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Versicherung und Krankheit

Verfasst: 20.06.2010 - 19:28
von inna25
Guten Tag,

ich möchte einmal wissen, wie es sich bei den Versicherungen GKV und PKV bei Krankheit verhält, d.h. Krankenhausaufenthalt, Krankengeld und Lohnfortzahlung.

Kann mir hier jemand ein paar Infos zukommen lassen.

Danke

Inna

Verfasst: 24.06.2010 - 22:34
von johannes27
Hallo Inna,

hier gibt es zum Krankentageld folgendes zu sagen.

Für PKV Versicherte ist eine Krankentagegeld-Versicherung notwendig, für GKV-Versicherte ist sie hingegen sinnvoll.

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttolohns bis maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch aber nicht mehr als 90 Prozent des regelmäßigen Nettolohns.

Gruß

Johannes

Verfasst: 27.06.2010 - 11:24
von inna25
Guten Tag Johannes,

vielen Dank für die Infos.

Noch ein weiterer Aspekt, wie schaut es z.B. bei der Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit eines Kindes aus? Muß man hier zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung unterscheiden?

Inna

Verfasst: 18.07.2010 - 11:58
von johannes27
Hallo Inna,

ja muß man. Nach § 45 SGB (Krankengeld bei Erkrankung des Kindes) besteht ein Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber, aber nur dann wenn auch ein Krankengeldanspruch besteht. Dieser besteht nur bei Personen, für die die Versicherung nach dem SGB gilt, also nur für die GKV-Versicherten. Für die PKV-Versicherten trifft das somit nicht zu.

Gruß

Johannes