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Solidaritätszuschlag weiterhin rechtmäßig

Verfasst: 30.01.2023 - 20:09
von Chris-M
Hallo,

heute hat der Bundesfinanzhof entschieden dass der Solidaritätszuschlag weiterhin rechtmäßig ist. Damit entfallen weiterhin 5,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer für Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen von mind. 61.700 Euro.

Christian