Hi,
nach einem Urteil des Bundesgerichtshof müssen Mieter bei einem Auszug aus der Mietwohnung die Wände wieder in einer neutralen Farbe anstreichen, wenn diese auch so beim Einzug übernommen worden ist.
In dem konkreten Fall hat der Vermieter auf Kosten der Mieter beim Auszug die Wohnung wieder in einer neutralen Farbe überstreichen lassen und die Kosten hierfür dem Mieter in Rechnung gestellt.
Dieses wurde durch das Gericht so bestätigt, da ein bunter Anstrich die Neuvermietung der Wohnung unmöglich machen könnte.
Gruß
ruck_zuck
Wandfarbe bei Auszug aus einer Mietwohnung
- JaninaLeier
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- Registriert: 16.03.2015 - 13:35
Re: Wandfarbe bei Auszug aus einer Mietwohnung
Das ist korrekt. Allerdings kann es auch Abweichungen geben, wenn der Nachmieter damit einverstanden ist, dass die Wandfarbe so beibehalten werden kann.