Klausel für Haustiere in Mietverträgen
Klausel für Haustiere in Mietverträgen
Hallo,
der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat geurteilt, dass das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verboten werden kann.
Solche Klauseln in Mietverträgen benachteiligen Mieter in unangemessener Weise. Nach dem Karlsruher Gericht ist vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall notwendig.
MFG
Suse
der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat geurteilt, dass das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verboten werden kann.
Solche Klauseln in Mietverträgen benachteiligen Mieter in unangemessener Weise. Nach dem Karlsruher Gericht ist vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall notwendig.
MFG
Suse
- JaninaLeier
- Beiträge: 272
- Registriert: 16.03.2015 - 13:35
Re: Klausel für Haustiere in Mietverträgen
Das ist überall unterschiedlich und wird auch immer im Mietvertrag festgehalten, ob Hunde und Katzen gehalten werden dürfen oder nicht. Meistens dürfen zudem immer Kleintiere gehalten werden.
Re: Klausel für Haustiere in Mietverträgen
Das stimmt und manchmal hat man auch Vermieter die da sehr tolerant sind.
- JaninaLeier
- Beiträge: 272
- Registriert: 16.03.2015 - 13:35
Re: Klausel für Haustiere in Mietverträgen
oder eben strikt nach Vertrag gehen 

Re: Klausel für Haustiere in Mietverträgen
Dank für die Informationen
Re: Klausel für Haustiere in Mietverträgen
Nur zum Verständnis: Wenn Mieter mit Haustieren generell nicht benachteiligt werden dürfen, es aber im Mietvertrag steht, dass keine Haustiere gehalten werden dürfen, kann ich mir dann trotzdem einen Hund oder eine Katze anschaffen? Und kann der Vermieter dann den Mietvertrag aufgrund des Haustieres kündigen?