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BaFin untersagt Leerverkäufe?

Verfasst: 21.09.2008 - 12:46
von johannes27
Hallo zusammen,

die BaFin hat bis Jahresende sog. Leerverkäufe von elf Finanztiteln untersagt.

Die vom Verbot betroffenen Papiere sind die von Aareal Bank, Allianz, AMB Generali Holding, Commerzbank, Deutsche Bank , Deutsche Börse , Deutsche Postbank, Hannover Rückversicherung, Hypo Real Estate, MLP und Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft.

Die BaFin begründete diesen Schritt mit den jüngsten Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten.

Aber was versteht man eigenlich unter Leerverkäufen und warum sind gerade diese Aktien vom Verbot betroffen?

Gruß

Johannes

Verfasst: 21.09.2008 - 18:15
von moneysurfer
Hi Johannes,

unter Leerverkäufen (auch "short sales" genannt) leihen sich Spekulanten Aktien für eine bestimmte Zeit, verkaufen es dann sofort weiter und warten darauf, dass der Kurs fällt. Trifft dies ein, dann kaufen sie ein Papier derselben Art zurück, um es an den Verleiher zurückzugeben.
Die Kursdifferenz abzüglich der Leihgebühr bleibt dann als Gewinn.
Ich denke, dass insbesondere Finanztitel von diesen Machenschaften betroffen waren und deshalb die o.g. Firmen auf der Verbotsliste für Leerverkäufe.

Gruß

Moneysurfer

Verfasst: 03.02.2010 - 22:23
von moneysurfer
Hi,

die BaFin hat nach dem Verbot von Leerverkäufen aus 2008 diese nun wieder erlaubt.

Gruß

moneysurfer

Verfasst: 18.05.2010 - 21:18
von moneysurfer
Hi,

ab morgen 0 Uhr wurden durch die BaFin wieder Leerverkäufe für bestimmte Finanztitel verboten.

moneysurfer