Neuerungen in 2010 mit Entlastungen

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Anna76
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Neuerungen in 2010 mit Entlastungen

Beitrag von Anna76 »

Hallo,

aber 1. Januar 2010 hat die schwarz-gelbe Regierung Entlastungen im zweitstelligen Milliardenbereich in Kraft gesetzt.

Ich habe einmal versucht die wichtigsten Neuerungen zusammenzufassen:

Thema Steuern und Abgaben:
- Der Grundfreibetrag steigt um 170 auf 8.004 EUR und für Eheleute auf 16.008 EUR.
- Pflegegeldempfänger erhalten bei allen drei Pflegestufen 10 EUR monatlich mehr.
- Die Erbschaftssteuer wurde für Privaterben reformiert. Verwandte wie Gewischter, Neffen und Nichten müssen nun ab 75.000 EUR 15 statt 30% Steuern zahlen und bei Erbschaften ab 13 mio. EUR 35 statt 40%. Es wird darüber hinaus die Pflege von Angehörigen ebenfalls bei der Erbschaftssteuer stärker berücksichtigt.
- Die Mehrwertsteuer bei Hotel- und Pensionsübernachtungen wird von 19 auf 7% gesenkt.
- Die Lohnsteuerkarte hat ab 2012 endgültig ausgedient. Die Karte aus 2010 gilt auch in 2011 und ab 2012 kommt ein elektronisches Verfahren mit einer zentralen Datenbank beim Bundeszentralamt. Unternehmen müssen von nun ab die Lohn- und Gehaltsdaten ihrer Beschäftigten zentral dorthin übermitteln und auch von dort dann auch Daten abrufen. Ab 2012 sollen dann alle Anträge wie Arbeitslosengeld, Wohn- und Elterngeld dort schneller entschieden werden.

Thema Finanzen und Vorsorge:
- Das Kindergeld wird um 20 EUR pro Kind auf je 184 EUR beim ersten und zweiten Kind erhöht. Für das dritte Kind werden dann künftig 190 EUR und ab dem vierten Kind 215 EUR pro Monat gezahlt.
- Der Kinderfreibetrag steigt auf von 6.024 auf 7.008 EUR.
- Künftig dürfen Rentner auch bei einem Umzug ins Ausland ihre staatlichen Zulagen für ihre private Riester-Rente behalten. Bis dato mussten die Zuschüsse und die Steuerersparnisse an das Finanzamt zurückgezahlt werden.
- Selbstständige und Angestellte, die mit einer sog. „Rürup-Rente“ fürs Alter vorsorgen, dürfen nur noch bestimmte Sparverträge (zertifiziert) abschließen. Diese Zertifizierung ist aber kein Gütesiegel, sondern ermöglicht nur die steuerliche Absetzbarkeit.

Thema Krankenversicherung:
- Bis dato waren Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt abzugsfähig. Diese Höchstbeträge werden künftig auf bis zu 2.800 EUR erhöht. Gesetzlich und aber auch privat Krankenversicherte können nun sämtliche Kassenbeiträge für die Basistarife vollständig von der Steuer absetzen (lohnsteuerlich). Diese Regelung gilt aber nicht für Zusatzkrankenversicherungen wie z.B. Zahnschutz.

So ich denke das wär's im Groben und Ganzen.

Anna
markus72
Beiträge: 116
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Wohnort: Dachau

Beitrag von markus72 »

Beim Thema elektronische Lohnsteuerkarte (Elena) hat das Bundesarbeitsministerium angekündigt noch einmal nachzubessern, um nur die zwingend erforderlichen Informationen zu speichern.

Markus
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