Hallo,
und schon ist wieder ein neues Jahr angebrochen und ich möchte wie gehabt einen neuen Thread zum Thema der finanzrelevanten Neuerungen für das Jahr 2014 starten.
Wie immer kann meine Zusammenstellung gerne ergänzen:
Steuern:
Ab 01.01.2014 gilt die Anhebung des Steuergrundfreibetrags um 224 Euro auf 8354 Euro. Desweiteren darf man bei der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge nun bis zu 2856 Euro steuer- und auch sozialabgabenfrei für die Altersvorsorge zurücklegen. Auch die Steuererklärung wird ab 2014 vorausgefüllt werden (sog. VaST). Wer dann Steuern einsparen möchte muß selbstständig in seiner elektronischen Steuererklärung die Informationen ergänzen.
Riester und Rürup:
Für Riester-Sparer gibt es einige Neuerungen beim sog. „Wohn-Riester“ und bei der Rürup-Rente erkennt das Finanzamt nun 78% aus 20000 Euro bei Singles und aus 40000 Euro bei Eheleuten pro Jahr als Sonderausgaben an.
Banking:
Vom 01.02.2014 an gilt das sog. europäische Zahlungssystem Sepa ("Single Euro Payments Area"). Verbraucher können aber noch bis zum 01.01.2016 die alte Kontonummer und auch Bankleitzahl nutzen. Daneben startet auch die EU-Bankenaufsicht bei der EZB ab November 2014 und auch die strengeren Kapitalanforderungen an Banken (Basel III) starten in 2014.
Verbraucher:
Ab 01.07.2014 wird das Handy Telefonieren im EU Ausland günstiger und die Obergrenzen weiter abgesenkt (Anrufe aus dem Ausland kosten dann max. 19 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer, ankommende Anrufe max. 5 Cent und eine SMS max.6 Cent).
Ein gesundes und erfolgreiches 2014 wünscht Euch.
Anna
Das ändert sich in 2014...
Re: Das ändert sich in 2014...
...ab 2014 gilt in ganz Deutschland für die Kranken- und Pflegeversicherung eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 4050 EUR was einer Steigerung von 112,50 Euro entspricht.
Geldfritz
Geldfritz
Re: Das ändert sich in 2014...
Hallo,
als Ergänzung zu diesem Thread, da sich ab dem 1. Juli diesen Jahres noch ein paar Dinge ändern werden:
Mütterrente:
Bei Kindern die vor 1992 geboren wurden, kommt ab dem 1. Juli die sog. Mütterrente, die ein zusätzliches Jahr als Kindererziehungszeit anrechnet.
Freibeträge bei Witwenrente bzw. Waisen-Rente:
Man kann als Witwer oder Witwe statt 742,90 Euro nun 755,30 Euro ohne Rentenkürzung hinzuverdienen.
Als Waise erhöht sich der Freibetrag von von 495,26 Euro auf 503,54 Euro.
Bei normalen Renten bleibt aber alles gleich, also weiterhin die 450 Euro.
Rente bei selbstständigen Handwerkern:
Bei 18 Jahren Pflichtbeitragszeiten werden nun auch die freiwilligen Beitragszeiten für die Wartezeit angerechnet.
Erwerbesminderungsrente:
Hier wird die Zurechnungszeit um 2 Jahre angehoben.
Ggf. gibt es ja noch weitere Ergänzungen.
Eure
Anna
als Ergänzung zu diesem Thread, da sich ab dem 1. Juli diesen Jahres noch ein paar Dinge ändern werden:
Mütterrente:
Bei Kindern die vor 1992 geboren wurden, kommt ab dem 1. Juli die sog. Mütterrente, die ein zusätzliches Jahr als Kindererziehungszeit anrechnet.
Freibeträge bei Witwenrente bzw. Waisen-Rente:
Man kann als Witwer oder Witwe statt 742,90 Euro nun 755,30 Euro ohne Rentenkürzung hinzuverdienen.
Als Waise erhöht sich der Freibetrag von von 495,26 Euro auf 503,54 Euro.
Bei normalen Renten bleibt aber alles gleich, also weiterhin die 450 Euro.
Rente bei selbstständigen Handwerkern:
Bei 18 Jahren Pflichtbeitragszeiten werden nun auch die freiwilligen Beitragszeiten für die Wartezeit angerechnet.
Erwerbesminderungsrente:
Hier wird die Zurechnungszeit um 2 Jahre angehoben.
Ggf. gibt es ja noch weitere Ergänzungen.
Eure
Anna