Eigenheim & Finanzierung
Die Zahl der Wohnungseigentümer in Deutschland steigt und
hat mittlerweile die 3 Millionen-Grenze überschritten.
Die Gründe für einen Wohnungskauf sind vielfältig. Entweder
erfüllt manch sich den Traum der eigenen
vier Wände oder in Zeiten unsicherer Renditen wird Wohneigentum als gute
Kapitalanlage gesehen.

Die Voraussetzung – eine solide
Finanzierung
Vor dem Kauf ist es allerdings erforderlich, sich Gedanken
über eine entsprechende Finanzierung zu machen.
In einem soliden Finanzierungsplan sollten folgende
Parameter in jedem Fall berücksichtigt werden:
-
Eigenkapital
-
Anschaffungskosten
-
Einnahmen/Ausgaben/Liquidität
-
Staatliche Förderung
Als erstes muss man sich Gedanken machen, wie viel
Eigenkapital eingesetzt werden soll.
Eigengenutzte Immobilien werden in der Regel ab 20% Eigenkapital
finanziert. Verbraucherzentralen raten aber dazu, bei eigengenutzten Immobilien
30% des Kaufpreises als Eigenkapital einzusetzen.
Im Vergleich dazu erklären sich Banken ab und zu bereit,
fremdgenutzte Immobilien auch voll zu finanzieren. Lediglich die anfallenden
Nebenkosten (wie Notar, Makler, Grunderwerbssteuer) müssen aus dem Eigenkapital
beglichen werden.
Danach sollte man eine Aufstellung der Gesamtkosten machen.
Neben dem vereinbarten Kaufpreis fallen noch Anschaffungsnebenkosten an
(z.B. Gutachterkosten,
Grunderwerbssteuer, Makler- und Notarkosten).
Die allgemeine Faustregel für die
Nebenkosten lautet:
Wird der Kauf über einen Makler getätigt sollte man 10% als
Nebenkosten addieren, ansonsten ca. 5%.
Ein wesentliches Element – die eigene
Liquidität
Danach sind die eigenen festen monatlichen Ausgaben zu
ermitteln.
Vom Nettoeinkommen werden die laufenden Lebenshaltungskosten
abgezogen. Ebenso auch die Versicherungskosten sowie laufende Kosten für die
Eigentumswohnung. Neben den Kreditraten sind das die Betriebskosten (Strom,
Wasser, Heizung, anteilige Müllabfuhr, Straßenreinigung, sowie die jährliche
Grundsteuer). Des weiteren kommen Instandhaltungsrücklagen sowie zusätzliche
Versicherungen hinzu.
Das alles können Sie in einem unseren angebotenen Tools, dem
Liquiditäts-Rechner, ganz einfach durch die Eingabe Ihrer individuellen
Parameter ermitteln.
Ein notwendiges Element – der
Finanzierungspartner
Wie schon erwähnt ist der Kauf einer Wohnung von einer
entsprechenden Finanzierung abhängig. Grundsätzlich ist dabei zu empfehlen,
sich die Angebote mehrerer Banken einzuholen und verschiedenen Konditionen zu
vergleichen.
Solche Kreditanfragen werden von Banken gebührenfrei
bearbeitet.
Vorab wird von der Bank im Regelfall ein spezielle
Kreditwürdigkeitsprüfung vorgenommen.
Hier müssen Sie Auskunft über Ihr Einkommen (durch
Gehaltsabrechnungen, Einkommenssteuerbescheid) und über das vorhandene
Eigenkapital wie Sparkonto, vorhandene Bausparverträge, eventuelle
Lebensversicherungen geben.
Zudem wird eine Schufa-Auskunft eingeholt, der Sie jedoch
vorher zustimmen müssen.
Um Höhe, Laufzeit und Tilgung des Darlehens ermitteln zu
können, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
-
Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges
-
Flurkarte/Lageplan
-
Grundriss
-
Teilungserklärung
-
Kaufvertrag
-
Mietnachweise bei vermieteten Eigentumswohnungen
Nachzureichen ist meist auch eine Kopie der
Gebäudeversicherung.
Abschließend – der Vertrag
Folgende Daten sollten in jedem Kreditvertrag beinhaltet
sein:
-
Persönliche Daten
-
Zinssatz p.a. (Zahlungsweise => mtl./vierteljährliche
Annuität). Im Regelfall wird ein fester Zinssatz vereinbart. Mit einer
Festschreibungszeit von 5, 7 oder auch 10 Jahren. Es besteht weiterhin die
