Energiepreisbremse, Bürgergeld und 49-Euro-Ticket, das Jahr 2023 bringt wieder einige Änderungen mit sich. Was ändert sich für Sie persönlich, was ändert sich für die Gemeinschaft bzw. für die Gesellschaft? Wir haben die sich daraus ergebenden und wichtigsten Änderungen für Sie einmal kompakt in dieser Übersicht zusammengestellt und in Themenblöcke untergliedert. Natürlich haben wir bei dieser Übersicht den Fokus auf finanz- und geldspezifische Änderungen für das Jahr 2023 gelegt:
Steuern:
Ab dem 1. Januar 2023 steigt der Sparerfreibetrag von 801 auf 1.000 Euro und bei zusammenveranlagten Ehegatten von 1602 auf 2000 Euro.
Kindergeld:
Das Kindergeld steigt für alle Kinder auf 250 Euro erhöht. Die Erhöhung bedeutet für das erste und das zweite Kind ein Plus von 31 Euro im Monat und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.
Renten:
Zum 1. Juli steigen die Renten voraussichtlich um voraussichtlich 3,5% im Westen und 4,2% im Osten, womit auch gleichzeitig die Rentenniveaus zwischen Ost und West weiter angeglichen werden. Letzte Klarheit hierzu ist für das Frühjahr vorgesehen.
Auch dürfen Rentnerinnen und Rentner höchstwahrscheinlich unbegrenzt neben der Altersrente dazuverdienen und damit entfallen die Hinzuverdienstgrenzen. Der Entwurf des Gesetzes der Bundesregierung (8. SGB IV Änderungsgesetzes) ist bereits veröffentlicht und muss aber noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.
Bürgergeld:
Das Bürgergeld löst zum 1. Januar das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro. Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Die Freibeträge für zusätzlich Einnahmen in Höhe von bis zu 1.000 Euro werden auf 30% erhöht. Der Vermögensfreibetrag für Alleinstehende im ersten Jahr liegt bei 40.000 Euro und für jede weitere Person im gleichen Haushalt bei 15.000 Euro.
Wohngeld:
Das Wohngeld wird zum 1. Januar von durchschnittlich 180 Euro pro Monat auf bis zu durchschnittlich 370 Euro pro Monat erhöht. Hintergrund für die Reform sind die steigenden Mieten und die Energiepreise. Damit können über eine Million Haushalte bei ihrer Kommune das Wohngeld beantragen, die bisher nicht dazu berechtigt waren.
Energiepreisbremse:
Rückwirkend ab 1. Januar treten die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme in Kraft. Damit werden 80% des Vorjahresverbrauchs bei Gas auf 12 Cent pro KWS, bei Strom auf 40 Cent pro KWS und bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro KWS gedeckelt.
49-Euro-Ticket:
Als Nachfolger für das 9-Euro-Ticket wird wahrscheinlich im Frühjahr das 49-Euro-Ticket eingeführt. Der Stichtag steht allerdings noch nicht fest.
Homeoffice-Pauschale:
Hier können künftig satt 600 Euro bis zu 1.000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale für Werbungskosten, zu der auch die Homeoffice-Pauschale gehört, liegt allerdings bereits bei 1.200 Euro.
Autofahren:
Die Förderung von E-Autos sinkt zum 1. Januar von bisher max. 9.000 Euro auf max. 4.500 Euro gemäß Nettolistenpreis. Der Kauf von Autos von über 45.000 Euro und von Plug-in-Hybriden wird ab diesem Jahr nicht mehr gefördert und ab September können nur noch Privatpersonen eine staatliche Förderung für den Kauf von E-Autos beantragen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Für die gesetzlich Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge um voraussichtlich 0,3% auf im Schnitt 16,2% im Durchschnitt angehoben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzlich Versicherten steigt um 0,3% auf 1,6%. Dadurch erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte auf 403,99 Euro für die Krankenversicherung und auf 76,06 Euro für die Pflegepflichtversicherung.
Grundfreibetrag:
Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt für Alleinstehende steigt um 561 Euro von 10.347 Euro im Jahr 2022 auf 10.908 Euro im Jahr 2023. Das Doppelte gilt für Paare. Der Spitzensteuersatz von 42% greift ab dem 1. Januar bei einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro (2022: 58.597 Euro).
Beitragsbemessungsgrenze (BBG):
Zum 1. Januar steigt die BBG im Westen von monatlich 7.050 auf 7.300 Euro (87.600 Euro im Jahr) und im Osten von 6750 auf 7100 Euro (85.200 Euro im Jahr). Weitere Informationen hierzu finden sie unter Beitragsbemessungsgrenzen auf unserem Portal.
Rürup-Rente:
Diese kann jetzt als Sonderausgabe gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der mögliche Betrag hierzu steigt zum 1. Januar auf 26.528 Euro für Alleinstehende (bzw. 53.056 Euro bei Paaren). Künftig sollten damit 100% absetzbar sein was im Jahr 2022 nur 94% waren.
Betriebliche Altersvorsorge:
Steuerliche Förderbeträge für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds werden im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge von 564 auf 584 Euro erhöht. Sozialversicherungsfreie Beiträge erhöhen sich von 282 auf 292 Euro pro Monat. Auch gilt dieser höhere sozialversicherungsfreie Förderbetrag ab dem 1. Januar für Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung.
Immobilien:
Zukünftig sollen Vermieter neu gebaute Mietwohnungen schneller abschreiben können. Mietwohngebäude, die ab 2024 fertiggestellt werden, sollen dann mit 3% jährlich abgeschrieben werden können. Damit reduziert sich die gesamte Abschreibungsdauer von 50 auf 33 Jahre. Für Mietwohngebäude, die bis 2023 fertiggestellt werden, wird die AfA voraussichtlich weiterhin 2% jährlich betragen.
Grundsteuererklärung:
Wegen des langsamen Eingangs von Grundsteuererklärungen wurde die Frist von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2022 verlängert.
Änderungen 2023 - Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
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