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Immobilien-Lexikon
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Damit eine Eigentumswohnung überhaupt als solche anerkannt wird, muss die
Voraussetzung der "Abgeschlossenheit" erfüllt sein. Eine Wohnung gilt
als in sich abgeschlossen, wenn sie baulich durch Trennwände und Trenndecken
vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen getrennt ist und unter anderem
einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien (Treppenhaus oder
Vorraum) hat. Ablaufleistung
Die Ablaufleistung wird am Ende der Versicherungsdauer ausgezahlt und setzt sich bei
einer "Klassischen" Kapitalversicherung wie folgt zusammen: Abnahmefrist
Die
Abnahmefrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen Sie die Auszahlungsvoraussetzung geschaffen und
das Darlehen abgenommen haben müssen (bzw. Ihnen ausbezahlt werden konnte). Die
Abnahmefrist (auch Bezugsfrist genannt) ist im Darlehensvertrag vereinbart. Abnahmeprotokoll
Das Abnahmeprotokoll wird bei der Abnahme der am Bau ausgeführten Leistungen
erstellt, sofern die Vertragspartner die förmliche Abnahme vertraglich
vereinbart haben, oder, sofern die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)
dem Vertrag zugrunde liegt, einer der Vertragspartner dies verlangt. In diesem
Protokoll werden u.a. die vom Auftraggeber gerügten Mängel und Vorbehalte sowie
die Erklärungen des Auftragnehmers hierzu festgehalten, außerdem die
Entscheidung, ob die Abnahme erklärt oder abgelehnt wird. Der Termin zur
förmlichen Abnahme wird vom Auftraggeber nach Fertigstellung der Bauleistung
angesetzt oder von den Vertragspartnern gemeinsam festgelegt. Abschreibung
Wertminderung von Wirtschaftsgütern, die sich im Zeitablauf abnutzen (deshalb spricht man
auch von "Absetzung für Abnutzung", abgekürzt AfA). Bei Immobilien
kann jährlich ein bestimmter Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten
des Gebäudes als Abschreibung steuermindernd geltend gemacht werden. Achtung:
Der Grund und Boden (= das unbebaute/bebaute Grundstück) "nutzt sich nicht
ab" - deshalb kann sein Wert nicht in die Abschreibung einbezogen werden. Abtretung
Übertragung
von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. In der Baufinanzierung erfolgt
häufig die Abtretung einer Grundschuld und die Abtretung der Ansprüche aus
Bausparverträgen sowie Kapitallebensversicherungen. Bei einer Umschuldung kann
eine Grundschuld vom alten Darlehensgeber an den neuen Darlehensgeber abgegeben
werden; von daher muß für den neuen Darlehensgeber keine neue Grundschuld
eingetragen werden, (=> Kostenersparnis für Neueintrag, da Abtretung
wesentlich weniger Notargebühren kostet, als Löschung der alten und Eintrag
einer neuen Grundschuld) wenn dieser mit der Ausstattung (Höhe, Zinssatz,
Nebenleistung, Vollstreckbarkeit usw.) der abgetretenen Grundschuld
einverstanden ist. Die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen
bzw. Kapitallebensversicherungen dient als Zusatzsicherheit bzw. Tilgungsersatz
(Tilgungsaussetzung) für Hypothekendarlehen. AfA (Absetzung für Abnutzung)
Wertminderung
von Wirtschaftsgütern, die sich im Zeitablauf abnutzen (deshalb spricht man
auch von "Absetzung für Abnutzung", abgekürzt AfA). Bei Immobilien
kann jährlich ein bestimmter Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten
des Gebäudes als Abschreibung steuermindernd geltend gemacht werden. Altersabschlag
Höhe
der Wertminderung für ein Gebäude, die durch die Nutzung des Gebäudes
entstanden ist. Je älter das Gebäude ist, desto höher ist der Abschlag.
Altlasten
Weist
eine Fläche (Grundstück) Belastungen oder Verunreinigungen im Boden oder
Untergrund auf, die Mensch und/oder Tier gefährden, spricht man von einer
Altlast. Zu unterscheiden sind Altablagerungen durch ehemalige Mülldeponien,
Altstandorte von ehemaligen Fabrik-, Werkstatt-, Tankstellen- oder
Militärgeländen und großflächige Bodenbelastungen etwa durch Überschwemmungen
oder Verrieselungen. Aufgrund der hohen Kosten für Beseitigung/ Entsorgung von
Altlasten, kann sich der Preis für das Grundstück erheblich erhöhen. Amtlicher
Lageplan
Auszug
aus dem Liegenschaftsbuch; erhältlich beim Liegenschafts-/Katasteramt. Amtsgericht
Dort
wird u.a. das Grundbuch (Abteilung: Grundbuchamt) geführt. Die Amtsgerichte
sind daher auch für mögliche Zwangsversteigerungsverfahren bei Grundstücken in
ihrem Amtsgerichtsbezirk zuständig. Annuität
Als Annuität bezeichnet man die monatliche bzw. vierteljährliche Rate, die für
das in Anspruch genommene Darlehen zu entrichten ist. Sie setzt sich aus einem
Zins- und Tilgungsanteil zusammen. Annuitätendarlehen
Ein Annuitätendarlehen wird
in konstanten, meist monatlich oder vierteljährlich anfallenden Kreditraten
(sog. Annuität) zurückgezahlt. Die Annuität besteht aus einem Zins- und einem
Tilgungsanteil. Durch die Tilgung
nimmt die Restschuld laufend ab. Deshalb sinken die (auf die Restschuld zu
leistenden) Zinszahlungen - entsprechend steigt der Tilgungsanteil um die
"ersparten Zinsen". So erklärt sich die bei Annuitätendarlehen zu
findende Bezeichnung "anfängliche Tilgung 1%". Durch dieses System
ist Ihr Darlehen nicht erst in 100 Jahren, sondern bereits nach ca. 30 Jahren
zurückbezahlt. Anschaffungskosten
Zu den Anschaffungskosten gehören aus
steuerlicher Sicht alle Kosten, die beim Erwerb eines Gegenstandes anfallen. Beim Kauf einer Wohnimmobilie sind dies
beispielsweise der Kaufpreis, Gutachterkosten, Maklerprovision,
Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragungsgebühren bezüglich des Kaufs, Kosten für
die Beurkundung des Kaufvertrages. Arbeitgeberdarlehen
Das
Arbeitgeberdarlehen ist ein Darlehen, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer (meist mit einem günstigen
Zinssatz versehen) gewährt. Auflassung
Darunter versteht man die Einigung darüber, dass das Eigentum an einem
Grundstück vom Verkäufer auf den Erwerber übergehen soll. Verkäufer und
Erwerber müssen diese Erklärung bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar
abgeben. Die Auflassung wird in Abt. II des Grundbuches eingetragen. Auflassungsvormerkung
Die
Auflassungsvormerkung sichert
den Anspruch auf Übertragung des Eigentums. Durch Eintragung in Abt. II des
Grundbuches kündigt sie den Eigentumswechsel an, der noch nicht in Abt. I
eingetragen (vollzogen) wurde. Eine Auflassungsvormerkung schützt den
zukünftigen Eigentümer davor, daß der Verkäufer ein Objekt z.B. an eine weitere
Person verkauft und/oder mit Grundpfandrechten belastet, die nicht mit dem
Erwerb der Immobilie zusammenhängen. Das Institut, welches den Erwerb der
Immobilie finanziert, wird immer den Rücktritt der Auflassungsvormerkung hinter
dem Grundpfandrecht fordern. Auszuzahlender
Darlehensbetrag
Das
ist der Darlehensbetrag abzüglich des evtl. Disagios, Bearbeitungskosten sowie
der Schätzkosten. Man spricht auch vom Nettokreditbetrag. Dieser kann durch
evtl. anfallender Bereitstellungszinsen sowie Überweisungskosten weiter
vermindert werden. Auszahlungsvoraussetzungen
Auszahlungsvoraussetzungen
sind
die im Darlehensvertrag vereinbarten Bedingungen, die Sie innerhalb einer
bestimmten Frist erfüllen müssen, damit die Bank das Darlehen auszahlen kann
(z.B. Vollstreckbare Ausfertigung, Zweckbestimmungserklärung, rangrichtige
Eintragung der Grundschuld im Grundbuch). Auszahlungszeitpunkte
Das
Darlehen kann, sofern die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, jederzeit
innerhalb der Abnahmefrist ausgezahlt werden. Barwert
Die
Berechnung des Barwertes ermöglicht es Ihnen unterschiedliche
Anlagemöglichkeiten (z.B. Wertpapier und Immobilie) miteinander zu vergleichen,
unter der Annahme eines identischen Kalkulationszinses und einer vergleichbaren
Laufzeit der Anlagemöglichkeiten. Für den Investor stellt sich diejenige
Anlagemöglichkeit als vorteilhaft heraus, die den höheren Barwert ergibt. In
den Barwert fließen auf der Einnahmenseite die jährlichen Mieterträge auf der
Ausgabenseite möglicherweise anfallende Nachinvestitionen (Reparaturaufwendungen)
sowie Bewirtschaftungskosten ein. Die Differenz wird auf einen fixierten
Zeitpunkt, unter Einbeziehung der Zinsen für spätere Fälligkeiten, die sich im
Laufe eines Betrachtungszeitraums bzw. der Lebensdauer einer Immobilie ergeben,
abgezinst und der am Ende der Investitionsrechnung stehende Verkaufserlös der
Immobilie wird hinzuaddiert. Bauabnahme
Hierunter versteht man die Abnahme der am Bau ausgeführten Leistungen. Die
Schlussabnahme ist eine Bescheinigung darüber, dass die öffentlich-rechtlichen
Vorschriften erfüllt wurden. Nach der Schlussabnahme bzw. Gebrauchsabnahme ist
das Haus zum Bezug freigegeben. Baubeschreibung
Detaillierte
Aufstellung über alle ein Bauvorhaben umfassenden Ausstattungs- und
Ausfertigungsmerkmale. Dazu gehören auch präzise Mengen-, Leistungs- und
Qualitätsangaben der verwendeten Materialien und der angewendeten Techniken. Baufortschritt
Es
ist bei der Finanzierung von Neubauten üblich, Darlehen entsprechend dem
Bautenstand auszuzahlen. Der erreichte Bautenstand ist der Bank nachzuweisen. Baufreigabe
Nachdem
Sie eine Baugenehmigung vom Bauamt erhalten haben, können Sie noch nicht mit
dem Bauen beginnen. Vorher müssen Sie sich noch vom Bauamt eine Baufreigabe
erteilen lassen, in der z.B. die Baustellenzufahrt, die Feuerwehrzufahrt usw.
