Solidaritätszuschlag weiterhin rechtmäßig
Verfasst: 30.01.2023 - 20:09
Hallo,
heute hat der Bundesfinanzhof entschieden dass der Solidaritätszuschlag weiterhin rechtmäßig ist. Damit entfallen weiterhin 5,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer für Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen von mind. 61.700 Euro.
Christian
heute hat der Bundesfinanzhof entschieden dass der Solidaritätszuschlag weiterhin rechtmäßig ist. Damit entfallen weiterhin 5,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer für Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen von mind. 61.700 Euro.
Christian