Guten Tag,
ich möchte einmal wissen, wie es sich bei den Versicherungen GKV und PKV bei Krankheit verhält, d.h. Krankenhausaufenthalt, Krankengeld und Lohnfortzahlung.
Kann mir hier jemand ein paar Infos zukommen lassen.
Danke
Inna
Versicherung und Krankheit
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Hallo Inna,
hier gibt es zum Krankentageld folgendes zu sagen.
Für PKV Versicherte ist eine Krankentagegeld-Versicherung notwendig, für GKV-Versicherte ist sie hingegen sinnvoll.
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttolohns bis maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch aber nicht mehr als 90 Prozent des regelmäßigen Nettolohns.
Gruß
Johannes
hier gibt es zum Krankentageld folgendes zu sagen.
Für PKV Versicherte ist eine Krankentagegeld-Versicherung notwendig, für GKV-Versicherte ist sie hingegen sinnvoll.
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttolohns bis maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch aber nicht mehr als 90 Prozent des regelmäßigen Nettolohns.
Gruß
Johannes
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Hallo Inna,
ja muß man. Nach § 45 SGB (Krankengeld bei Erkrankung des Kindes) besteht ein Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber, aber nur dann wenn auch ein Krankengeldanspruch besteht. Dieser besteht nur bei Personen, für die die Versicherung nach dem SGB gilt, also nur für die GKV-Versicherten. Für die PKV-Versicherten trifft das somit nicht zu.
Gruß
Johannes
ja muß man. Nach § 45 SGB (Krankengeld bei Erkrankung des Kindes) besteht ein Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber, aber nur dann wenn auch ein Krankengeldanspruch besteht. Dieser besteht nur bei Personen, für die die Versicherung nach dem SGB gilt, also nur für die GKV-Versicherten. Für die PKV-Versicherten trifft das somit nicht zu.
Gruß
Johannes