Das ändert sich in 2024...
Verfasst: 21.01.2024 - 21:06
Guten Abend,
ergänzend zum Beitrag Änderungen 2024 - Die wichtigsten Neuerungen im Überblick gibt es noch folgende Ergänzungen:
Grundfreibeträge:
Das Inflationsausgleichgesetz aus 2022 lies den Grundfreibetrag von 10.908 Euro auf 11.604 Euro pro Person ansteigen. Verheiratete haben einen doppelten Grundfreibetrag von 23.208 Euro. Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt auf 18.130 Euro als Einkommensteuerlast.
Kinderfreibeträge:
Der Kinderfreibetrag wurde auf 6.384 Euro pro Kind für beide Elternteile angehoben. Getrennt lebende Eltern erhalten jeweils den halben Kinderfreibetrag in Höhe von 3.192 Euro. Der Kinderzuschlag wird auf 292 Euro monatlich je Kind erhöht (ein Plus von 42 Euro).
Dagobert
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Grundfreibeträge:
Das Inflationsausgleichgesetz aus 2022 lies den Grundfreibetrag von 10.908 Euro auf 11.604 Euro pro Person ansteigen. Verheiratete haben einen doppelten Grundfreibetrag von 23.208 Euro. Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt auf 18.130 Euro als Einkommensteuerlast.
Kinderfreibeträge:
Der Kinderfreibetrag wurde auf 6.384 Euro pro Kind für beide Elternteile angehoben. Getrennt lebende Eltern erhalten jeweils den halben Kinderfreibetrag in Höhe von 3.192 Euro. Der Kinderzuschlag wird auf 292 Euro monatlich je Kind erhöht (ein Plus von 42 Euro).
Dagobert