Makler-Courtage Gesetzesänderung 2015
Verfasst: 27.03.2015 - 15:53
Ich habe auf makler-vergleich.de gelesen, dass es 2015 eine Gesetzesänderung bezüglich der Maklerprovision geben soll.
Aktueller Stand:
"Nach der derzeitigen Rechtslage wird Maklerprovision bei der Vermittlung von Wohnraum dann fällig, wenn tatsächlich ein Mietvertrag zustande kommt (§ 2 Absatz 1 Wohnungsvermittlungsgesetz, WoVermittG)."
Der Mieter zahlt aktuell 2.38 Monatskaltmieten an den Makler.
Ab 2015 gilt die Regelung nach dem Bestellerprinzip: „Wer bestellt, der bezahlt“.
Ob Mieter oder Vermieter die Maklergebühr zu entrichten haben, wird durch das Wohnungsvermittlungsgesetz bisher nicht geregelt. Dies will der Gesetzgeber ändern.
Die Folgen:
-Service orientierte Makler werden sich durchsetzen
-Vermieter werden Maklergebühr evtl. auf Mietpreis aufgeschlagen
Das Ziel soll ein bezahlbares Wohnen sein. Das neue Gesetz tritt voraussichlich ab dem 1.5. oder 1.6.2015 in Kraft.
Was haltet ihr davon? Ob die Mieten steigen, wenn die Mieter eigentlich "entlastet" werden sollen?
Aktueller Stand:
"Nach der derzeitigen Rechtslage wird Maklerprovision bei der Vermittlung von Wohnraum dann fällig, wenn tatsächlich ein Mietvertrag zustande kommt (§ 2 Absatz 1 Wohnungsvermittlungsgesetz, WoVermittG)."
Der Mieter zahlt aktuell 2.38 Monatskaltmieten an den Makler.
Ab 2015 gilt die Regelung nach dem Bestellerprinzip: „Wer bestellt, der bezahlt“.
Ob Mieter oder Vermieter die Maklergebühr zu entrichten haben, wird durch das Wohnungsvermittlungsgesetz bisher nicht geregelt. Dies will der Gesetzgeber ändern.
Die Folgen:
-Service orientierte Makler werden sich durchsetzen
-Vermieter werden Maklergebühr evtl. auf Mietpreis aufgeschlagen
Das Ziel soll ein bezahlbares Wohnen sein. Das neue Gesetz tritt voraussichlich ab dem 1.5. oder 1.6.2015 in Kraft.
Was haltet ihr davon? Ob die Mieten steigen, wenn die Mieter eigentlich "entlastet" werden sollen?