geregelt ist. Baugenehmigung
Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, muss das Bauvorhaben genehmigt sein.
Die Baugenehmigung erteilt die Kreisverwaltungsbehörde, sofern das Vorhaben den
öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Die Genehmigung muss öffentlich
am Bau kenntlich gemacht werden. Baulast
Als Ergänzung zu den dinglich gesicherten Belastungen eines Grundstücks im
Grundbuch können des weiteren Belastungen in der Art von Baulasten bestehen.
Diese werden im Baulastenverzeichnis eingetragen, welches die jeweilige
Baubehörde führt. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Erklärung
zugunsten eines Dritten, z.B. bestimmte Abstandsflächen einzuhalten, einem
Nachbarn die Zufahrt über das eigene Grundstück zu genehmigen, Stellplätze für
ein Nachbargrundstück auf seinem eigenen Grundstück zu dulden. Die Baulasten
sind für jeden Rechtsnachfolger verbindlich. Wer ein berechtigtes Interesse
hat, kann in das Baulastenbuch der Baubehörde Einsicht nehmen. Bauplan
Der
Bauplan ist
ein Plan, in dem das Haus/die Eigentumswohnung maßstabsgerecht von einem
Architekten dargestellt wird. Bauträger
Bauträger
sind Unternehmen, die unbebaute Grundstücke erwerben, darauf schlüsselfertige
Gebäude (in der Regel Eigentumswohnungen) errichten und diese dann verkaufen. Bis-auf-weiteres-Zins
Darlehenskonditionen, die
bis auf weiteres gelten (auch variable Konditionen). Dies bedeutet, daß die
Konditionen jederzeit, z.B. abhängig vom Diskontsatz, nach oben oder unten
angepaßt werden können. Die Vereinbarung von Bis-auf-weiteres-Zinsen (b.a.w.-Zinsen) ist daher für Sie
oft risikoreich und primär nur in Hochzinsphasen in Erwartung sinkender Zinsen
sinnvoll. Bausparvertrag
Bausparen
ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen
Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung niedrig, von Anfang an fest vereinbart
und von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist. Durch den Abschluß
eines Bausparvertrages wird man Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Am Beginn
steht dabei die Sparphase, also eine Leistung des Bausparers zugunsten der
Gemeinschaft. Damit erwirbt der Sparer das Recht auf eine spätere Gegenleistung
in Form des besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens. Wofür Bauspardarlehen
verwendet werden können, ist im Bausparkassengesetz geregelt. Der wichtigste
Verwendungszweck ist der Erwerb von Wohneigentum durch Bau oder Kauf einer
Wohnung oder eines Hauses. Zulässige wohnungswirtschaftliche Verwendungen sind
zum Beispiel auch Aus- und Umbauten, Modernisierungen, Umschuldungen und der
Erwerb von Altenwohnrechten. Bauzeitenplan
Der Bauzeitenplan ist eine Art Terminkalender. Im Bauzeitenplan sind alle
Termine zum Bauablauf sämtlicher Bauleistungen erfaßt. Der Bauzeitenplan sollte
vom Architekten festgelegt werden. Bearbeitungskosten
Die
Bearbeitungskosten sind
Kosten, die der Bank bei der Bearbeitung einer Baufinanzierung entstehen. Sie
werden häufig bei Auszahlung des Darlehens dem Kunden in Rechnung gestellt und
vom Darlehensbetrag abgezogen. Bei der Berechnung des anfänglichen effektiven
Jahreszinses nach der Preisangabenverordnung
(PAngVO) sind die Bearbeitungskosten zu berücksichtigen. Bereitstellungszins
Dieser
wird Ihnen ab einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. ab dem 3. Monat nach Abschluß des
Darlehensvertrags) für noch nicht ausgezahlte Darlehensteile in Rechnung
gestellt. Dies ist deshalb erforderlich, weil die Bank die Mittel ab der
Darlehenszusage für den Kunden bereithält und somit refinanzieren muß. Der
Bereitstellungszins beträgt in der Regel 3% pro Jahr oder 0,25% pro Monat. Beleihungswert
Der Beleihungswert ist der jederzeit erzielbare Wiederverkaufswert eines
Objektes. Im Hinblick darauf, dass eine Finanzierung über einen längeren
Zeitraum festgelegt wird, kann sich das Kreditinstitut bei der Bewertung des
Objektes nicht ausschließlich am derzeitigen Marktwert orientieren. Wird für
die Finanzierung einer Immobilie ein Kredit aufgenommen, der durch die
Bestellung eines Grundpfandrechtes gesichert werden soll, errechnet das
Kreditinstitut den Beleihungswert des Grundstücks, das belastet werden soll.
Der Beleihungswert setzt sich bei Neubauten unter anderem aus den
Herstellungskosten und dem Grundstückswert zusammen. Beleihungsgrenze
Bezeichnung
für den Teil des Beleihungswertes eines Grundstücks, den Hypothekenbanken nach
den für sie maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften beleihen
und mit Pfandbriefen refinanzieren dürfen. Beurkundung, notarielle
Formvorschrift
des Gesetzgebers zum Schutz der Betroffenen bei besonders wichtigen Geschäften.
Darunter fallen z.B. Grundstückskaufverträge und Grundschuldbestellungen, die
eine dingliche und/oder persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung enthalten.
