Guten Abend,
nach Medienberichten möchte die Bundesjustizministerin wie auch schon beim Mietrecht die Maklergebühren dem Auftraggeber bezahlen lassen. Im Bestellerprinzip trägt die Person die Kosten, die den Makler engagiert. Durch die Ausweitung des Bestellprinzips sollen Immobilienkäufer entlastet werden. Ob und wann das Bestellerprinzip reformiert werden soll, ist aber noch unklar.
Gruß
Informator
Bestellerprinzip Immobilien
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Re: Bestellerprinzip Immobilien
Hallo Informator,
viele Makler sprechen sich natürlich gegen diese Pläne aus und argumentieren damit, dass dann der Verkäufer die Maklerkosten in den Kaufpreis miteinkalkulieren werde. Damit steigt dann der Kaufpreis und damit erhöht sich auch die Grunderwerbssteuer. Somit müsste der Käufer schlußendlich mehr zahlen, da auf die Maklercourtage keine Steuer anfällt.
Tschüß
Johannes
viele Makler sprechen sich natürlich gegen diese Pläne aus und argumentieren damit, dass dann der Verkäufer die Maklerkosten in den Kaufpreis miteinkalkulieren werde. Damit steigt dann der Kaufpreis und damit erhöht sich auch die Grunderwerbssteuer. Somit müsste der Käufer schlußendlich mehr zahlen, da auf die Maklercourtage keine Steuer anfällt.
Tschüß
Johannes