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Elterngeld auch bei befristeten Arbeitsverträgen?

Verfasst: 26.11.2006 - 12:44
von sabine_82
Hallo Forum-User,

ich suche nach einer Information bzg. dem neuen Elterngeld.

Gibt es dieses auch bei befristeten Arbeitsverträgen, wenn das Kind kurz vor Ende der Befristung geboren wird?

Schon vorab vielen Dank für eine entsprechende Information.

Viele Grüße

Sabine

Verfasst: 26.11.2006 - 15:33
von jogo
Hallo Sabine,

auch wenn Dein Arbeitsvertrag befristet sein sollte erhälts Du Elterngeld. Allerdings muss das Kind und die Mutterschaftszeit von zwei Monaten vor Befristungsende geboren sein bzw. beendet sein. Da heißt, bekommst Du z.B. im August das Kind, dann erhältst Du zwei Monate Mutterschaftsgeld (100% d. letzten Nettoeinkommen), ab Oktober dann für 10 Monate Elterngeld.
Mit dem neuen Elterngeld will die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation von Müttern und Vätern in der Elternzeit erleichtern. Die neue Regelung gilt für Kinder, die vom 1. Januar 2007 an zur Welt kommen. Der Elternteil, der sich um das Kind kümmert, erhält zwölf Monate lang 67 Prozent seines Nettoeinkommens, monatlich höchstens 1.800 Euro, mindestens aber 300 Euro. Davon profitieren Angestellte ebenso wie Selbstständige und Freiberufler. Mit der Mindestleistung dürfen jetzt auch Eltern ohne Einkommen rechnen. Für Familien mit geringem Einkommen kann der Betrag aufgestockt werden.
Auch die Väter sollen nun stärker in die Erziehungsarbeit in den ersten Jahren eingebunden werde und zudem die Chancengleichheit am Arbeitsplatz gefördert werden. Hierzug gibt es künftig zwei Partnermonate zusätzlich. Sehr treffend hat sich dafür bereits der Begriff „Vätermonate“ eingebürgert. Die bezahlte Zeit wird als Bonus gewährt, wenn der jeweils andere Elternteil (also meist der Väter) seine Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindesbetreuung einschränkt.

Ich hoffe das hilft Dir ein bisschen weiter.

Gruß

Jo