Welches Kundenbindungsprogramm ist besser, Payback oder Happy Digits?
Ich habe derzeit noch keines, macht es überhaupt sind, oder sind die wirklichen Vorteile nicht so groß? Gibt es noch weitere Programme?
Danke für Eure Hinweise.
Gruß
Simone
Kundenbindungsprogramme
Noch ein aktuelles Gerichtsurteil zum Thema Kundenbindungsprogramme.
Der Bundesgerichtshof hat nun die Vertragsklauseln der Payback-Karte die schätzungsweise in jedem dritten Haushalt benutzt wird zum Teil als rechtswidrig erklärt.
Hiernach darf Payback nun ohne eine vorliegende Zustimmung seiner Kunden per E-Mail oder auch SMS keine Werbung mehr zusenden.
Dies würde nicht mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb konform gehen. Um der Weiterverwendung seiner Daten entgegenzuwirken, musste der jeweilige Kunde entsprechende Felder im Vertrag kennzeichnen, was das Gericht als „unzumutbare Belästigung“ bewertete.
Das Unternehmen darf allerdings auch weiterhin die Daten seiner Kunden weiterverwenden.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen wegen Nichtbeachtung des Datenschutzes. Auch wurde dem Unternehmen Payback vorgeworfen, durch die hohe Anzahl von Partnerunternehmen einen “gläsernen Kunden” zu schaffen.
Gruß
Simone
Der Bundesgerichtshof hat nun die Vertragsklauseln der Payback-Karte die schätzungsweise in jedem dritten Haushalt benutzt wird zum Teil als rechtswidrig erklärt.
Hiernach darf Payback nun ohne eine vorliegende Zustimmung seiner Kunden per E-Mail oder auch SMS keine Werbung mehr zusenden.
Dies würde nicht mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb konform gehen. Um der Weiterverwendung seiner Daten entgegenzuwirken, musste der jeweilige Kunde entsprechende Felder im Vertrag kennzeichnen, was das Gericht als „unzumutbare Belästigung“ bewertete.
Das Unternehmen darf allerdings auch weiterhin die Daten seiner Kunden weiterverwenden.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen wegen Nichtbeachtung des Datenschutzes. Auch wurde dem Unternehmen Payback vorgeworfen, durch die hohe Anzahl von Partnerunternehmen einen “gläsernen Kunden” zu schaffen.
Gruß
Simone
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Re: Kundenbindungsprogramme
Dies würde nicht mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb konform gehen. Um der Weiterverwendung seiner Daten entgegenzuwirken, musste der jeweilige Kunde entsprechende Felder im Vertrag kennzeichnen, was das Gericht als „unzumutbare Belästigung“ bewertete.