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Kündigung des Mietvertrages

Verfasst: 21.01.2007 - 22:25
von informator
Hallo zusammen,

unter welchen Umständen darf denn ein Vermieter dem Mieter kündigen? Gibt es hier besondere Regelungen, die man beachten muß?

Gruß

Informator

Verfasst: 04.05.2011 - 23:16
von markus72
Der Vermieter kann unter folgenden Umständen dem Mieter kündigen:

- wenn die Miete nicht, oder immer wieder verspätet gezahlt wird
- wenn der Vermieter berechtigten Eigenbedarf anmeldet (z.B. für sich selbst oder für Angehörige)
- wenn der Vermieter verwerten möchte, d.h. er an einer wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird

Beim Eigenbedarf müssen aber nachvollziehbare Gründe vorliegen, die Vergehen bei der Mietzahlung müssen erheblich sein und bei einer Nichtverwertung müssen erhebliche Nachteile entstehen.

Das sind drei Umstände die ich kenne.

Markus