Öffentliche Schulden am Steigen

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Öffentliche Schulden am Steigen

Beitrag von investinformer »

Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich am Ende des 3. Quartals 2023 mit 2 454,0 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem Jahresende 2022 um 3,6 % oder 85,8 Milliarden Euro. Gegenüber dem 2. Quartal 2023 nahm die Verschuldung um 1,5 % oder 36,3 Milliarden Euro zu. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

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Schulder der Länderebene beim nicht-öffentlichen Bereich

Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass ab dem 2. Quartal 2023 die Schulden aller öffentlich bestimmten Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in die Berechnung des öffentlichen Schuldenstandes einbezogen werden. Hintergrund dafür ist, dass zur Finanzierung des zum 1. Mai 2023 eingeführten Deutschland-Tickets die öffentlichen ÖPNV-Unternehmen Zuweisungen und Zuschüsse von Bund und Ländern erhalten. Dadurch finanzieren sie sich nicht mehr überwiegend durch ihre Umsatzerlöse und werden nach dem Konzept der Finanzstatistiken ausnahmslos als Extrahaushalte klassifiziert, wodurch ihre Schulden in die Statistik einfließen. Ohne Einbeziehung der neu in die Statistik aufgenommenen ÖPNV-Unternehmen würde der Schuldenstand zum Ende des 3. Quartals 2023 mit 2 444,5 Milliarden Euro um 9,3 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Die Veränderung gegenüber dem Jahresende 2022 würde dann +3,2 % oder +76,5 Milliarden Euro betragen.

Schulden des Bundes steigen um 83,5 Milliarden Euro

Die Schulden des Bundes stiegen bis zum Ende des 3. Quartals 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 5,2 % beziehungsweise 83,5 Milliarden Euro. Ein Grund für den Anstieg war unter anderem ein erhöhter Finanzierungsbedarf infolge der Energiekrise im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine, der über das im November 2022 gegründete Sondervermögen „Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie“ erfolgte. Dessen Verschuldung erhöhte sich bis Ende des 3. Quartals 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 32,8 Milliarden Euro beziehungsweise 108,7 % auf 63,1 Milliarden Euro. Die Verschuldung des Sondervermögens „Wirtschaftsstabilisierungsfonds Corona“ sank dagegen gegenüber dem Jahresende 2022 um 10,4 Milliarden Euro auf 42,0 Milliarden Euro (-19,8 %). Die Schulden des „Sondervermögens Bundeswehr“, das im 1. Quartal 2023 erstmals eine Verschuldung nachwies, stiegen zum Ende des 3. Quartals 2023 gegenüber dem 2. Quartal 2023 um 2,0 Milliarden Euro auf 3,2 Milliarden Euro (+157,4 %). Da ÖPNV-Unternehmen der Bundesebene nur beim öffentlichen Bereich verschuldet sind, hatte die Einführung des Deutschland-Tickets keine Auswirkung auf den Schuldenstand des Bundes.

Schulden der Länder sinken um 8,4 Milliarden Euro

Die Länder waren am Ende des 3. Quartals 2023 mit 598,5 Milliarden Euro verschuldet, das waren 1,4 % oder 8,4 Milliarden Euro weniger als am Jahresende 2022. Gegenüber dem 2. Quartal 2023 verzeichneten die Länder einen Schuldenanstieg um 0,1 % oder 0,3 Milliarden Euro. Ohne die Einbeziehung der Schulden der neu hinzugekommenen ÖPNV-Unternehmen wären die Schulden am Ende des 3. Quartals 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 1,9 % oder 11,7 Milliarden Euro auf 595,2 Milliarden Euro zurückgegangen.

Die stärksten prozentualen Schuldenrückgänge gegenüber dem Jahresende 2022 wurden für Mecklenburg-Vorpommern (-12,0 %), Bayern (-7,1 %), und Rheinland-Pfalz (-5,9 %) ermittelt. Der Rückgang in Bayern resultiert vor allem aus einer fällig gewordenen Anleihe, die angesichts vorübergehend vorhandener Liquidität noch nicht in voller Höhe anschlussfinanziert werden musste. Auch in den anderen beiden Ländern ergaben sich die Rückgänge aus einer niedrigeren Emission von Wertpapieren.

