Änderungen 2024 - Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

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Änderungen 2024 - Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Beitrag von investinformer »

Mehrwertsteuer, Strom- und Gaspreisbremse und E-Autos Förderung, das Jahr 2024 bringt wieder einige Änderungen mit sich. Was ändert sich für Sie persönlich, was ändert sich für die Gemeinschaft bzw. für die Gesellschaft? Wir haben die sich daraus ergebenden und wichtigsten Änderungen für Sie einmal kompakt in dieser Übersicht zusammengestellt und in Themenblöcke untergliedert. Natürlich haben wir bei dieser Übersicht wieder den Fokus auf finanz- und geldspezifische Änderungen für das Jahr 2024 gelegt:

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Grundfreibetrag:
Für 2024 wird gegenüber 2023 eine Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgenommen. Ein höherer Grundfreibetrag führt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer. Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, dessen Höhe an die des Grundfreibetrags angelehnt ist, wird ebenfalls angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs werden zum Ausgleich der kalten Progression verschoben.

Solidaritätszuschlag:
Ab dem Jahr 2024 wird der Solidaritätszuschlag um weitere 587 auf 18.130 Euro beziehungsweise 36.260 Euro angehoben. Die Anhebung der Freigrenze führt auch zu einer Verschiebung der sogenannten Milderungszone, in der die Lohn-/Einkommensteuerpflichtigen entlastet werden, die den Solidaritätszuschlag noch teilweise zahlen.

Arbeitnehmer-Sparzulage:
Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt. Von 40.000 Euro für Ledige und auf 80.000 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete. Dies gilt für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen und für die wohnungswirtschaftliche Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen. Zudem werden die steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen des Arbeitgebers erleichtert: Der Steuerfreibetrag steigt von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro.

Strom- und Gaspreisbremse:
Die Preisbremsen galten bis zum 31. Dezember 2023. Ab Januar 2024 gibt es keine Preisbremsen mehr. Dadurch gibt es aber kein Sonderkündigungsrecht, wie bei gewöhnlichen Preiserhöhungen.

Freibetrag:
Die Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) werden für jedes Kind um 360 auf 9.312 Euro erhöht.

E-Auto Förderung:
Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds hat die Bundesregierung am 13. Dezember beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zu beenden. Damit läuft die Förderung für das Jahr 2024 für E-Autos aus.

Wirtschafts-Identifikationsnummer:
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird ab Herbst 2024 vergeben werden. Damit wird jede wirtschaftlich tätige natürliche Person, jede juristische Person und jede Personenvereinigung jeweils ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren erhalten. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient zugleich auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz.

Minijob:
Dieser wird voraussichtlich ab Januar 2024 von 520 auf 538 Euro monatlich ansteigen, da der Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht wird.

Krankenversicherung:
Die Bemessungsgrenze für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird von 59.850 Euro auf ein jährliches Einkommen von 62.100 Euro angehoben. Das jährliche Bruttoeinkommen, das Personen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erreichen müssen beträgt zukünftig 69.300 Euro. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte wird um 0,1 Prozentpunkte ansteigen und insgesamt auf 1,7 Prozent angehoben. Dadurch erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte auf 421,76 Euro für die Krankenversicherung.

Mehrwertsteuer:
Für mehr als 3 Jahre wurde für Restaurants und Cafés eine siebenprozentige Mehrwertsteuer erhoben. Diese wird ab Januar 2024 wieder auf 19 Prozent angehoben. Damit wird das Essen und Trinken in Restaurants auf einen Schlag um 12 Prozent teurer.
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