Stichtag für Motoradversicherungen auch am 30. November

Diskussion zum Thema: "Was muß den eigentlich versichert sein?"
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Simone
Beiträge: 104
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Stichtag für Motoradversicherungen auch am 30. November

Beitrag von Simone »

Hallo,

gilt für Motorradversicherungen ebenfalls der Stichtag vom 30. November für den Wechsel der Versicherung?
Motorräder werden ja hauptsächlich im Sommer genutzt und deswegen wäre der 30.11. ja nicht ganz logisch, oder?

Simone
johannes27
Beiträge: 120
Registriert: 12.01.2004 - 15:48
Wohnort: Bochum

Re: Stichtag für Motoradversicherungen auch am 30. November

Beitrag von johannes27 »

Natürlich, auch bei der Motorradversicherung ist der 30.11 der Stichtag für die ordentliche Kündigung.
Bei Überschreitung verlängert sich das bestehende Vertragsverhältnis wie bei der Autoversicherung um ein Jahr.
Deshalb muß das Kündigungsschreiben beim Motorrad Versicherungswechsel vor dem 30.11 bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein, wie bei der KfZ Versicherung auch.

Johannes
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