ich habe wieder einmal versucht die wichtigen finanztechnischen Änderungen für 2009 zusammenzufassen.
Die Zusammenstellung ist nicht vollständig und kann gerne ergänzt werden.

Thema Steuer:
a) Abgeltungsteuer: Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden, Kurs- bzw. Währungsgewinne oder auch Fondsausschüttungen werden pauschal mit 25 Prozent besteuert. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% und ggf. die Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer fällt aber nur an, wenn die Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 801 EUR für Singles und 1.602 EUR für Verheiratete liegen. Auf vor 2009 erworbene Anlagen, die mindestens ein Jahr lang im Depot gehalten wurden fällt keine Abgeltungssteuer an.
b) Nichtveranlagung für Abgeltungssteuer: All diejenigen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 7.700 EUR (Verheiratete 15.401 EUR) liegt, können sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen, welche bei ihrem Kreditinstitut eingereicht wird und somit erhält man sämtliche Kapitalerträge ohne Abzug der Abgeltungsteuer bis zu einer Höhe von 8.501 Euro zurück (sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen). Für all diejenigen die bereits vor 2009 eine Nichtveranlagungsbescheinigung hatten ändert sich nichts.
KFZ-Steuer: Käufer eines neuen KFZ werden von der selbigen Steuer befreit, wenn ihr Fahrzeug bis Ende Juni 2009 erstmals zugelassen wird. Die KFZ-Steuer entfällt ein Jahr lang für alle Neuwagen.
Erbschaftsteuer: Nach dem neuen Erbschaft- und Schenkungsrecht werden Immobilien und Betriebsvermögen höher bewertet. Witwer, Witwen, eingetragene Lebenspartner und Kinder können aber ein Wohnhaus steuerfrei erben, oder geschenkt bekommen, wenn sie dieses zehn Jahre lang weiter bewohnen. Für Ehegatten und eingetragene Partner wird der Freibetrag auf 500.000 EUR angehoben, für Kinder auf 400.000 EUR und für Enkel auf 200.000 EUR. Geschwister, Neffen und Nichten müssen wie andere Erben mehr Steuer zahlen, auch wenn der Freibetrag steigt. Das Erben von Firmen bleibt steuerfrei, sofern der Betrieb 10 Jahre lang fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Bei einer nur siebenjährigen Haltefrist fallen 15% Steuern an.
Thema Immobilien:
Bausparen: Bei Bausparer Neuverträgen soll sich die Prämienbegünstigung zukünftig auf die Bildung von Wohneigentum konzentrieren. Bausparer bis zu 25 Jahren wird noch freigestellt, wie sie die Prämie verwenden (d.h. in dieser Personengruppe keine Änderung).
Neubau Heizung: Für Bauanträge muß ein Teil der Energie aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Das bedeutet, dass Biomasseheizungen oder auch Solaranlagen eingebaut werden müssen. Zulässig sind aber auch Ersatzmaßnahmen wie Fernwärme und Wärmedämmung.
Thema Versicherungen:
Versicherungsvertragsgesetz: Auch für Altverträge vor 2008 darf der Versicherer nicht mehr die komplette Leistung streichen, wenn der Kunde eine Mitschuld am Schaden hat, sondern nur anteilig kürzen. Ansprüche an Versicherungen verjähren erst nach drei Jahren. Der Versicherer muss bei Kündigungen tagesgenau abrechnen und darf die komplette Jahresprämie nicht einbehalten.
Gesundheitsfonds: Für den neuen Gesundheitsfonds ist ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% festgesetzt worden. Das sind gegenüber dem bisherigen Durchschnittsbeitrag aller Krankenkassen etwa 0,5 Prozentpunkte mehr. Schon Mitte 2009 müssen Versicherte aber mit zusätzlichen Beitragsanhebungen einzelner Kassen rechnen. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes geht davon aus, dass etwa 20 Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben werden.
Private Krankenversicherung:
a) Basistarif bei privaten Versicherungen: Parallel zur Einführung der Versicherungspflicht gibt es bei Privatkassen einen neuen Basistarif mit GKV-Leistungen. Dieser Tarif darf maximal 570 EUR kosten. Wer das nicht bezahlen kann und durch den vollen Beitrag zum Sozialfall würde, dem wird er zur Hälfte erlassen. Auch bereits Versicherte können bis zum 30.06.09 in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln.
a) Erstmals wird eine Versicherungspflicht für all jene ohne Krankenschutz eingeführt, die zuvor schon einmal privat versichert waren.
Sonstiges:
Pendlerpauschale: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes darf der Berufspendler für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an, jeweils 30 Cent von der Steuer absetzen.
Altersentlastung: Alle Arbeitnehmer die 2009 das 64. Lebensjahr vollendet haben, bekommen zeitlebens einen Altersentlastungsbetrag gut geschrieben. Dieser beträgt in 2009 32%, max. aber 1.520 EUR. Mit diesem Entlastungsbetrag können Rentner andere Einkünfte wie Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus selbstständiger Arbeit verrechnen und so mindern. Der Entlastungsbetrag steht jedem Ehepartner zu. Daher sollten Ehepaare darauf achten, dass sie die relevanten Einkünfte aufteilen und so beide vom Altersentlastungsbetrag profitieren.
Ein erfolgreiches 2009 wünscht Euch
Anna