Das ändert sich in 2019...
Verfasst: 01.01.2019 - 22:01
Hallo,
ich wünsche Euch ein gutes neues Jahr 2019 und habe wieder ein paar finanzrelevante Änderungen für dieses Jahr zusammengestellt. Ihr könnt folgende Liste gerne mit weiteren Änderungen für 2019 ergänzen:
Rente:
Ab diesem Jahr wird die Mütterrente (Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder) pro Kind um monatlich 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Außerdem wird das Rentenniveau der gesetzlichen Rente bis 2025 konstant gehalten und bei mindestens 48% festgeschrieben. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll auch nicht über die 20% Marke erhöht werden (derzeit bei 18,6%).
Steuerlicher Freibetrag:
Die Einkommensteuer wird bei Erwachsenen ab mehr als 9.168 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr fällig (plus 168 Euro zu 2018) und bei einer gemeinsamen Veranlagung steigt die Grenze auf 18.336 Euro.
Steuererklärung:
Die Abgabefrist der Steuererklärung ohne Steuerberater wird von Ende Mai 2019 auf Ende Juli verlängert. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist von Ende Dezember auf den 28. Februar des folgenden Jahres.
Krankenkassenbeitrag:
Ab 1. Januar 2019 zahlen die Arbeitgeber wieder die Hälfte des Beitragssatzes. Die Arbeitnehmer und Rentner sparen damit jährlich 6,9 Milliarden Euro. Des weiteren sinkt der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 0,9% (von 1,0% in 2018).
Arbeitslosengeld I:
Statt bisher 12 Monaten binnen 24 Monaten müssen Arbeitslose zukünftig binnen 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge für Arbeitslosengeld I gezahlt haben.
Hartz-IV:
Ab dem 1. Januar 2019 steigen die Regelleistungen für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Sie erhalten 302 Euro statt bisher die 296 Euro. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erhalten dann 322 Euro im Monat zu und damit 6 Euro mehr. Ehepaare bekommen ab diesem Jahr 382 statt bisher 374 Euro pro Person.
Anna
ich wünsche Euch ein gutes neues Jahr 2019 und habe wieder ein paar finanzrelevante Änderungen für dieses Jahr zusammengestellt. Ihr könnt folgende Liste gerne mit weiteren Änderungen für 2019 ergänzen:
Rente:
Ab diesem Jahr wird die Mütterrente (Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder) pro Kind um monatlich 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Außerdem wird das Rentenniveau der gesetzlichen Rente bis 2025 konstant gehalten und bei mindestens 48% festgeschrieben. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll auch nicht über die 20% Marke erhöht werden (derzeit bei 18,6%).
Steuerlicher Freibetrag:
Die Einkommensteuer wird bei Erwachsenen ab mehr als 9.168 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr fällig (plus 168 Euro zu 2018) und bei einer gemeinsamen Veranlagung steigt die Grenze auf 18.336 Euro.
Steuererklärung:
Die Abgabefrist der Steuererklärung ohne Steuerberater wird von Ende Mai 2019 auf Ende Juli verlängert. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist von Ende Dezember auf den 28. Februar des folgenden Jahres.
Krankenkassenbeitrag:
Ab 1. Januar 2019 zahlen die Arbeitgeber wieder die Hälfte des Beitragssatzes. Die Arbeitnehmer und Rentner sparen damit jährlich 6,9 Milliarden Euro. Des weiteren sinkt der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 0,9% (von 1,0% in 2018).
Arbeitslosengeld I:
Statt bisher 12 Monaten binnen 24 Monaten müssen Arbeitslose zukünftig binnen 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge für Arbeitslosengeld I gezahlt haben.
Hartz-IV:
Ab dem 1. Januar 2019 steigen die Regelleistungen für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Sie erhalten 302 Euro statt bisher die 296 Euro. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erhalten dann 322 Euro im Monat zu und damit 6 Euro mehr. Ehepaare bekommen ab diesem Jahr 382 statt bisher 374 Euro pro Person.
Anna