Bei der Beurkundung muß der Notar z.B. Ihre Identität prüfen, Ihnen die Urkunde
vorlesen, den Inhalt erläutern sowie Ihnen erforderliche rechtliche Hinweise
geben. Der Notar dokumentiert dann in der Urkunde, die von Ihnen abgegebenen
Willenserklärungen. Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
Dies wird
nur einer bestimmten Person eingeräumt. Sie ist weder veräußerlich noch
vererbbar. Es kann jedoch vertraglich vereinbart werden, daß sie einem anderen
zur Ausübung überlassen wird (z.B. Leitungsrecht, Hochspannungsleitungen für
Energieversorgungsunternehmen; Wohnrecht). Beschränkt persönliche
Dienstbarkeiten werden in die Abt. II des Grundbuches eingetragen. Bewirtschaftungskosten
Ausgaben
für den laufenden Betrieb und die Unterhaltung einer Immobilie. Bei vermieteten
Immobilien gibt es zwei verschiedene Arten von Bewirtschaftungskosten: Bezugsfertigkeit
Unter Bezugsfertigkeit versteht man den bautechnischen Zustand des Gebäudes,
der ein Bewohnen der Wohnräume ermöglicht. Dieser Zeitpunkt muss nicht mit dem
tatsächlichen Bezugszeitpunkt der Wohnung übereinstimmen. Bodenrichtwert
Dieser
wird amtlich festgestellt. Ist bei jeder Gemeinde einzusehen und erfragbar. Bodenwert
Quadratmeterpreis
(inkl. Erschließung, aber ohne Grundstückserwerbsnebenkosten) x rentabler
Grundstücksgröße. Bürgschaft
Eine
Bürgschaft ist
ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge verpflichtet,
dem Gläubiger (= der Bank) für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des
Schuldners (= des Darlehensnehmers) einzustehen. Carport
Ein Carport ist
eine nicht rundum geschlossene, jedoch überdachte Abstellfläche für einen PKW. Courtage
Anderer
Begriff für Maklergebühr. Darlehenslaufzeit
Die
Darlehenslaufzeit ist die Zeit von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung bzw. bis zur
planmäßigen Tilgung Ihres Darlehens. Die Laufzeit kann sich ändern, wenn nach
dem Ende der Zinsfestschreibung (Festschreibungszeit) die Konditionen zwischen
Ihnen und der Bank neu vereinbart werden (Höherer Zins und/oder höhere Tilgung
verkürzen die Laufzeit und umgekehrt). Darlehensvertrag
Vertrag
zwischen einer Bank als Darlehensgeber und Ihnen als Darlehensnehmer, der die
Modalitäten für die Auszahlung und die Rückzahlung eines Darlehens regelt. Ihre
Hauptpflichten bestehen darin, innerhalb der vereinbarten Frist die
Auszahlungsvoraussetzungen zu schaffen, das Darlehen abzunehmen und
ordnungsgemäß zurückzuführen. Die Bank ist verpflichtet, das Darlehen nach
Schaffung der Auszahlungsvoraussetzungen an Sie auszuzahlen. Damnum
Damnum ist ein anderer
Begriff für Disagio. Deckungsstockregister
Bei
einem Deckungsstockregister werden alle Grundschulden und sonstige Deckungswerte, die einer Bank für ein
Immobiliendarlehen (innerhalb der Beleihungsgrenze) als Sicherheit dienen,
eingetragen. In Höhe des Deckungsstockregisters dürfen dann Pfandbriefe
ausgereicht werden. Bei privaten Hypothekenbanken überwacht ein Treuhänder, daß
jederzeit die vorgeschriebene Deckung vorhanden ist. Denkmalschutz
Eigentümer
eines Baudenkmals sollen dieses erhalten und in geeigneter Weise nutzen. Ob Ihr
Objekt unter Denkmalschutz steht oder nicht, können Sie beim zuständigen
Denkmalschutzamt erfragen. Bei Erwerb eines unsanierten denkmalgeschützten
Objektes können erhebliche Auflagen bezüglich Umbau und Sanierung auf Sie
zukommen. Ihre Umbau- oder Sanierungspläne sollten Sie vor Bauantragstellung
mit dem Denkmalschutzamt abstimmen. Bei Baudenkmälern können im Kalenderjahr
des Abschlusses der Baumaßnahmen und in den neun folgenden Kalenderjahren
jeweils bis zu 10% AfA (§7i EStG) der begünstigten Aufwendungen auf den
denkmalgeschützten Teil steuerlich geltend gemacht werden. Dienstbarkeiten
Dienstbarkeiten belasten
ein Grundstück und stehen im Grundbuch in Abteilung II. Das BGB unterscheidet drei Typen der Dienstbarkeit: Dingliche Sicherheiten
Dingliche
Sicherheiten (auch Grundpfandrechte) belasten ein Grundstück und stehen im Grundbuch in Abteilung
III (Beispiel: Grundschuld). Disagio
Das Disagio oder Damnum ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und
dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag eines Darlehens. Das Disagio wird im
Darlehensvertrag zwischen Bank und Kreditnehmer vereinbart. Durch die
Vereinbarung eines Disagios (= im voraus gezahlte Zinsen) vermindert sich der
Zinssatz und damit die regelmäßige Zinsbelastung. Effektiver Jahreszins
Darunter versteht man den konstanten Zinssatz, der sich ergibt, wenn man
sämtliche Kosten eines Kredits (Nominalzins, Gebühren usw.) sowie die Zahlweise
der Zinsen berücksichtigt. Der Effektivzinssatz liegt somit über dem
Nominalzinssatz. Der effektive Jahreszins ist nach der Preisangabenverordnung
stets anzugeben. Eigenheimzulage
Wohneigentum wurde bis
zum 31.12.2005 über die Eigenheimzulage gefördert. Innerhalb des achtjährigen Förderzeitraums erhielten Wohneigentümer
ursprünglich jährlich bei einem Neubau bis zu 2.556 Euro (max. 5%
aus 51.129 Euro Herstellungskosten) und bei einem Altbau bis zu 1.278 Euro
(max. 2,5 % aus 51.129 Euro Anschaffungskosten) vom Finanzamt als
Fördergrundbetrag. Diese Förderung wurde bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte
(Jahr der Beantragung einschließlich dem davor liegenden Jahr) von 81.807 Euro
für Alleinstehende und 163.614 Euro für Verheiratete gewährt. Dieser Gesamtbetrag
erhöhte sich um 15.339 Euro für jedes Kind pro Jahr (30.678 Euro für 2 Jahre). Eigenkapital
Eigenkapital
sind Vermögenswerte, die Sie für eine Baufinanzierung einsetzen. Dies können
Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Bausparguthaben sowie Veräußerungserlöse aus
Wertpapieren, Edelmetallen und Immobilien sein. Grundsätzlich ist eine
Finanzierung für Sie um so sicherer, je höher das Eigenkapital ist. Bei
Eigennutzern sollten in der Regel ca. 20 bis 30% der Anschaffungs- und
Herstellungskosten durch Eigenkapital gedeckt sein. Eigenleistung
Eigenleistung sind alle mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden Arbeiten, die der
Bauherr nicht an einen gewerbsmäßigen Unternehmer zur Ausführung vergibt,
sondern selbst, evt. unter Mithilfe von Angehörigen und Bekannten, ausführt
(Muskelhypothek). Eigenmittel
Eigenmittel oder auch Eigenkapital sind alle angesparten Mittel oder
Vermögenswerte, die frei für die Finanzierung zur Verfügung stehen und nicht
für den Lebensunterhalt oder sonstige Anschaffungen verplant sind. Bei einer
soliden Immobilienfinanzierung sollte ein Eigenkapital von 20 bis 30 Prozent
vorhanden sein. Eigennutzung
Selbstbezug
eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken. Voraussetzung
für die Zahlung der Eigenheimzulage gemäß Eigenheimzulagengesetz. Einheitswert
Bemessungsgrundlage
u.a. für die Grundsteuer; vom Finanzamt festgesetzter Richtwert. Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird nach der sogenannten Überschussrechnung (Einnahmen
abzüglich Werbungskosten) auf den Gesamtbetrag der Einkünfte (sieben
Einkunftsarten) erhoben. Sie ist eine direkte Steuer, d.h. der Steuerschuldner
ist gleichzeitig der Steuerträger, und wird durch Veranlagung erhoben. Ein-Wochen-Frist
Banken
halten angebotene Konditionen eines Hypothekendarlehens i.d.R. sieben Tage
aufrecht. Innerhalb dieser Zeit sollte der von Ihnen unterschriebene
Darlehensvertrag bei der Bank vorliegen. Falls der Vertrag innerhalb dieser
Zeit nicht eingegangen ist, könnte es sein, daß die Konditionen neu vereinbart
werden müssen. Erbbaurecht
Hier handelt es sich um ein in der Regel auf 99 Jahre bestelltes Recht, auf
einem Grundstück ein Bauwerk zu erstellen oder zu unterhalten, ohne
Grundstückseigentümer zu sein. Der Erbbauberechtigte zahlt dem
Grundstückseigentümer = Erbbaurechtsausgeber einen Erbbauzins für die Nutzung
des Grundstücks, welcher in der Regel deutlich unter den gängigen
Hypothekenzinsen liegt. Somit können Finanzierungen realisiert werden, die bei
den sonst so hohen Grundstückspreisen nicht möglich wären. Üblich ist ein
jährlicher Erbbauzins von etwa 4 bis 6% des Grundstückswertes. Erschließungsbeiträge
Grundstückseigentümer werden zur Bezahlung der Erschließungsbeiträge
herangezogen. Die Erschließungsbeiträge werden von den Gemeinden erhoben und
dienen zur Deckung des Aufwandes für Erschließungsanlagen wie öffentliche
Straßen, Wege, Grünanlagen sowie Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und
Wasser (öffentliche Erschließung). Erschließungskosten
Erschließungskosten
sind z.B. Ausgaben für den Anschluß des Grundstücks an die Kanalisation; an die Gas-
und Elektrizitätsversorgung, an öffentliche Verkehrswege u.ä.; sie gehören zu
den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, d.h. sie können nicht
abgeschrieben werden. Ertragswert einer Immobilie
Der
Ertragswert einer Immobilie ergibt
sich aus dem Jahresreinertrag (vereinfacht: Jahresnettomiete -
Bewirtschaftungskosten) multipliziert mit einem Faktor welcher von der
Restnutzungsdauer der Immobilie und dem gewünschten Zinsertrag abhängig ist. Expose
Das
Expose ist eine Kurzbeschreibung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung einschließlich
der wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Informationen für
Interessenten. Festdarlehen
Ein
Festdarlehen ist
ein Darlehen, das Sie am Ende der Laufzeit in einer Summe tilgen. Laufend werden
nur Zinsen gezahlt; die Tilgung ist ausgesetzt. Ein Festdarlehen wird z.B. gegen Abtretung der
Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung abgeschlossen. Festschreibungszeit
Die
Festschreibungszeit ist
der im Darlehensvertrag vereinbarte Zeitraum (z.B. 5 oder 10 Jahre), in dem die
Konditionen fest vereinbart sind (im Gegensatz hierzu: Bis-auf-weiteres-Zins). Festpreis
Bei vertraglichen Festpreisen für Bauleistungen werden keine Preisvorbehalte
vereinbart, d. h. der Preis ist grundsätzlich nicht abänderbar und sichert den
Kunden vor eventuellen Erhöhungen. Finanzierungsbedarf
Sind
die gesamten Ausgaben für den Kauf bzw. Bau einer Immobilie
(Investitionsaufwand). Wenn Sie sich schon überlegt haben, wieviel Eigenkapital
Sie aufbringen möchten und welche anderen Darlehen Sie erhalten können
(Verwandten-, Arbeitgeber-, Bauspardarlehen), nennt man die verbleibende, noch
von einer Bank zu finanzierende Summe auch Fremdfinanzierungsbedarf. Finanzierungskosten
Sind
die Kosten, welche man nach Abschluß eines Darlehensvertrages tragen muß.
