Hi,
heute wurde beschlossen die Beitragsbemessungsgrenze bei gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf 69.750 Euro im Jahr anzuheben und bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 101.400 Euro. Bei der privaten Krankenversicherung ist Beitragsbemessungsgrenze auf 77.400 Euro angehoben worden.
LG
Franziska