bei der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer Teile seines Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge verwenden. Dabei können bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung verwendet werden.
Die Frage wurde hier eigentlich schon von Simone so kurz und prägnant wie möglich beantwortet. Ich selbst möchte hier vielleicht noch hinzufügen, dass es wohl bessere Möglichkeiten als die sogenannte Entgeltumwandlung gibt.
Daher solltest du dich eventuell mal effektiver mit dem Thema Finanzplanung auseinandersetzen.