Darunter fallen die Zins- und Tilgungsleistungen des Darlehens, Raten der
Lebensversicherung sowie die Raten zum Bausparvertrag. Die Raten zur
Lebensversicherung und zum Bausparvertrag sind nur dann den Finanzierungskosten
zuzurechnen, wenn diese bei einer Baufinanzierung Verwendung finden. Flurkarte
Die
Flurkarte ist
eine Art Landkarte, die alle Flurstücke einer Gemarkung abbildet. Diese Karte
können Sie beim zuständigen Katasteramt einsehen. Flurstück
Ein Flurstück ist eine Katasterparzelle und stellt eine vermessungstechnische
Einheit dar. Im Gegensatz dazu ist das Grundstück ein abgegrenzter Teil der
Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchblattes
gesondert aufgeführt ist. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bzw.
Flurstücksnummern bestehen. Fördergebietsgesetz
Dieses
regelt die (zusätzliche) steuerliche Förderung des Wohnungsbaus in Berlin,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die
Förderung galt nur für Maßnahmen, die bis zum 31.12.1998 begonnen wurden. Bei
vermieteten Wohngebäuden konnten zusätzlich zur linearen Abschreibung insgesamt
25% der Anschaffungs- und Herstellungskosten (40% der Ausgaben für
Modernisierungsmaßnahmen) im Jahr der Fertigstellung und den folgenden vier
Jahren abgeschrieben werden. Die Verteilung des Gesamtbetrages auf den
Förderzeitraum war beliebig (z.B. 1 x 25% oder 5 x 5%). Bei selbstgenutzten
Wohngebäuden konnten Ausgaben zur Sanierung/Modernisierung im Jahr der Zahlung
und den folgenden neun Jahren zu jeweils 10% wie Sonderausgaben abgezogen
werden, sofern sie u.a. nicht in die Bemessungsgrundlage der Eigenheimzulage
einbezogen worden sind und DM 40.000,-- nicht überstiegen. Diese Förderung galt
nicht für Gebäude in Berlin (West). Fördermittel
Diese
werden von den einzelnen Bundesländern vor allem jungen, kinderreichen Familien
angeboten, um ihnen zu Wohneigentum zu verhelfen. Bei den Fördermitteln handelt
es sich um zinsverbilligte Darlehen. Um diese erhalten zu können, müssen
bestimmte Kriterien eingehalten werden, welche sich je nach Bundesland
unterscheiden. Freistellungserklärung
Beim
Bau von Eigentumswohnanlagen durch einen Bauträger läßt sich dessen
finanzierende Bank eine Globalgrundschuld (d.h. eine Grundschuld für das
gesamte Objekt) im Grundbuch eintragen. Wenn der Bauträger bereits während der
Bauphase Wohnungen verkauft und Kaufpreisraten entsprechend dem Baufortschritt
verlangt, möchten Sie als Käufer eventuell schon ein Darlehen aufnehmen, um die
fälligen Raten begleichen zu können. Dazu braucht Ihre Bank eine
Freistellungserklärung der Bank des Bauträgers: D.h. die Bank des Bauträgers
stellt die entsprechende Wohnung mit Zahlung des Kaufpreises von der
Globalgrundschuld frei. Geldwäsche
Das
Geldwäschegesetz ist eine von vielen Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität. Der Gesetzgeber schreibt vor, daß bestimmte
Wirtschaftsunternehmen, vornehmlich Kreditinstitute, Vorkehrungen zum Schutz
dagegen treffen, daß illegale Gelder in den legalen Finanzkreislauf
eingeschleust werden. Zu den Pflichten der Bank gehört u.a. die Feststellung
der Identität ihrer Kunden oder die Frage nach den wirtschaftlich Berechtigten. Gemarkung
Diese
setzt sich aus mehreren Fluren zusammen, wobei Flur die katastertechnische
Bezeichnung (Kataster) für ein topographisch abgegrenztes Gebiet ist. Die
Gemarkung entspricht meist dem Gemeindebezirk und damit in der Regel dem
Grundbuchbezirk. Gemeinschaftliches Eigentum
Das gemeinschaftliche Eigentum wird beim Kauf einer Eigentumswohnung
(Wohnungseigentum) miterworben. Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören das
Grundstück und das Gebäude mit Ausnahme der Teile, die im Sondereigentum
stehen. Jeder Wohnungseigentümer darf am Gebrauch des gemeinschaftlichen
Eigentums teilnehmen. Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung enthält die Bestimmungen, die das Verhältnis der
Wohnungseigentümer untereinander regeln. Sie ist vergleichbar mit der Satzung
eines Vereins. Gesamtschuldner
Jeder
von mehreren Darlehensnehmern haftet für den gesamten Kredit. Der Gläubiger ist
aber nur berechtigt, die Leistung (= Kreditrückzahlung) einmal zu fordern. Er
kann die Leistung nach Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil
fordern. Grenzsteuersatz
Der
Einkommensteuersatz in Prozent, den Sie bei einer Erhöhung Ihres zu
versteuernden Einkommens auf dieses zusätzlich verdiente Einkommen zahlen
müssen (bzw. den Sie durch eine Minderung sparen). Der Grenzsteuersatz ist bei
Immobilienfinanzierungen wichtig, um die zusätzlichen bzw. die gesparten
Steuerzahlungen im Vergleich zur Situation ohne Immobilienerwerb zu berechnen. Grundbuch
Das Grundbuch ist ein amtliches Register und wird beim Grundbuchamt des
zuständigen Amtsgerichts geführt. Es ist ein Verzeichnis aller in einem
Amtsgerichtsbezirk gelegenen Grundstücke. Aus dem Grundbuch sind die
Eigentumsverhältnisse sowie die Belastungen der einzelnen Grundstücke
ersichtlich. Das Grundbuch hat neben der Aufschrift und dem Bestandsverzeichnis
drei Abteilungen. Auf der Aufschrift wird das Amtsgericht, der Grundbuchbezirk,
die Band- und Blattnummer des Grundbuches genannt. Im Bestandsverzeichnis wird
das Grundstück bezeichnet (Flur, Flurstück, Größe, Wirtschaftsart und Lage) und
alle Rechte eingetragen, die mit dem Eigentum verbunden sind. In Abteilung I
des Grundbuches findet man den Namen der Eigentümer sowie die Grundlage und das
Datum der Eintragung (z.B. Eigentümer aufgrund Zuschlag, Auflassung,
Erbschein). In Abteilung II stehen die Lasten und Beschränkungen des
Grundstücks (z.B. Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönliche
Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Nacherbenvermerk usw.). In
Abteilung III sind alle Grundschulden, Rentenschulden und Hypotheken
eingetragen, mit denen das Grundstück belastet ist. Nur wer ein berechtigtes Interesse nachweist,
darf ins Grundbuch Einsicht nehmen. Grundbuchauszug
Dies
ist eine Abschrift des Grundbuchblattes. Banken lassen sich als
Nachweis der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld in der Regel eine beglaubigte
Abschrift vorlegen. Grundbucheintragung
Erst durch die Eintragung ins Grundbuch wird der Erwerber einer Immobilie deren
Eigentümer. Für die Eintragung fallen Gerichtskosten an. Grunderwerbsteuer
Fällt
einmalig beim Kauf/Erwerb von (bebauten wie unbebauten) Grundstücken an. Sie
beträgt in der Regel 3,5% des Kaufpreises. Sie gehört zu den
Anschaffungsnebenkosten. Grunddienstbarkeit
Hierbei handelt es sich um Belastungen eines Grundstücks, die in Abteilung II
des Grundbuches eingetragen werden. Grunddienstbarkeiten sind bestimmte
Nutzungen Dritter am Grundstück, z.B. Geh- und Fahrrechte zugunsten Dritter.
