Das ändert sich in 2016...
Das ändert sich in 2016...
Hallo,
zunächst einmal wünsche ich noch ein gutes neues Jahr und möchte auch für 2016 ein paar finanzrelevante Änderungen für dieses Jahr zusammenstellen:
Kranken- und Pflegeversicherung:
Ab 2016 gibt es zusätzliche Kosten für die Krankenversicherung. Der Zusatzbeitrag steigt im Durchschnitt um 0,2% auf 1,1% im Durschnitt und damit der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7%. Anders als beim regulären Krankenversicherungsbeitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich teilen, wird der Zusatzbeitrag nur vom Arbeitnehmer getragen.
Kinder- und Elterngeld:
Ab diesem Jahr wird das Kindergeld um 2 Euro erhöht. D.h. dann für das erste und zweite Kind jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro im Monat und für jedes weitere Kind 221 Euro im Monat. Bitte auch beachten, dass der Familienkasse auch die Steuer-Identifikationsnummer der Eltern und Kinder mitzuteilen ist. Die Steuer-ID kann aber auch später nachgereicht werden um damit zukünftig Sozialleistungs-Betrug zu vermeiden.
Kfz-Steuer:
Elektroautos mit einer Zulassung ab 2016 sind für fünf Jahre (vorher waren es 10 Jahre) von der Kfz-Steuer befreit und müssen dann im Anschluss um einen 50 Prozent reduzierten Steuersatz zahlen.
Steuern:
Ab 1. Januar 2016 sind die Freistellungsaufträge bei Banken nur noch wirksam, wenn die Steuer-Identifikationsnummer vorliegt und damit läuft die Übergangszeit bei Freistellungsaufträgen vor 2011 aus.
Ausgaben für die Altersvorsorge senken die Steuerlast ab diesem Jahr noch stärker. Derzeit werden 80% der Aufwendungen und von nun ab bis zu 82% anerkannt (d.h. für Alleinstehende können bis zu 18.669 Euro und bei Ehepaaren bis zu 37.338 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden).
Wohngeld:
Der Wohngeldanspruch eines zwei Personen Haushalts steigt von durchschnittlich 112 Euro pro Monat auf nun durchschnittlich 186 Euro pro Monat.
Wie immer freue ich mich auf weitere Beiträge und Änderungen für das Jahr 2016.
Anna
zunächst einmal wünsche ich noch ein gutes neues Jahr und möchte auch für 2016 ein paar finanzrelevante Änderungen für dieses Jahr zusammenstellen:
Kranken- und Pflegeversicherung:
Ab 2016 gibt es zusätzliche Kosten für die Krankenversicherung. Der Zusatzbeitrag steigt im Durchschnitt um 0,2% auf 1,1% im Durschnitt und damit der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7%. Anders als beim regulären Krankenversicherungsbeitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich teilen, wird der Zusatzbeitrag nur vom Arbeitnehmer getragen.
Kinder- und Elterngeld:
Ab diesem Jahr wird das Kindergeld um 2 Euro erhöht. D.h. dann für das erste und zweite Kind jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro im Monat und für jedes weitere Kind 221 Euro im Monat. Bitte auch beachten, dass der Familienkasse auch die Steuer-Identifikationsnummer der Eltern und Kinder mitzuteilen ist. Die Steuer-ID kann aber auch später nachgereicht werden um damit zukünftig Sozialleistungs-Betrug zu vermeiden.
Kfz-Steuer:
Elektroautos mit einer Zulassung ab 2016 sind für fünf Jahre (vorher waren es 10 Jahre) von der Kfz-Steuer befreit und müssen dann im Anschluss um einen 50 Prozent reduzierten Steuersatz zahlen.
Steuern:
Ab 1. Januar 2016 sind die Freistellungsaufträge bei Banken nur noch wirksam, wenn die Steuer-Identifikationsnummer vorliegt und damit läuft die Übergangszeit bei Freistellungsaufträgen vor 2011 aus.
Ausgaben für die Altersvorsorge senken die Steuerlast ab diesem Jahr noch stärker. Derzeit werden 80% der Aufwendungen und von nun ab bis zu 82% anerkannt (d.h. für Alleinstehende können bis zu 18.669 Euro und bei Ehepaaren bis zu 37.338 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden).
Wohngeld:
Der Wohngeldanspruch eines zwei Personen Haushalts steigt von durchschnittlich 112 Euro pro Monat auf nun durchschnittlich 186 Euro pro Monat.
