Das ändert sich in 2009...

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Anna76
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Das ändert sich in 2009...

Beitrag von Anna76 »

Hallo,

ich habe wieder einmal versucht die wichtigen finanztechnischen Änderungen für 2009 zusammenzufassen.

Die Zusammenstellung ist nicht vollständig und kann gerne ergänzt werden. :lol:

Thema Steuer:

a) Abgeltungsteuer: Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden, Kurs- bzw. Währungsgewinne oder auch Fondsausschüttungen werden pauschal mit 25 Prozent besteuert. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% und ggf. die Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer fällt aber nur an, wenn die Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 801 EUR für Singles und 1.602 EUR für Verheiratete liegen. Auf vor 2009 erworbene Anlagen, die mindestens ein Jahr lang im Depot gehalten wurden fällt keine Abgeltungssteuer an.

b) Nichtveranlagung für Abgeltungssteuer: All diejenigen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 7.700 EUR (Verheiratete 15.401 EUR) liegt, können sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen, welche bei ihrem Kreditinstitut eingereicht wird und somit erhält man sämtliche Kapitalerträge ohne Abzug der Abgeltungsteuer bis zu einer Höhe von 8.501 Euro zurück (sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen). Für all diejenigen die bereits vor 2009 eine Nichtveranlagungsbescheinigung hatten ändert sich nichts.

KFZ-Steuer: Käufer eines neuen KFZ werden von der selbigen Steuer befreit, wenn ihr Fahrzeug bis Ende Juni 2009 erstmals zugelassen wird. Die KFZ-Steuer entfällt ein Jahr lang für alle Neuwagen.

Erbschaftsteuer: Nach dem neuen Erbschaft- und Schenkungsrecht werden Immobilien und Betriebsvermögen höher bewertet. Witwer, Witwen, eingetragene Lebenspartner und Kinder können aber ein Wohnhaus steuerfrei erben, oder geschenkt bekommen, wenn sie dieses zehn Jahre lang weiter bewohnen. Für Ehegatten und eingetragene Partner wird der Freibetrag auf 500.000 EUR angehoben, für Kinder auf 400.000 EUR und für Enkel auf 200.000 EUR. Geschwister, Neffen und Nichten müssen wie andere Erben mehr Steuer zahlen, auch wenn der Freibetrag steigt. Das Erben von Firmen bleibt steuerfrei, sofern der Betrieb 10 Jahre lang fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Bei einer nur siebenjährigen Haltefrist fallen 15% Steuern an.

Thema Immobilien:

Bausparen: Bei Bausparer Neuverträgen soll sich die Prämienbegünstigung zukünftig auf die Bildung von Wohneigentum konzentrieren. Bausparer bis zu 25 Jahren wird noch freigestellt, wie sie die Prämie verwenden (d.h. in dieser Personengruppe keine Änderung).

Neubau Heizung: Für Bauanträge muß ein Teil der Energie aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Das bedeutet, dass Biomasseheizungen oder auch Solaranlagen eingebaut werden müssen. Zulässig sind aber auch Ersatzmaßnahmen wie Fernwärme und Wärmedämmung.

Thema Versicherungen:

Versicherungsvertragsgesetz: Auch für Altverträge vor 2008 darf der Versicherer nicht mehr die komplette Leistung streichen, wenn der Kunde eine Mitschuld am Schaden hat, sondern nur anteilig kürzen. Ansprüche an Versicherungen verjähren erst nach drei Jahren. Der Versicherer muss bei Kündigungen tagesgenau abrechnen und darf die komplette Jahresprämie nicht einbehalten.

Gesundheitsfonds: Für den neuen Gesundheitsfonds ist ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% festgesetzt worden. Das sind gegenüber dem bisherigen Durchschnittsbeitrag aller Krankenkassen etwa 0,5 Prozentpunkte mehr. Schon Mitte 2009 müssen Versicherte aber mit zusätzlichen Beitragsanhebungen einzelner Kassen rechnen. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes geht davon aus, dass etwa 20 Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben werden.

Private Krankenversicherung:

a) Basistarif bei privaten Versicherungen: Parallel zur Einführung der Versicherungspflicht gibt es bei Privatkassen einen neuen Basistarif mit GKV-Leistungen. Dieser Tarif darf maximal 570 EUR kosten. Wer das nicht bezahlen kann und durch den vollen Beitrag zum Sozialfall würde, dem wird er zur Hälfte erlassen. Auch bereits Versicherte können bis zum 30.06.09 in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln.

a) Erstmals wird eine Versicherungspflicht für all jene ohne Krankenschutz eingeführt, die zuvor schon einmal privat versichert waren.

Sonstiges:

Pendlerpauschale: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes darf der Berufspendler für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an, jeweils 30 Cent von der Steuer absetzen.

Altersentlastung: Alle Arbeitnehmer die 2009 das 64. Lebensjahr vollendet haben, bekommen zeitlebens einen Altersentlastungsbetrag gut geschrieben. Dieser beträgt in 2009 32%, max. aber 1.520 EUR. Mit diesem Entlastungsbetrag können Rentner andere Einkünfte wie Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus selbstständiger Arbeit verrechnen und so mindern. Der Entlastungsbetrag steht jedem Ehepartner zu. Daher sollten Ehepaare darauf achten, dass sie die relevanten Einkünfte aufteilen und so beide vom Altersentlastungsbetrag profitieren.