Auch können bestimmte Handlungen verboten oder die Ausübung bestimmter Rechte
untersagt werden. Grundschuld
Die
Grundschuld ist ein dingliches Recht eines Dritten an einem Grundstück (Grundpfandrecht),
welches zu seinen Gunsten in das Grundbuch eingetragen wird. Sie ist nicht an
eine persönliche Forderung gebunden und stellt eine unbedingte
Zahlungsverpflichtung aus dem Grundstück dar. Die Verbindung mit einer persönlichen
Zahlungsverpflichtung erfolgt über eine Zweckerklärung auch Sicherungsabrede
genannt. Grundschuld-Bestellung
Notariell
beglaubigte Urkunde, in der der Grundstückseigentümer zugunsten eines Dritten
(z.B. eines Darlehensgebers) eine Grundschuld bestellt und die Eintragung in
das Grundbuch beantragt. Grundschuldzins
Bei
Darlehen werden Grundschulden i.d.R. in Höhe des Darlehens im Grundbuch
(Abteilung III) eingetragen. Allerdings kann die Forderung der Bank höher als
der reine Darlehensbetrag sein, z.B. wenn ein "säumiger" Kunde mit
seinen Zinszahlungen in Rückstand ist. Um diese Forderung mit abzusichern,
verlangt die Bank neben dem Grundschuldnominalbetrag einen sogenannten
Grundschuldzins, der den Gesamtbetrag, also den Betrag, den die Bank im Falle
einer Zwangsvollstreckung erhält, erhöht. Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine von der Gemeinde erhobene Steuer. Für jeden
Grundbesitz, der im Inland liegt, muss vom Grundstückseigentümer Grundsteuer
bezahlt werden. Für die Besteuerung ist der Einheitswert maßgebend. Grund-/ Splittingtabelle
Diese
Tabellen sind Anlagen zum Einkommensteuergesetz. Sie geben abhängig vom zu
versteuernden Einkommen an, wie hoch die Einkommensteuer ist, die Sie als
Unverheirateter oder Getrenntveranlagter (Grundtabelle) bzw. als
zusammenveranlagtes Ehepaar (Splittingtabelle) zahlen müssen. Hausgeld
Hausgelder sind Zahlungen (Vorschüsse) an den Verwalter einer
Wohnungseigentümergemeinschaft, damit dieser für die Verwaltung und die
notwendige Instandhaltung bzw. Instandsetzung (Instandhaltungsrücklage) des
gemeinschaftlichen Eigentums sorgen kann. Jeder Wohnungseigentümer ist zur
Zahlung von Hausgeld verpflichtet. Die Zahlungsmodalitäten werden in der Regel
vertraglich (in der Gemeinschaftsordnung oder im beschlossenen Wirtschaftsplan)
festgehalten. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI)
Die HOAI ist eine Verordnung, in der die Berechnung von Honoraren für
Architektenleistungen und Ingenieurleistungen (soweit beschrieben) geregelt
ist. Für die einzelnen Honorare gelten Mindest- und Höchstsätze. Die Höhe des
Honorars wird in der Regel bei der Auftragserteilung schriftlich vereinbart. Hypothekendarlehen
Das
Hypothekendarlehen ist ein Darlehen, das durch ein Grundpfandrecht, lastend auf
einem Grundstück, abgesichert ist. Kataster
Das Kataster ist ein amtliches, vermessungstechnisches Verzeichnis aller
Grundstücke in einer Gemeinde. Das Liegenschaftskataster besteht aus einem
beschreibenden Teil (Katasterbücher) und einem darstellenden Teil
(Kataster-Kartenwerk). Katasteramt
Behörde,
bei der das Liegenschaftsbuch, das Gebäudebuch sowie die Flurkarten als
Bestandsverzeichnis geführt werden, die über
Lage, Flurnummer, Nutzungsart, Größe usw. Auskunft geben. Die Verzeichnisse
können dort gebührenpflichtig eingesehen oder angefordert werden. Kaufvertrag
Bei Immobilienverkäufen muss der Kaufvertrag stets notariell beurkundet werden.
Privatschriftliche Verträge (auch z.B. Vorverträge u.ä.) sind deshalb
unwirksam. Im Kaufvertrag wird festgehalten, um welche Flurstücke oder welche
Wohnung es sich in diesem Kaufvertrag handelt und wieviel Miteigentumsanteil
ggf. auf die Eigentumswohnung entfällt. Es werden neben sonstigen Regelungen
der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten aufgeführt. Jeder Kaufvertrag kann
anders aussehen, wobei sich die Notare in der Regel an bestimmte Vertragsmuster
halten. Kapitallebensversicherung
Die
Kapitallebensversicherung ist eine langfristige Sparanlage mit Todesfallschutz,
die unter bestimmten Voraussetzungen (mindestens 12 Jahre Versicherungsdauer)
auch steuerbegünstigt ist. Gegen Zahlung laufender Prämien erwirbt der
Begünstigte den Anspruch auf Zahlung der im Vertrag vereinbarten
Versicherungssumme. Zusätzlich werden im Erlebensfall Überschußanteile ausgezahlt;
Versicherungssumme plus Überschußanteile bilden die Ablaufleistung. Im
Todesfall kommt mindestens die vereinbarte Todesfallleistung zur Auszahlung.
Die Kapitallebensversicherung dient häufig als Tilgungsersatz bei
Immobilienfinanzierungen in Verbindung mit Kapitalanlageobjekten. Der Kunde erzielt
dadurch folgende Steuervorteile: Konditionen
Die
Bedingungen, zu denen ein Darlehensvertrag geschlossen wird. Die wichtigsten
Konditionenbestandteile sind: Nominalzins, Auszahlungskurs, Zins,
Festschreibung, (anfänglicher) Tilgungssatz, -beginn, -verrechnung,
Zahlungsweise, Bereitstellungszins, Schätzkosten, Bearbeitungskosten und
Sicherheiten. Konditionenanpassungen
Spätestens
einen Monat vor Ablauf der Festschreibung bietet die Bank dem Darlehensnehmer
die Verlängerung (Prolongation, Anschlußfinanzierung) des Darlehens zu
marktüblichen Bedingungen an. Wenn sich die Bank und der Darlehensnehmer nicht
über die neuen Konditionen verständigen können, ist das Darlehen zum Ende der
Festschreibung zurückzuzahlen. Lageplan
Der Lageplan zeigt die Lage des Grundstücks, die angrenzenden Grundstücke und
die Himmelsrichtung. Der Lageplan wird aufgrund eines Auszugs aus dem
Liegenschaftskataster erstellt und gehört zu den einzureichenden Bauvorlagen.
Erhältlich ist er gegen eine geringe Gebühr beim Katasteramt des Landkreises,
in dem das entsprechende Grundstück liegt, oder beim Vermessungsamt der
Gemeinde. Legitimation
Bei
Abschluß eines Darlehensvertrages müssen Sie sich durch Vorlage eines gültigen
Reisepasses oder Personalausweises legitimieren. Bei
Direktbanken übernehmen üblicherweise die Filialen der Deutschen Post AG die Legitimation.
Leibrente
Recht,
in bestimmten Zeitabschnitten wiederkehrende, gleichbleibende Leistungen in
Geld oder vertretbaren Sachen bis zum Tode zu verlangen. Sofern keine andere
Form zur Gültigkeit des Vertrages vorgeschrieben ist, ist dieser in
schriftlicher Form abzuschließen. Die Leibrente kann auch als Belastung in
Abteilung II des Grundbuches eingetragen werden. Liegenschaftsbuch
Das
Liegenschaftsbuch ist ein beim
zuständigen Katasteramt geführtes Register. Dort sind alle Grundstücke eines
Bezirks erfaßt. Die angegebenen Größen sind verbindlich und entsprechen den
aktuellen Vermessungsergebnissen. Liquiditätsplan
Jährlich
oder monatlich gegliederte Tabelle, die für eine Immobilieninvestition den
Verlauf aller Zahlungen (Einnahmen und Ausgaben), die mit der Investition
verbunden sind, angibt. Grundlage für die Berechnung der Rendite und des
Barwerts der Gesamtinvestition. Maklerprovision
Wird
Ihnen ein Grundstück oder eine Finanzierung durch einen Makler vermittelt,
müssen Sie eine Provision zahlen. Die Höhe der Provision kann frei vereinbart
werden. Übliche Provisionssätze: Grundstücksvermittlung (auch ETW, EFH, MFH)
3-6% vom Kaufpreis; Finanzierungsvermittlung 1-5% des Darlehensnominalbetrages,
Vermietungen ein bis max. zwei Monatsmieten, jeweils zzgl. MwSt. Mängelhaftung
Wurde beispielsweise eine Bauleistung nicht ordnungsgemäß ausgeführt und es
treten Mängel auf, haftet der Unternehmer (z.B. der Handwerker) für die
auftretenden Mängel (gesetzlich geregelt, z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch
"BGB" oder in der Verdingungsordnung für Bauleistungen "VOB"). Miteigentum
Bei Eigentumswohnungen steht dem Wohnungseigentümer am gemeinschaftlichen
Eigentum ein Miteigentum nach Bruchteilen zu. Der Miteigentumsanteil wird meist
in Tausendstel ausgedrückt. In der Teilungserklärung wird die Größe der
Miteigentumsanteile festgelegt. Mitschuldner
Ein
Darlehensnehmer, der als Gesamtschuldner neben einem anderen Schuldner
mithaftet. Modernisierung
Maßnahmen,
die zur Verbesserung des Wohn- oder Nutzwerts eines bestehenden Gebäudes
dienen. Modernisierungskosten/
-aufwendungen
Sind
Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen oder
Einrichtungen. Diese Aufwendungen können entweder sofort als Werbungskosten
abgesetzt oder über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden.
