Hallo,
ich wünsche Euch noch ein gutes neues Jahr 2018. Dieses bringt erneut einige Änderungen für finanzrelevante Themen mit sich. Anbei eine Zusammenstellung wichtiger Neuerungen, die dann gerne ergänzt werden können:
Kinder- und Elterngeld:
Das Kindergeld steigt für das 1. und 2. Kind von derzeit 192 auf 194 Euro. Für das 3. Kind steigt es von 198 auf 200 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind werden künftig 225 statt 223 Euro gezahlt.
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 8.820 auf 9.000 Euro und der Kinderfreibetrag steigt von 4.716 auf 4.788 Euro.
Bauverträge:
Verträge mit einem Bauunternehmer können künftig innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Desweiteren müssen auch Bauverträge mehr Details und klare Fristen wie u.a. eine verbindlichen Angabe eines Termins, zu dem das Gebäude fertig sein wird enthalten.
Kartenzahlung:
Ab dem 13. Januar 2018 dürfen Händler bei Kartenzahlung mit Visa und Mastercard keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen und dies gilt nun auch für Überweisungen und Lastschriften.
Investmentfonds:
Ab dem 1. Januar 2018 gelten auch neue Steuerregeln für Investmentfonds. Bis dato mussten in Deutschland zugelassene Fonds auf Einkünfte wie Mieten oder Dividende und auf Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien keine Steuern bezahlen. Zukünftig gilt hier aber für Fonds ein Körperschaftssteuersatz von 15%. Von dieser Neuregelung sind aber reine Rentenfonds nicht betroffen.
Hartz-IV:
Ab 2017 steigen die Regelleistungen für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Sie erhalten 296 Euro statt bisher die 291 Euro. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erhalten dann 316 Euro im Monat zu und damit 5 Euro mehr. Ehepaare bekommen ab diesem Jahr 374 statt bisher 368 Euro pro Person, Alleinstehende erhalten statt 409 nun 416 Euro.
Anna
Das ändert sich in 2018...
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Re: Das ändert sich in 2018...
Servus zusammen,
der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist ab dem 1. Januar 2018 von 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent gesunken und desweiteren der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung von 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent.
easytrader1980
der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist ab dem 1. Januar 2018 von 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent gesunken und desweiteren der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung von 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent.
easytrader1980
Re: Das ändert sich in 2018...
Hi,
die Grundzulage für Riester erhöht sich von 154 auf 175 Euro im Jahr, wird aber bei einer Geltendmachung in der Steuererklärung angerechnet. D.h. die Zulage wird in voller Höhe auf den Steuervorteil angerechnet.
LG
Franziska
die Grundzulage für Riester erhöht sich von 154 auf 175 Euro im Jahr, wird aber bei einer Geltendmachung in der Steuererklärung angerechnet. D.h. die Zulage wird in voller Höhe auf den Steuervorteil angerechnet.
LG
Franziska