Das ändert sich in 2011...

Interessante und wichtige Informationen und News zum Thema Investment und Finanzen
Antworten
Anna76
Beiträge: 63
Registriert: 29.12.2007 - 18:31
Wohnort: Rostock

Das ändert sich in 2011...

Beitrag von Anna76 »

Hallo,

wie jedes Jahr habe ich einmal wieder versucht die wichtigen finanztechnischen Änderungen für 2011 zusammenzufassen.

Die Zusammenstellung ist nicht vollständig und kann gerne ergänzt werden.

Thema Steuer:

Arbeitsplatz: Alle die von zu Hause aus arbeiten müssen, weil sie keinen anderen Arbeitsplatz haben, können jetzt wieder die Kosten von bis zu 1.250 EUR/Jahr für ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung von der Steuer abziehen. Die Regelung tritt ab 2011 in Kraft, gilt aber rückwirkend ab dem Jahr 2007.

Werbungskostenpauschale: Erhöhung der Werbungskostenpauschale von 920 auf 1.000 EUR. Das entsprechende Gesetz soll in einigen Punkten rückwirkend zum 1. Januar 2011 greifen.

Lohnsteuerkarte: Das Ende der farbigen Lohnsteuerkarte ist eingeläutet. Diese werden in 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Übergangsweise gilt die alte Karte auch 2011 weiter, für Änderungen ist aber nicht mehr das Standesamt, sondern nun das Finanzamt zuständig.

Elterngeld: Eltern mit einem monatlichen Nettoeinkommen von mehr als 1.240 EUR bekommen ab 2011 nur noch 65 statt 67% ihres letzten Nettoverdienstes, wenn sie eine Babypause machen. Empfängern von ALG II und Spitzenverdienern mit einem Jahreseinkommen von über 250.000 EUR (Verheiratete: 500.000 EUR) wird das Elterngeld ganz gestrichen.
Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf 3,0%. Er wird zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Bei 2.500 EUR Monatseinkommen muss der Beschäftigte 2,50 EUR mehr bezahlen, ebenfalls seine Firma.
Thema Versicherungen:

Private Krankenversicherung:
Künftig kann ein Arbeitnehmer in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sein Gehalt nur in einem Jahr (statt bisher in drei aufeinanderfolgenden Jahren) die Grenze von 49.500 EUR überschreitet (monatlich: 4125 EUR).

Gesetzliche Krankenversicherung:
Ab 2011 steigt der Beitragssatz von 14,9 auf 15,5%. Davon tragen die Arbeitnehmer 8,2% und die Arbeitgeber werden mit 7,3% belastet. Zudem wird für die Arbeitgeber der Beitragssatz auf diesem Niveau eingefroren. Kommen die Krankenkassen mit dem Geld nicht aus, können sie Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben. Die Zusatzbeiträge treffen dann ausschließlich die Versicherten und nicht die Arbeitgeber. Steigt der Zusatzbeitrag über 2% des Bruttoeinkommens, gibt es jedoch einen Sozialausgleich.

Beitragsbemessungsgrenze:
Die Beitragsbemessungsgrenze bleibt im Westen von Deutschland bei 5.500 EUR im Monat (66.000 EUR/Jahr) stabil. Im Osten von Deutschland steigt die Schwelle dagegen um 150 EUR auf 4.800 EUR monatlich (57.600 EUR/Jahr). Für die gesetzlichen Krankenversicherung sinkt die Beitragsbemessungsgrenze auf 3.712,50 EUR im Monat (derzeit: 3.750 EUR).

Sonstiges:

Strom: Die höheren Umlagen für erneuerbare Energien lassen pünktlich zum Jahresbeginn die Preise stark steigen. Nach Informationen des Internet-Vergleichsportals Verivox haben 413 Stromanbieter Preiserhöhungen von durchschnittlich 7,1% angekündigt.


Ein erfolgreiches 2011 wünscht Euch

Anna
Antworten

investinformer.de - TOP100 Investment Sites