Modernisierungsaufwendungen bei Baudenkmälern und bei Gebäuden in
Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten können sowohl bei
Eigennutzung als auch bei Vermietung mit 10% der von der Gemeinde bescheinigten
Aufwendungen abgesetzt werden. Nebenkosten (laufende)
Siehe
auch Bewirtschaftungskosten. Nichtabnahmeentschädigung
Wenn
ein Kunde ein Darlehen nicht oder nicht vollständig abnimmt, entsteht der Bank
meist ein Refinanzierungs-Schaden, weil sie das Darlehen bereits refinanziert
hat. Deshalb verlangt die Bank in solchen Fällen eine
Nichtabnahmeentschädigung. Niedrigenergiehaus
Ein Niedrigenergiehaus ist ein Gebäude, das vor allem sehr wenig Heizenergie
verbraucht. Der in der gültigen Wärmeschutzverordnung maximal zulässige
Jahres-Heizwärmeverbrauch muss um mindestens 25 Prozent eingespart werden. Dies
wird in der Regel erreicht durch eine äußerst kompakte Bauweise mit hoher
Wärmedämmung, Ausstattung aller Fensterflächen mit hochdämmenden
Wärmeschutzgläsern und vielem mehr. Nießbrauch
Ein
Grundstück kann in der Weise belastet werden, daß derjenige, zu dessen Gunsten
die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzung der Sache/des Rechtes/des
Vermögens zu ziehen (Nießbrauch). Der Nießbrauch ist ein Recht zugunsten einer
bestimmten Person; er ist nicht vererblich und nicht veräußerbar. Der
Nießbrauch kann durch den Ausschluß einzelner Nutzungen beschränkt werden. Der
Nießbraucher ist zum Besitze der Sache berechtigt, allerdings muß die bisherige
wirtschaftliche Bestimmung der Sache aufrecherhalten werden. Er ist nicht
berechtigt, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern. Notar
Der
Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes unparteiischer Betreuer der
Beteiligten. Der Notar untersteht der öffentlichen Dienstaufsicht. Die
Dienstaufsicht - Landgericht, Oberlandesgericht - überprüft die ordnungsgemäße
Arbeit des Notars. Diese Stelle ist auch für Beschwerden zuständig. Unabhängig
hiervon steht für solche Fälle auch die Notarkammer zur Verfügung. Notaranderkonto
Der
Notar richtet bei seiner Bank zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung
von Fremdgeldern ein Konto ein. Dies ermöglicht einer Bank eine
Darlehensauszahlung auf dieses Konto vorzunehmen, obwohl die dafür vorgesehene
Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Notar darf das Geld aufgrund des
von der Bank erteilten Treuhandauftrages, erst nach der Eintragung der
Grundschuld, an den Verkäufer weiterleiten. Notargebühren
Die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert einer Sache, wobei die
Gebühr mit Hilfe des Gebührensatzes und einer Gebührentabelle nach gesetzlichen
Vorschriften ermittelt wird. Die Höhe der Beurkundungsgebühren eines Notars
richtet sich bei einem Kaufvertrag nach dem Kaufpreis, bei der Eintragung von
Grundpfandrechten nach dem Sicherungswert. Nutzfläche
Die
Nutzfläche umfaßt
die Fläche aller Räume eines Hauses oder einer Wohnung, die nicht unmittelbar
zum Wohnen genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Garagen, Hobbyräume, nicht
ausgebaute Dachböden und sonstige Kellerräume. Das Gegenstück bildet die
Wohnfläche. Pacht
Durch
den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des
verpachteten Gegenstandes und den Genuß der Früchte, soweit sie nach den Regeln
einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der
Pachtzeit zu gewähren. Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter hierfür
einen Pachtzins zu zahlen. Paragraph 181
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
§ 181 BGB besagt, dass ein Bevollmächtigter keine Rechtsgeschäfte mit sich
selber schließen kann. Um bestimmte Abläufe nach Abschluss des Kaufvertrages zu
vereinfachen, werden in der Regel z.B. die Notariatsangestellten bzw. der
Grundstückseigentümer im Kaufvertrag bevollmächtigt, bestimmte Rechtsgeschäfte
auszuführen. Um dies zu ermöglichen, werden die Bevollmächtigten im Kaufvertrag
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Pfandbriefe
Pfandpriefe
sind festverzinsliche Wertpapiere, die auf der Grundlage des Hypothekenbankgesetzes
von privaten Hypothekenbanken und auf der Grundlage des Gesetzes über die
Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher
Kreditanstalten von Realkreditanstalten sowie Landesbanken und Girozentralen
ausgegeben werden. Pfandbriefe dienen der Beschaffung langfristiger Mittel zur Finanzierung von Grundschuldkrediten. Der Gesamtbetrag
der umlaufenden Pfandbriefe muß in Höhe des Nennwertes jederzeit durch
Hypotheken oder Grundschulden von wenigstens gleicher Höhe und gleichem
Zinsertrag gedeckt sein. Preisangabenverordnung (PangVO)
In
allen Angeboten und in Darlehensverträgen ist die Angabe des effektiven bzw.
des anfänglichen effektiven Jahreszinses nach PangVO (auf zwei Kommastellen
gerundet) erforderlich. Hierdurch soll Ihnen ein Vergleich verschiedener
Angebote erleichtert werden. Die Effektivzinsangabe nach der PangVO muß auch
bei Konditionenanpassungen erfolgen. Rang
Bei
mehreren Rechten, mit denen ein Grundstück belastet ist, bestimmt sich, wenn
sie in derselben Abteilung des Grundbuchs eingetragen sind, ihr Rang nach der
Reihenfolge der Eintragungen. Sind die Rechte in verschiedenen Abteilungen
eingetragen, so hat das unter Angabe eines früheren Tages eingetragene Recht
den Vorrang; Rechte, die unter Angabe desselben Tages eingetragen sind, haben
gleichen Rang. Eine abweichende Bestimmung des Rangverhältnisses bedarf der
Eintragung in das Grundbuch. Rangänderung im Grundbuch
Eine
bestehende Rangfolge kann nachträglich geändert werden. Dies bedarf einer
Einigung zwischen den Berechtigten, der Zustimmung des Grundstückseigentümers
und der Eintragung in das Grundbuch. Rangrücktritt
Durch
notariell beglaubigte Erklärung kann ein Grundpfandrechtsgläubiger seine
bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers
freiwillig verändern. Ein Rangrücktritt ist beispielsweise erforderlich, wenn
ein Wohnrecht (wertmindernd) im Grundbuch eingetragen ist und somit den
Beleihungswertvorschriften der Bank entgegensteht. Rangstelle/Rangverhältnis
Alle Grundstücksrechte, die im Grundbuch eingetragen sind, stehen in einem
Rangverhältnis zueinander. Die Gläubiger werden bei der Verwertung des Objektes
z.B. in der Zwangsversteigerung nach der Rangstelle im Grundbuch befriedigt.
