Verbraucherfeindliche Versicherungsklauseln bei BGH gekippt
Verfasst: 25.07.2012 - 20:49
Hi,
zur Info.
Der BGH (Bundesgerichtshof) hat heute ein paar Vertragsklauseln (u.a. Bedingungen zu den Rückkaufswerten, dem Stornoabzug und der Verrechnung von Abschlusskosten) von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen für nicht mehr wirksam erklärt. Dies ist insbesondere für Kunden, die vorzeitig aus ihrem Versicherungsvertrag ausgestiegen sind wichtig.
Gruß
Geldfritz
zur Info.
Der BGH (Bundesgerichtshof) hat heute ein paar Vertragsklauseln (u.a. Bedingungen zu den Rückkaufswerten, dem Stornoabzug und der Verrechnung von Abschlusskosten) von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen für nicht mehr wirksam erklärt. Dies ist insbesondere für Kunden, die vorzeitig aus ihrem Versicherungsvertrag ausgestiegen sind wichtig.
Gruß
Geldfritz