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Anspruch auf und Regelungen für die Mietkaution

Verfasst: 04.10.2011 - 23:12
von suse_77
Hallo,

ich habe soeben einen interessanten Beitrag im Fernsehen zum Thema Mietkaution gesehen, denn ich gerne mit Euch teilen möchte.

Dabei wurde gesagt, dass immer die aktuelle Hausverwaltung für die Mietkaution verantwortlich ist, wenn es während der Mietzeit zu einem Wechsel in der Hausverwaltung kommt.
Deshalb sollte mach auch alles gut protokollieren (Abnahmeprotokoll, etc.), um auch die entsprechenden Dokumente beim Auszug zu haben.
Darüber hinaus wurde auch gesagt, dass der Anspruch auf die Mietkaution nach 3 Jahren verfällt.
Also einige wissenswerte Informationen für Mieter.

MFG

Suse