Ein nachrangiges Recht kommt erst dann zum Zuge, wenn das vorgehende voll
befriedigt ist. Sind im Grundbuch innerhalb der gleichen Abteilung mehrere
Rechte eingetragen, so bestimmt sich die Rangstelle nach der Reihenfolge der
Eintragungen. Refinanzierung
Banken
refinanzieren sich, damit sie Darlehen ausleihen können. Bei Hypothekenbanken
geschieht dies über Ausgabe von Pfandbriefen. Die Bank gibt Pfandbriefe an
Geldanleger aus und reicht das angelegte Geld an Darlehensnehmer weiter. Für
Pfandbriefe gelten zum Schutz der Geldanleger besonders strenge gesetzliche
Sicherungsvorschriften (Hypothekenbankgesetz). Rendite
Maßstab
für die Beurteilung der Rentabilität einer Kapitalanlage. Sie gibt in Prozent
an, welcher Gewinn durchschnittlich pro Jahr mit dem eingesetzten Kapital
erwirtschaftet wird. Bei
Immobilieninvestitionen unterscheidet man die Objektrendite und die
Eigenkapitalrendite. Bei der Objektrendite werden alle Einnahmen und Ausgaben
aus der Investition berücksichtigt (Anschaffungs- und Herstellungskosten,
Mieteinnahmen, Steuerzahlungen bzw. -ersparnisse usw.) - außer der Finanzierung
(Aufnahme von Darlehen, Zins- und Tilgungszahlungen). Über die Objektrendite
können also verschiedene Immobilien, unabhängig von der Finanzierung,
miteinander verglichen werden. Die Eigenkapitalrendite berücksichtigt
zusätzlich die Finanzierung der Immobilie: Dem eingesetzten Eigenkapital werden
die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben (einschließlich Zins- und
Tilgungszahlungen für aufgenommene Darlehen) gegenübergestellt. Restschuld
Die
Restschuld ist
der noch zu tilgende Rest eines Darlehens. Der Darlehensnominalbetrag abzüglich
der bereits geleisteten Tilgung ergibt die Restschuld. Risikolebensversicherung
Hier
wird ausschließlich der Todesfall abgesichert. Die Versicherung wird oftmals
als Zusatzsicherheit von Annuitätendarlehen in Verbindung mit eigengenutzten
Objekten abgeschlossen. In diesem Zusammenhang gibt es auch eine besonders
günstige Form der Risikolebensversicherung, bei der die Todesfallleistung
analog dem Restdarlehen fällt. Rückauflassungsvormerkung
Ist
eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung eines
Grundstückes. Eine Eintragung der Rückauflassungsvormerkung kommt oft in
Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken der Städte und Gemeinden unter
bestimmten Voraussetzungen vor, z.B. Erstellung einer Mindestwohnflächenzahl
oder Bebauung nur für gewerbliche Nutzung. Wird eine solche Auflage nicht
eingehalten, so hat der frühere Eigentümer einen Anspruch auf Rückauflassung. Rückgewähransprüche
Anspruch
des Grundstückseigentümers gegenüber dem Gläubiger auf Löschung oder
Rückübertragung der Grundschuld, sobald das mit ihr abgesicherte Darlehen
zurückbezahlt wurde. Banken lassen sich in der Regel die Rückgewähransprüche an
vorrangigen und gleichrangigen Grundschulden vom Grundstückseigentümer
abtreten, um eine bessere Rangposition zu erhalten. Sachwert
Summe
aus Bodenwert und Bauwert. Bei selbstgenutzten Immobilien unter Würdigung der
Gesamtsituation üblicher Anhaltswert zur Wertermittlung. Sanierung
Wiederinstandsetzung eines Gebäudes.
Liegt das Gebäude in einem Sanierungsgebiet oder einem städtebaulichen
Entwicklungsbereich können Herstellungskosten für Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen im Jahr der Herstellung und den folgenden 9 Jahren zu
jeweils 10% abgesetzt werden. Diese Sonderabschreibung tritt an die Stelle der
üblichen linearen oder degressiven Abschreibung. Schäden
Hausschwamm
ist ein gefährlicher, pilzartiger Schädling an verbautem Holz. Wegen seines
geringen Wasserbedarfs ist er besonders widerstandsfähig und schwer zu bekämpfen.
Die Bekämpfung ist meist nur durch völlige Entfernung des Holzes möglich. Schätzkosten
Sind
die Kosten zur Feststellung des Beleihungswertes. Schuldzinsenabzug
Bei
einem privaten Immobilienerwerb zur Kapitalanlage (d.h. Sie vermieten die
Immobilie, keine Eigennutzung) sind die Zinsen, die Sie für die zur
Immobilienfinanzierung aufgenommenen Darlehen zahlen, in der Regel als Werbungskosten
steuerlich absetzbar. Sie mindern also Ihr zu versteuerndes Einkommen und
führen zu einer Steuerentlastung. Sonderausgaben
Sind
Aufwendungen, welche vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können und
weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sind. Darunter fallen im allgemeinen
Aufwendungen, welche aus politischen Gründen steuermindernd berücksichtigt
werden sollen, wie z.B. Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer,
Steuerberatungskosten und Absetzung für selbstgenutzte, denkmalgeschützte
Gebäude. Sondertilgung
Tilgung
über die vereinbarte regelmäßige Leistung hinaus. Bei Darlehen mit fest
vereinbarten Konditionen müssen Sondertilgungen ausdrücklich vereinbart werden. Sonderabschreibung
Beschreibt
eine erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und bei
Baudenkmälern (Fördergebietsgesetz). Sondereigentum
Sondereigentum ist das Alleineigentum im Rahmen des Wohnungseigentums. Dazu
zählen die Wohnung selbst die nicht zu Wohnzwecken dienenden und in sich
abgeschlossenen Räume, soweit sie nicht für den gemeinschaftlichen Gebrauch der
Wohnungseigentümer gedacht sind (z.B. die eigene Garage, wenn diese in der
Teilungserklärung als Sondereigentum ausgewiesen wurde) zu Räumen gehörende
Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden
können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum beeinträchtigt wird
(z.B. nichttragende Wände, Tapeten, Wand- und Deckenverputz, Deckenverkleidung,
Einbauschränke, Innentüren, Heizkörper, Markisen, Rollläden, Küchen, Bade- und
Wascheinrichtungen usw.). Die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und
gemeinschaftlichem Eigentum ist oft sehr schwierig und sollte daher in der
Teilungserklärung explizit geregelt sein. Sondernutzungsrechte
Mit Sondernutzungsrechten belegte Flächen oder Gebäudebestandteile sind
zunächst gemeinschaftliches Eigentum. Der Berechtigte erwirbt durch die
Einräumung ein nicht entziehbares, alleiniges und dingliches Nutzungsrecht an
beispielsweise Kfz-Abstellplätzen, Gartenanteilen und Kellerräumen. Spekulationsgewinn
Differenz
zwischen Veräußerungs- und Anschaffungspreis innerhalb der Spekulationsfrist
von 10 Jahren. Splittingtabelle
Siehe
auch Grund- und Splittingtabelle. Teileigentum
Teileigentum ist Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines
Gebäudes (z.B. Läden, Werkstätten, Praxisräume, Büroräume usw.). Teileigentumsgrundbuch
Wird
von einem Eigentümer ein Hausgrundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt, so wird
von Amts wegen für jedes Wohnungs- und Teileigentum ein eigenes Grundbuchblatt
angelegt. Teilungserklärung
Der Alleineigentümer eines Gebäudes gibt gegenüber dem Grundbuchamt in
öffentlich beglaubigter Form die Erklärung ab, dass er das Eigentum an der
Immobilie in Miteigentum aufteilt und dass mit jedem Miteigentumsanteil das
Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden ist. Die Teilungserklärung
ist zwingend erforderlich, wenn eine Immobilie in Eigentumswohnungen aufgeteilt
wird. Tilgung
Ihre
Leistung als Darlehensnehmer zur Rückzahlung des Darlehens. Die Tilgung erfolgt
meist in regelmäßigen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich),
steigenden Raten. Von der Höhe der Tilgung hängt
u.a. die Darlehenslaufzeit ab. Aus der Regeltilgung von 1 % p.a. ergibt sich
eine Darlehensgesamtlaufzeit von ca. 30 Jahren. Tilgungsaussetzung
Eine
Tilgungsaussetzung bedeutet, daß Sie als Darlehensnehmer laufend nur Zinsen, aber keine Tilgung zahlen
(Festdarlehen). Eine Tilgungsaussetzung kann bei Finanzierungen von vermieteten
Objekten empfehlenswert sein. Tilgungsfreie Jahre
Zeitraum,
in dem Sie als Darlehensnehmer nur Zinsen, aber keine Tilgung zahlen.