Möglichkeit einen variablen Zins zu wählen. Hier kann das Darlehen jederzeit
zurückbezahlt werden. Dies muss explizit vereinbart sein und ausgewiesen
werden.
Zudem beinhaltet ein Vertrag die Auszahlungssumme (100%), es
sei denn, es wird aus steuerlichen Gründen ein Damnum vereinbart.
Die Höhe der Nebenkosten (Bearbeitungsgebühr,
Bereitstellungszins und Wertermittlungsgebühr) muss ausgewiesen sein.
Auch die Zinsfestschreibungszeit sowie die Restschuld nach
Ende der Zinsfestschreibung sollen angegeben sein.
Sollten Sondertilgungen gewünscht sein, sind diese ebenfalls
separat zu vereinbaren und im Vertrag festzuhalten.
Das Eigenheim optimal finanzieren
Natürlich ist es wichtig zu wissen,
wie man das eigene Heim am optimalsten finanzieren kann.
Es gibt oft den Fall, dass Geldgeber
ihre Bedingungen günstig „verpacken“, sich das aber nicht immer zu Ihren
Gunsten auswirkt.
Es ist deshalb sehr wichtig, etwas
über die Vor- und Nachteile der von den Banken angebotenen Konditionen zu
erfahren.
Daher sind:
-
lange
Zinsbindung
-
günstiger
Effektivzins
-
niedrige
Monatsrate
erst einmal gründlich zu
hinterfragen.
Natürlich stellt sich auch die
Frage, ob es sich als erforderlich erweist, das aufgenommene Kapital
schnellstmöglich zurückzubezahlen.
Es gibt verschiedene Quellen, um
sich Kapital zum Erwerb der eigenen Immobilie zu beschaffen.
Zu beachten ist allerdings, dass
„fremdes Geld“ (Kredit-Fremdkapital) immer teuer ist, egal aus welcher Quelle
es stammt. Geldquellen sind v.a. Banken, Bausparkassen und Versicherungen. Es
ist wichtig, alle Möglichkeiten einer Geldbeschaffung zu nutzen.
Folgende Fremdkapitalquellen stehen
u.a. zur Verfügung:
-
Darlehen
von Bank & Sparkasse
-
Darlehen
von Bausparkassen
-
Günstige
Darlehen von der Familie oder Arbeitgeber
-
Darlehen
von Versicherungen
-
Fremdwährungsdarlehen
-
Aktienfonds
als Schuldentilger
-
Förderungen
vom Staat (u.a. Zulagen und günstige Darlehen)
Es ist daher äußerst wichtig,
Konditionen zu vergleichen.
Um die unterschiedlichen Angebote
miteinander vergleichen zu können, sollten die Eckdaten stimmen.
Bevor Sie die potentiellen Geldgeber
miteinander vergleichen, müssen Sie ebenfalls für sich selbst Bilanz ziehen
(dabei hilft Ihnen u.a. unser Liquiditäts-Rechner, mit dem Sie
sich Ihre persönliche Bilanz erstellen können):
-
Wie
hoch ist mein Eigenkapital?
-
Wie viel
kostet meine ausgewählte Immobilie?
-
Wie viel
bleibt am Monatsende für mein Eigenheim übrig?
-
Wie
soll das Darlehen über die Jahre aufgeteilt werden?
Des weiteren gibt es verschiedene
Daten, die der Geldgeber von Ihnen wissen muß:
-
Wie
hoch ist die benötigte Darlehenssumme?
-
Wie
hoch ist der Auszahlungskurs (100%, außer es wird Disagio vereinbart)?
-
Wie
soll die Zinsfestschreibungszeit festgelegt werden?
Danach werden Ihnen vom Geldgeber
folgende Daten angeboten:
-
Effektivzins,
Zins
-
Restschuld
inkl. Zins- und Tilgungsplan
Sieger bzw. das beste Angebot Ihrer
Selektion ist dann dasjenige, welches die niedrigste Restschuld aufweist.
Zu guter Letzt gibt es auch Punkte
im Darlehensvertrag, die reine Verhandlungssache mit dem Geldgeber sind:
-
Höhe
der Schätzgebühren/Immobilie (ca. 0,2 – 0,5% der Darlehenshöhe)
-
Bereitstellungszinsen:
Einige Geldgeber räumen eine zinslose Karenzzeit von sieben Monaten ein.
Innerhalb dieser Frist muss dann die Immobilie gekauft werden. Andere Banken
verlangen ab dem zweiten bis dritten Monat nach der Darlehenszusage 0,25%
Zinsen pro Monat auf den noch nicht ausbezahlten Darlehensteil
-
Kontoführungsgebühren
für das Kreditkonto
-
Die
Höhe der Sondertilgungsrechte