Dagegen stiegen die Schulden gegenüber dem Jahresende 2022 prozentual am stärksten in Brandenburg (+8,5 %), Sachsen (+4,1 %) und Berlin (+2,3 %). In allen drei Ländern waren die Anstiege bedingt durch eine höhere Emission von Wertpapieren. In Berlin begründet sich der Anstieg zudem unter anderem durch die Berücksichtigung der neu in die Statistik einbezogenen öffentlichen ÖPNV-Unternehmen im 2. Quartal 2023. Ohne diese wäre in Berlin lediglich ein Schuldenanstieg von 0,4 % zu verzeichnen gewesen.

Schuldenanstieg bei Gemeinden und Gemeindeverbänden um 10,7 Milliarden Euro

Entgegen der Entwicklung bei den Ländern nahm die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände bis zum Ende des 3. Quartals 2023 zu. Sie stieg gegenüber dem Jahresende 2022 um 7,6 % oder 10,7 Milliarden Euro auf 151,5 Milliarden Euro. Gegenüber dem 2. Quartal 2023 stiegen die kommunalen Schulden um 1,1 % oder 1,7 Milliarden Euro. Ohne Berücksichtigung der Schulden der neu hinzugekommenen öffentlichen ÖPNV-Unternehmen wäre die Verschuldung im 3. Quartal 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 3,3 % oder 4,7 Milliarden Euro auf 145,5 Milliarden Euro gestiegen.

Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Baden-Württemberg auf (+12,9 %), gefolgt von Bayern (+12,3 %) und Sachsen (+10,7 %). Ohne die Einbeziehung der neu in die Statistik aufgenommenen öffentlichen Verkehrsunternehmen im ÖPNV wäre die Verschuldung in Baden-Württemberg nur um 3,4 %, in Bayern um 10,5 % und in Sachsen um 1,3 % gestiegen.

Einen Rückgang der Verschuldung gab es in Brandenburg (-0,6 %; ohne neu hinzugekommene öffentliche Verkehrsunternehmen im ÖPNV: -2,0 %). Für das Saarland liegen für kameral und doppisch buchende Einheiten der kommunalen Ebene keine Daten für das 3. Quartal 2023 vor, bei Fortschreibung dieser Daten für das 2. Quartal 2023 hätte sich die Verschuldung hier um 1,1 % verringert (ohne neu hinzugekommene öffentliche Verkehrsunternehmen im ÖPNV: -1,2 %).

Die Verschuldung der Sozialversicherung stieg im 3. Quartal 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 um 1,1 Millionen Euro (+5,3 %) auf 22,8 Millionen Euro.

Methodische Hinweise zur Studie

Nähere Erläuterungen zur Behandlung der öffentlich bestimmten ÖPNV-Unternehmen bietet der Statistische Bericht „Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts“ unter „Informationen zur Statistik“.

Die in der vierteljährlichen Schuldenstatistik nachgewiesenen Schuldenstände können von den haushaltsmäßigen Schuldenständen abweichen. Die Verschuldung der Länder enthält auch die empfangenen Barsicherheiten aus Derivatgeschäften der Länderkernhaushalte (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen für das 2. Quartal 2023 in Höhe von 207,4 Millionen Euro und für das 3. Quartal 2023 in Höhe von 182,4 Millionen Euro, Hessen für das 2. Quartal 2023 in Höhe von 85,8 Millionen Euro und für das 3. Quartal 2023 in Höhe von 343,1 Millionen Euro). Die Schulden der Kernhaushalte der Sozialversicherung wurden auf Basis des Ergebnisses der jährlichen Schuldenstatistik zum 31. Dezember 2022 mit 9,6 Millionen Euro fortgeschrieben. Weitere methodische Hinweise einschließlich der Erläuterungen zu Abweichungen der haushaltsrechtlichen Darstellung von der amtlichen Statistik bieten der Statistische Bericht „Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts“ sowie der Qualitätsbericht zur Statistik.
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