Tilgungsfreie Jahre müssen im Darlehensvertrag separat vereinbart werden. Tilgungsplan
Tabelle,
die für ein Darlehen den Verlauf von Restschuld, Zins- und Tilgungszahlungen
(jährlich oder monatlich gegliedert) angibt. Grundlage für die Berechnung des
Effektivzinses eines Darlehens. Tilgungsverrechnung
Vereinbarung
im Darlehensvertrag, wann geleistete Tilgungszahlungen von der Restschuld
abgezogen werden. Umschuldung
Rückführung
eines Darlehens durch Aufnahme eines neuen Darlehens. Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt, wenn die
Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Erst mit dieser Bescheinigung ist die
Eintragung des neuen Grundstückseigentümers ins Grundbuch möglich. Unterwerfungsklausel
Die
Grundschuld-Bestellung enthält üblicherweise eine Unterwerfungsklausel. Damit
"unterwirft" sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung
in das belastete Grundstück (= dingliche Unterwerfung). Darüber hinaus
übernimmt der Eigentümer sowie eventuell ein abweichender oder weiterer
Darlehensnehmer (Mitverpflichteter) üblicherweise die persönliche Haftung (=
persönliche Unterwerfung) für die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe der
Grundschuld. Verjährung
Mit
der Abnahme der Arbeiten an einem Bauwerk beginnt die Verjährungsfrist
hinsichtlich der Sachmängelhaftung des Unternehmers. Grundsätzlich dauert die
Frist nach § 638 BGB 5 Jahre. Wurde eine wirksame Vereinbarung nach VOB
getroffen (§ 13 VOB, Teil B), dauert die Frist 2 Jahre. Bestimmt das Gesetz
kürzere Fristen, so gelten diese. Verkehrswert
Der
Verkehrswert einer Immobilie wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt,
auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu
erzielen wäre. Bei vermieteten Objekten wird der Verkehrswert i.d.R. im
Ertragswertverfahren ermittelt; bei eigengenutzten Objekten häufig nach dem
Sachwertverfahren. Verwandtendarlehen
Sind
Darlehen, die Sie von Verwandten, z.B. zum Zwecke des Kaufes Ihrer Immobilie
erhalten. Sie können als Eigenkapital dienen. Verwandtendarlehen sollten
ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Verzugszinsen
Verzugszinsen sind Zinsen, die einem Schuldner, z.B. dem Kreditnehmer,
berechnet werden, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig
nachkommt. Vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuld
Ist
eine öffentliche Urkunde, in der sich der Schuldner der sofortigen
Zwangsvollstreckung unterwirft, bzw. zwangsweise unterworfen wird (z.B. bei
einem vollstreckbaren Endurteil). Vorfälligkeitsentschädigung
Immobiliendarlehen
werden von den Kreditinstituten fest refinanziert. Bei einer vorzeitigen
Rückzahlung eines festkonditionierten Darlehens können der Bank Nachteile
entstehen (je nach Kapitalmarktlage). Diese bewirken die Forderung nach einer
Vorfälligkeitsentschädigung, die je nach Festschreibung und Restlaufzeit sehr
hoch ausfallen kann. Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
VOB ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen. Sie besteht aus den Teilen A,
B und C. Teil A enthält die "Allgemeine Bestimmungen zur Vergabe von
Bauleistungen". Dieser Teil der VOB stellt Regeln über ein förmliches
Verfahren auf, nach dem Bauleistungen zur Ausführung vergeben werden. Im Teil A
der VOB werden also die Beziehungen des Auftraggebers zu den Anbietern von
Bauleistungen ("Bewerbern") in dem vorvertraglichen Zeitraum bis zum
Abschluss des Bauvertrages geregelt. Die Teile B und C der VOB enthalten
"Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen"
(Teil B) und "Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen"
(Teil C). Beide Teile ergänzen sich zu einem Vertragswerk, in dem der Teil B
die nach dem BGB für den Bauvertrag geltenden gesetzlichen Regelungen ändert
und ergänzt und der Teil C technische Regeln über die Beschreibung, Ausführung
und Abrechnung einzelner Bauleistungen aufstellt. Vorkaufsrecht
Ein
Grundstück kann in der Weise belastet werden, daß derjenige, zu dessen Gunsten
die Belastung erfolgt, dem Eigentümer gegenüber zum Vorkauf berechtigt ist. Das
Vorkaufsrecht kann auch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen
Grundstücks bestellt werden. Der Vorkaufsberechtigte kann bei einem Verkauf an
einen Dritten Einspruch erheben, sofern seine Zustimmung nicht eingeholt wurde.
Derjenige, zu dessen Gunsten das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen ist,
kann beanspruchen, daß ihm das Grundstück im Verkaufsfall an einen Dritten zu
gleichen Bedingungen übertragen wird. Wegerecht
Recht
zum Gehen, Fahren, Reiten und Viehtreiben auf einem anderen Grundstück. Bei
einer Beleihung oder Bewertung sind die wertmindernden Auswirkungen des Rechts
zu prüfen. Werbungskosten
Bei der Einkunftsart "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung"
dürfen diverse Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt werden, wie z.B.
Schuldzinsen während der Bauzeit, Geldbeschaffungskosten, Schuldzinsen nach
Fertigstellung, Abschreibung aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten,
Erhaltungsaufwendungen (Instandhaltungskosten), Verwaltungskosten. Wertermittlung
Bewertung
einer Immobilie nach festgelegten Kriterien. Es werden verschiedene Werte
unterschieden, z.B. der Verkehrswert und der Beleihungswert. Grundlagen der
Bewertung sind z.B. der aktuelle Gebäudezustand, Lage und Beschaffenheit des
Grundstücks und/oder die nachhaltig erzielbaren Erträge (Ertragswert) sowie die
Drittverwendbarkeit. Wiederkaufsrecht
Beim
Wiederkaufsrecht sind nur der Käufer und Wiederkäufer (Verkäufer) beteiligt.
Die Ausübung des Rechts setzt keinen Verkauf voraus. Bereits bei Einräumung des
Rechts wird ein Wiederkaufpreis festgesetzt. Zweck der Vereinbarung eines
Wiederkaufsrechts bei einem Grundstück ist es, dem Käufer bei der Verwendung
des Grundstücks gewisse Bindungen aufzuerlegen. Wohnfläche
Die
Wohnfläche umfaßt die Fläche der Räume eines Hauses oder einer Wohnung, die ausschließlich zum
Wohnen dienen. Sie wird anhand der Rohbaumaße abzüglich drei Prozent für
Innenputz ermittelt. Räume, die zur Nutzfläche zählen, werden mit der halben
Grundfläche angerechnet. Bei ausgebauten Dachgeschossen zählt die Fläche unter
den Schrägen ebenfalls nur anteilig. Die genaue Berechnung hängt jedoch von den
jeweiligen Bestimmungen der Landesbauordnungen ab. Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit
dem Miteigentumsanteil an dem Haus. Die Einzelheiten sind im
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Wohnungsgrundbuch
Sofern ein Grundstückseigentümer sein Gebäude in Eigentumswohnungen aufteilen
möchte, reicht er beim Grundbuchamt die nach Wohnungseigentumsgesetz hierfür
erforderlichen Unterlagen ein. Das Grundbuchamt schließt sodann das bisherige
Grundbuch und legt je Miteigentumsanteil ein besonderes Grundbuchblatt ( Wohnungsgrundbuch
) an. In diesem ist der entsprechende Miteigentumsanteil an dem Gebäude
aufgeführt, in Verbindung mit dem zugehörigen Sondereigentum ( z.B. Wohnung Nr.
1 ) und den evtl. eingeräumten Sondernutzungsrechten (z.B. Garten SN 1). Wohnrecht
Ein
Berechtigter darf unter Ausschluß des Eigentümers eine Wohnung, eine ETW oder
ein EFH entgeltlich oder unentgeltlich nutzen. Der Berechtigte ist befugt,
seine Familie sowie die zur standesgemäßen Bedienung und zur Pflege
erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen. Ist das Recht auf einen
Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum
gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen
mitbenutzen. Kosten wie Steuern, öffentliche Lasten, Reparaturen usw. trägt der
Eigentümer. Zahlungsweise
Angabe,
wann laufende oder einmalige Zahlungen (z.B. Zins- und Tilgungszahlungen)
erfolgen. Dabei ist u.a. folgende Formulierung möglich: "Rate zahlbar
monatlich am Monatsende". Zins
Preis
für die Überlassung von Geld. Bei Immobilienfinanzierungen sind der Nominalzins
und der Effektivzins zu unterscheiden. Zwangsvollstreckung
Ist
ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das zum Ziel hat, privatrechtliche
Ansprüche gegen einen Schuldner durch staatliche Organe zwangsweise
durchzusetzen. Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein
vollstreckbarer Titel. Zweckerklärung
Eine
Zweckerklärung wird auch Sicherungsabrede genannt, ist eine schuldrechtliche Zusatzvereinbarung zur
Grundschuld. Die Grundschuld ist nicht an eine persönliche Forderung (aus einem
Darlehen) gebunden.( im Gegensatz zu Hypothek) Mit der Zweckerklärung wird die
Grundschuld mit einem Darlehen verknüpft. Die Grundschuld dient dem Zweck,
Ansprüche der Bank aus einem Darlehen zu sichern. Anmerkung:
Die
Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für die
Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Fehlt Ihnen eine wichtige Erklärung? Dann schicken Sie uns einfach eine E-Mail und nennen uns diesen fehlenden Fachbegriff, damit wir ihn umgehend in das Lexikon aufnehmen können!
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