Ein erfolgreiches 2009 wünscht Euch

Anna
Dagobert
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Beitrag von Dagobert »

Hi Anna,

gute Übersicht. Noch ein paar Anmerkungen von mir zu Steueränderungen in 2009:

Privathaushalte sollen Handwerkerrechnungen verstärkt von der Steuer absetzen können. Anrechenbare Lohnkosten für Handwerker sollen auf 1.200 EUR verdoppelt und für Dienstleistungen auf 4.000 EUR erhöht werden. Ab 2009 können die Ausgaben für geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen bis zur Höhe von 2.550 EUR mit 20%, also max. 510 EUR in der Einkommensteuererklärung verrechnet werden. Der Betrag kann direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Alle Ausgaben für sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen und haushaltsnahe Dienstleistungen, die Selbstständige anbieten, können bis zu 20.000 EUR mit 20%, max. jedoch 4.000 EUR direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Zu den begünstigten Leistungen gehören auch die Gebühren für die Reparatur von Waschmaschine, Gefrierschrank, TV oder Computer, aber auch den Schornsteinfeger und die Überprüfung von Feuerlöschern. Einzige Bedingung hierfür ist die Durchführung der Reparaturarbeiten im Haushalt. Zudem beteiligt sich der Fiskus lediglich an den Arbeits- und Entsorgungskosten. Das Finanzamt akzeptiert die Ausgaben auch nur dann, wenn sich Steuerzahler eine Rechnung ausstellen lassen und den Betrag überweisen. Der Steuerzahler ist verpflichtet, die Rechnung mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren.

und auch noch etwas für Soldaten:
Die etwa 75.000 Zeitsoldaten die bei der Bundeswehr nach 2005 angefangen haben und deren Dienstzeit nach 2008 endet, können weiter mit einem Steuerbonus rechnen. Bei Auszahlung ihrer Übergangsbeihilfe gilt laut Bundeswehrverband weiter ein Steuerfreibetrag von 10.800 EUR.

Tschüss Dagobert
Anna76
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Beitrag von Anna76 »

Hallo,

ich habe gerade in den Nachrichten gehört das vielleicht auch noch der Grundfreibetrag in diesem Jahr erhöht werden soll.

Wäre doch super :lol:

Anna
maulwurf
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Beitrag von maulwurf »

noch was vergessen; nämlich Kindergelderhöhung ab 2009:

für 1. Kind + 10 EUR
für 2. Kind +10 EUR
für 3. Kind +16 EUR
ab 4. Kind + 41 EUR

Gruß

maulwurf
moneysurfer
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Beitrag von moneysurfer »

hallo,

bzgl. Gesundheitsthemen noch ein paar Änderungen ab 2009:

* Mitglieder einer PKV haben bis Mitte 2009 die Möglichkeit ihren Versicherer zu wechseln und dabei die Alterungsrückstellungen in Höhe des Basistarifs mitzunehmen. Ein Wechsel darf jedoch zunächst nur in den Basistarif des neuen Versicherers erfolgen. Dort muss der Versicherte 18 Monate bleiben, bevor er in einen anderen Tarif mit mehr Leistungen wechseln darf.

* Das Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige wird gestrichen. Im Gegenzug müssen die Selbstständigen lediglich einen ermäßigten Krankenkassenbeitrag in Höhe von 14,9% zahlen, aber diesen Schutz nun extra versichern.

der moneysurfer
Anna76
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Beitrag von Anna76 »

Hallo,

noch ein paar Änderungen die aufgrund des vor kurzem beschlossenen Konjukturpakets in Höhe von 50 Milliarden EUR in Kraft treten:

Steuern und Abgaben:
- Eingangssteuersatz wird von 15 auf 14% reduziert
- Grundfreibetrag steigt 2009 von 7.664 auf 7.834 EUR und ab 2010 auf 8.004 EUR
- die Tarifkurve bei der Einkommensteuer wird abgeflacht

Krankenkasse:
- Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung soll von 15,5 auf 14,9% sinken

Kinderbonus:
- Für jedes Kind wird im März oder April ein einmaliger Bonus von 100 EUR gezahlt.

Autoindustrie:
- Einführung einer Umweltprämie. Wer ein 9 Jahre altes Fahrzeug abmeldet und dafür einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen kauft erhält 2.500 EUR.

Arbeitslosenbeitrag:
- Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wird bei 2,8% fixiert und nicht wie geplant ab 2010 angehoben.

Ist doch einiges, oder? :lol:

Anna
Anna76
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Beitrag von Anna76 »

Hallo,

und noch ein paar wichtige Änderungen die ab dem 1. Juli gültig sind:

Thema Steuern:
Für alle Pkw's die ab dem 1. Juli zugelassen werden bezieht sich die KfZ-Steuerberechnung neben dem Hubraum auch auf den CO2-Ausstoß. D.h. für Benziner wird ein "Sockelbetrag" von 2 EUR pro angefangenen 100 Kubikzentimeter berechnet und für Diesel-Fahrzeuge 9,5 EUR. Dazu kommt nun noch der CO2-Ausstoß pro Kilometer mit je 2 EUR für jedes Gramm (ab einem Grenzwert von 120 Gramm CO2 pro Kilometer).

Thema Rente:
- Rentner erhalten im Westen 2,41% mehr Rente und im Osten 3,38%. Die Rentenerhöhung ist an die Lohnentwicklung gebunden.

Thema Krankenkasse:
Der nun einheitliche Kassenbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung sinkt von 15,5% auf 14,9%.

Thema Anlage:
Spareinlagen sind nun bis 50 TEUR zu 100% gesetzlich geschützt. Zuvor waren nur 20 TEUR zu 90% gesetzlich geschützt. Unter diesen Schutz fallen Einlagen aus Sparbüchern, Tagesgeld, Festgeld und Girokonten.

Thema Immobilien:
Neben Wohnungsbesitzern müssen nun auch Immobilienbesitzer von z.B. Hotels, Gaststätten, Supermärkten oder auch Büroimmobilien auf Nachfrage einen Energiepass vorzeigen.

Anna
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