Hallo zusammen,
unter welchen Umständen darf denn ein Vermieter dem Mieter kündigen? Gibt es hier besondere Regelungen, die man beachten muß?
Gruß
Informator
Kündigung des Mietvertrages
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- Registriert: 01.05.2006 - 00:16
- Wohnort: München
Der Vermieter kann unter folgenden Umständen dem Mieter kündigen:
- wenn die Miete nicht, oder immer wieder verspätet gezahlt wird
- wenn der Vermieter berechtigten Eigenbedarf anmeldet (z.B. für sich selbst oder für Angehörige)
- wenn der Vermieter verwerten möchte, d.h. er an einer wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird
Beim Eigenbedarf müssen aber nachvollziehbare Gründe vorliegen, die Vergehen bei der Mietzahlung müssen erheblich sein und bei einer Nichtverwertung müssen erhebliche Nachteile entstehen.
Das sind drei Umstände die ich kenne.
Markus
- wenn die Miete nicht, oder immer wieder verspätet gezahlt wird
- wenn der Vermieter berechtigten Eigenbedarf anmeldet (z.B. für sich selbst oder für Angehörige)
- wenn der Vermieter verwerten möchte, d.h. er an einer wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird
Beim Eigenbedarf müssen aber nachvollziehbare Gründe vorliegen, die Vergehen bei der Mietzahlung müssen erheblich sein und bei einer Nichtverwertung müssen erhebliche Nachteile entstehen.
Das sind drei Umstände die ich kenne.
Markus