Hi,
zur Info.
Der BGH (Bundesgerichtshof) hat heute ein paar Vertragsklauseln (u.a. Bedingungen zu den Rückkaufswerten, dem Stornoabzug und der Verrechnung von Abschlusskosten) von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen für nicht mehr wirksam erklärt. Dies ist insbesondere für Kunden, die vorzeitig aus ihrem Versicherungsvertrag ausgestiegen sind wichtig.
Gruß
Geldfritz