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Verbraucherfeindliche Versicherungsklauseln bei BGH gekippt

Verfasst: 25.07.2012 - 20:49
von Geldfritz
Hi,

zur Info.

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat heute ein paar Vertragsklauseln (u.a. Bedingungen zu den Rückkaufswerten, dem Stornoabzug und der Verrechnung von Abschlusskosten) von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen für nicht mehr wirksam erklärt. Dies ist insbesondere für Kunden, die vorzeitig aus ihrem Versicherungsvertrag ausgestiegen sind wichtig.

Gruß

Geldfritz