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Gesundheit und Versicherung: günstige Gesundheitsversicherungen finden

Gesundheitsversicherungen online vergleichen

Unter dem Begriff Gesundheitsversicherungen versteht man Sozialversicherungen die für jeden Arbeitnehmer durch den Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben sind (wie z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) und weitere Versicherungen, die der Absicherung der Gesundheit dienen (z.B. private Zusatzversicherungen wie u.a. Zahnzusatzversicherung, Pflege-Schutzbrief, etc.).

Bei den Krankenversicherungen differenziert man noch zwischen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung.

In der Rubrik Gesundheit können Sie unterschiedliche Gesundheitsversicherungen miteinander vergleichen bzw. sich bei unserem Partner Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit zu Privaten Zusatzversicherungen ein Angebot unterbreiten lassen. Diese Versicherungen sind mit "HALLESCHE" gekennzeichnet.

Themenübersicht zu Gesundheitsversicherungen:

PfeilPrivate Krankenversicherung

PfeilGesetzliche Krankenversicherung

PfeilPrivate Krankenzusatzversicherung

PfeilZahnzusatzversicherung (HALLESCHE)

PfeilAuslandsreise-Krankenversicherung (HALLESCHE)

Private Krankenversicherung

Die PKV bietet Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie können selber wählen welche Leistungen zu welchem Preis Sie versichern möchten und ab welcher Aufwandshöhe Sie ihre Erstattung wünschen. Mit einem geringeren Leistungsumfang können Sie direkt an der Prämie sparen, bei einem allumfassenden Versicherungsschutz sind Sie im Ernstfall bestens abgesichert.

PKV RechnerHier können Sie den kostenlosen Versicherungsvergleich für eine private Krankenversicherung starten.

Beitragsbemessungsgrenzen für 2024

Grenzen Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Beitragsbemessungsgrenze
Rentenversicherung
90.600 EUR
[7.550 EUR monatlich]
89.400 EUR
[7.450 EUR monatlich]
Jahresarbeitsentgeltgrenze (*)
Krankenversicherung
69.300 EUR
[5.775 EUR monatlich]
69.300 EUR
[5.775 EUR monatlich]
Beitragsbemessungsgrenze
Krankenversicherung
62.100 EUR
[5.175 EUR monatlich]
62.100 EUR
[5.175 EUR monatlich]
Arbeitgeberhöchstzuschuss
zur privaten Krankenversicherung
421,77 EUR monatlich 421,77 EUR monatlich
Beitrag zur
Pflegepflichtversicherung [PVN]
3,40% + 0,6% wenn kinderlos 3,40% + 0,6% wenn kinderlos

(*) Arbeitnehmer die zum 31.Dezember 2002 bereits privat versichert waren, unterliegen einer Jahresarbeitsentgeltgrenze von 54.450 EUR [4.537,50 EUR monatlich].

Hinweis: Hier haben wir die Beitragsbemessungsgrenzen der letzten Jahre zusammengefasst.

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Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung fordert von Ihren Mitgliedern an vielen Stellen Eigenleistungen in Form von Zuzahlungen oder eigener Vorsorge.

Im folgenden finden Sie einige wichtige Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Desweiteren gibt auch noch gesetzliche Krankenversicherungen, die weitere Leistungen über das eigentliche Leistungsportfolio von GKVs anbieten. Dies ist unter anderem bei der DAK DAK Logo der Fall. Informationen hierzu finden Sie auf unserem Portal unter Versicherungsbox.

PZV RechnerSollten Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sein, so können Sie mit diesem kostenlosen Rechner prüfen, ob und wie Sie Ihre Gesetzliche Krankenversicherung durch eine Zusatzversicherung ergänzen können.

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Private Krankenzusatzversicherung

Die Option einer privaten Zusatzversicherung können Sie mit unserem Zusatzrechner ermitteln. Darüber hinaus können Sie sich aber zunächst über den Mehrwert einer solchen Zusatzversicherung unter Private Krankenzusatzversicherung informieren.

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Zahnzusatzversicherung (HALLESCHE)

Gesunde Zähne tragen viel zur Attraktivität und Lebensqualität bei. Früher oder später ist jedoch selbst bei bester Pflege oft ein Zahnersatz erforderlich. Mit dem Zahn-Schutzbrief der HALLESCHE kann man sich rechtzeitig vor dem finanziellen Risiko schützen.

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Auslandsreise-Krankenversicherung (HALLESCHE)

Auch wenn Sie nur für ein paar Tage verreisen, die Auslandsreise-Krankenversicherung sollten Sie unbedingt mit dabei haben. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet im Ausland immer nur die Kosten, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären - und auch nur, wenn zwischen Deutschland und Ihrem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Nicht übernommen wird ein notwendiger - und meist sehr teurer - Krankenrücktransport nach Deutschland. Für Reisen bis zu 8 Wochen bietet die Auslandsreise-Krankenversicherung HALLESCHE.Kolumbus einen guten Schutz.

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