Übersicht Zinsen - Baugeld-Index (BIX)
In dieser Übersicht sind die aktuellen und durchschnittlichen Zinssätze (BIX) für die Zeiträume 5, 8, 10, 12 und 15 Jahre zusammengefasst:
Desweiteren zeigt Ihnen die folgende Übersicht die derzeit besten Anbieter von Hypothekenkonditionen an:

Gesetzesänderungen zur Immobilienförderung (ab 2004 und 2005)
Im folgenden haben wir Ihnen die Auswirkungen der Steuerreform
des Jahres 2003 und die Änderungen für Oktober 2005 auf die steuerlichen Aspekte der Immobilienförderung und Finanzierung
zusammengestellt:
Degressive AfA für Mietwohnbauten (§
7 Abs. 5 EStG)
Bei im Inland belegenen Gebäuden,
die Wohnzwecken dienen und die vom Steuerpflichtigen nach dem 31. Dezember 1995
hergestellt oder angeschafft worden sind, können bisher als Absetzung für Abnutzung
im 1. bis 8. Jahr 5 %, im 9. bis 14. Jahr 2,5 % und im 15. bis 50. Jahr 1,25 %
abgezogen werden.
Diese AfA-Sätze sinken für ab dem 1.
Januar 2004 angeschaffte/hergestellte Gebäude auf 4 % im 1. bis 10. Jahr, auf
2,5 % im 11. bis 18. Jahr und auf 1,25 % im 19. bis 50. Jahr.
Erhöhte Absetzung bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten (§ 7h EStG)
Die erhöhten Absetzungen für
nachträgliche Herstellungsarbeiten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und
städtebaulichen Entwicklungsbereichen können ab 2004 im Jahr der Herstellung
und in den folgenden sieben Jahren i. H. von 9 v. H. und in den folgenden vier
Jahren i. H. von 7 v. H. der hierauf fallenden Herstellungskosten geltend
gemacht werden.
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
(§ 7i EStG)
Steuerpflichtige können für
nachträgliche Herstellungsarbeiten an Baudenkmalen im Jahr der Herstellung und
in den folgenden sieben Jahren ab 2004 nur noch jeweils bis zu 9 vom Hundert
und in den folgenden vier Jahren bis zu 7 v. H. der Herstellungskosten
absetzen.
Änderungen für LANGZEITARBEITSLOSE II ab Oktober 2005
Die Eigenheimzulage wird jetzt bei der Ermittlung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht mehr als Einkommen berechnet, soweit sie zur Finanzierung des Eigenheimerwerbs
eingesetzt wird. Ebenfalls anrechnungsfrei bleibt das Kindergeld für volljährige Kinder, soweit dieses an ein nicht im Haushalt des Hilfsbedürftigen lebendes Kind weitergeleitet wird. Auch geringfügige
Einkommen von Kindern unter 15 Jahren bleiben anrechnungsfrei. Einmalige Einnahmen werden bei der Anrechnung künftig auf einen angemessenen Zeitraum, zum Beispiel ein Jahr, aufgeteilt.

Grundstücksuche
In der folgenden Tabelle können Sie bundesweit nach geeigneten Grundstücken z.B. für Ihr zukünftiges Eigenheim suchen:

| Grundstücksuche |
| Bundeslandsuche |
|
| Umkreissuche |
|
|
|


Steueränderungen bzg. Eigenheim
Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage können Privatpersonen
für das Jahr 2006 erstmals Handwerker-Rechnungen bei der Einkommen-Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt fördert Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsarbeiten wie zum Beispiel:
-
Tapezieren und Streichen
-
Fliesen verlegen
-
Heizung erneuern
-
Fenster tauschen
Voraussetzung dabei ist, dass man selber in der Wohnung oder dem Haus lebt. Dabei ist es egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.
Rechnung und Zahlungsnachweis:
Wenn Sie die Rechnung eines Heizungbauers absetzen möchten, muss diese die Arbeitskosten ausweisen. Denn nur 20 Prozent der Arbeitskosten einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer senken Ihre Steuerschuld (maximal 600 Euro). Zur Rechnung des Handwerkers sollten Sie außerdem noch einen Zahlungsnachweis legen. Das kann beispielsweise ein Kontoauszug sein. Nur dann akzeptiert das Finanzamt auch Ihre Aufwendungen.
Beispiel Heizung erneuern:
Der Heizungsbauer schickt Ihnen eine Rechnung über 4.000 Euro. Die Arbeitskosten sind getrennt aufgeführt und liegen bei 2.000 Euro. Die Umsatzsteuer von 19 Prozent beträgt für 2.000 Euro 380 Euro. Das ist ein Betrag von 2.380 Euro. 20 Prozent von 2.380 Euro ergibt Ihre Steuerermäßigung: im Beispiel also 476 Euro.