Wie immer freue ich mich auf weitere Beiträge und Änderungen für das Jahr 2016.
Anna
- JaninaLeier
- Beiträge: 272
- Registriert: 16.03.2015 - 13:35
Re: Das ändert sich in 2016...
Vielen Dank Anna für die Ausführungen, einiges wusste ich noch nicht
Das habe ich noch zu den Änderungen 2016 gefunden:
Konto-„Recht“:
Ab Mitte 2016 darf jeder ein Girokonto bei der Bank. Das Recht auf ein Konto gilt für jeden Menschen, der sich legal in einem EU-Land aufhält.
Iban wird zur Pflicht/BIC entfällt: Statt Kontonummer und BLZ muss nun die IBAN ab 1. Februar bei Überweisungen zwingend benutzt werden. Und der BIC entfällt auch grenzüberschreitend ab dem 1. Februar 2016 innerhalb des SEPA-Raums.
Mehr Schutz vor Dispozinsen: Zwar noch nicht endgültig verabschiedet aber es sollen kostengünstigere Alternativen angeboten werden, wenn jemand ein halbes Jahr lang zu durchschnittlich mehr als 75 % seinen Dispokredit ausschöpft bzw. sein Konto stark überzieht.
Bafög 2016: Für Meister und Schüler/Studenten erhöhen sich die Bafög Beträge. Meister-Bafög für Alleinstehende ab dem 1. August 2016 dann bis zu 760 Euro im Monat (vorher waren es max. 697 €). Für Studenten dann ab dem Wintersemester 2016/17 ein angehobenes Bafög um über 7 %! Und die Freibeträge auf das Elterneinkommen steigen auch um 7 %, wodurch mehr Schüler und Studenten anspruchsberechtigt sind.
Hartz IV Regelsatz für Alleinstehende steigt von 399 Euro auf 404 Euro. Ehepaare oder Partner (Zweipersonenhaushalt/Bedarfsgemeinschaft), erhalten jeweils 364 statt bisher 360 Euro.
Das habe ich noch zu den Änderungen 2016 gefunden:
Konto-„Recht“:
Ab Mitte 2016 darf jeder ein Girokonto bei der Bank. Das Recht auf ein Konto gilt für jeden Menschen, der sich legal in einem EU-Land aufhält.
Iban wird zur Pflicht/BIC entfällt: Statt Kontonummer und BLZ muss nun die IBAN ab 1. Februar bei Überweisungen zwingend benutzt werden. Und der BIC entfällt auch grenzüberschreitend ab dem 1. Februar 2016 innerhalb des SEPA-Raums.
Mehr Schutz vor Dispozinsen: Zwar noch nicht endgültig verabschiedet aber es sollen kostengünstigere Alternativen angeboten werden, wenn jemand ein halbes Jahr lang zu durchschnittlich mehr als 75 % seinen Dispokredit ausschöpft bzw. sein Konto stark überzieht.
Bafög 2016: Für Meister und Schüler/Studenten erhöhen sich die Bafög Beträge. Meister-Bafög für Alleinstehende ab dem 1. August 2016 dann bis zu 760 Euro im Monat (vorher waren es max. 697 €). Für Studenten dann ab dem Wintersemester 2016/17 ein angehobenes Bafög um über 7 %! Und die Freibeträge auf das Elterneinkommen steigen auch um 7 %, wodurch mehr Schüler und Studenten anspruchsberechtigt sind.
Hartz IV Regelsatz für Alleinstehende steigt von 399 Euro auf 404 Euro. Ehepaare oder Partner (Zweipersonenhaushalt/Bedarfsgemeinschaft), erhalten jeweils 364 statt bisher 360 Euro.
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- Beiträge: 257
- Registriert: 12.02.2004 - 08:24
Re: Das ändert sich in 2016...
Hallo,
Moneysurfer
Ich habe gelesen dass der Zusatzbeitrag in den kommenden Jahren bis auf durchschnittlich 1,9 Prozent steigen könnte.Anna76 hat geschrieben:Der Zusatzbeitrag steigt im Durchschnitt um 0,2% auf 1,1% im Durschnitt
Moneysurfer
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- Beiträge: 245
- Registriert: 09.08.2016 - 13:33
Re: Das ändert sich in 2016...
Wer spricht 7 Monat später noch von einem Zusatbeitrag?
- JaninaLeier
- Beiträge: 272
- Registriert: 16.03.2015 - 13:35
Re: Das ändert sich in 2016...
Sowas kann immer vorkommen