Klausel für Haustiere in Mietverträgen
Verfasst: 23.03.2013 - 22:31
Hallo,
der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat geurteilt, dass das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verboten werden kann.
Solche Klauseln in Mietverträgen benachteiligen Mieter in unangemessener Weise. Nach dem Karlsruher Gericht ist vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall notwendig.
MFG
Suse
der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat geurteilt, dass das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verboten werden kann.
Solche Klauseln in Mietverträgen benachteiligen Mieter in unangemessener Weise. Nach dem Karlsruher Gericht ist vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall notwendig.
MFG
Suse