiben,
werden zum Einheitskurs abgerechnet. Vorzugsaktie Mit
Sonderrechten (z.B. erhöhte Dividende, garantierte Mindestdividende) ausgestattete
Aktien, in der Regel ohne Stimmrecht bzw. zumindest eingeschränkt. Wandelobligation Anleihe,
die innerhalb einer bestimmten Frist unter festgelegten Bedingungen in Aktien
der ausgebenden Gesellschaft umgetauscht werden kann. Wertpapier Urkunde,
in der ein privates Recht verbrieft ist, für dessen Geltendmachung der Besitz
der Urkunde erforderlich ist. Zusatzaktie Sie
werden an Aktionäre gratis ausgegeben, werden auch als Treueaktien bezeichnet. Anmerkung:
Die Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit
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