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Kundenbindungsprogramme

Verfasst: 27.05.2007 - 00:05
von Simone
Welches Kundenbindungsprogramm ist besser, Payback oder Happy Digits?

Ich habe derzeit noch keines, macht es überhaupt sind, oder sind die wirklichen Vorteile nicht so groß? Gibt es noch weitere Programme?

Danke für Eure Hinweise.

Gruß

Simone

Verfasst: 19.08.2008 - 21:00
von Simone
Noch ein aktuelles Gerichtsurteil zum Thema Kundenbindungsprogramme.

Der Bundesgerichtshof hat nun die Vertragsklauseln der Payback-Karte die schätzungsweise in jedem dritten Haushalt benutzt wird zum Teil als rechtswidrig erklärt.

Hiernach darf Payback nun ohne eine vorliegende Zustimmung seiner Kunden per E-Mail oder auch SMS keine Werbung mehr zusenden.

Dies würde nicht mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb konform gehen. Um der Weiterverwendung seiner Daten entgegenzuwirken, musste der jeweilige Kunde entsprechende Felder im Vertrag kennzeichnen, was das Gericht als „unzumutbare Belästigung“ bewertete.

Das Unternehmen darf allerdings auch weiterhin die Daten seiner Kunden weiterverwenden.

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen wegen Nichtbeachtung des Datenschutzes. Auch wurde dem Unternehmen Payback vorgeworfen, durch die hohe Anzahl von Partnerunternehmen einen “gläsernen Kunden” zu schaffen.

Gruß

Simone

Verfasst: 26.04.2009 - 21:19
von Alice D.
Hallo,

neben Happy Digits und Payback gibt es jetzt auch noch die DeutschlandCard, die von der Deutschen Bank und Edeka initiiert und von der Bertelsmann-Tochter Arvato Services gelauncht wurde.
Wie sich diese etabliert wird man sehen.

Alice

Verfasst: 08.02.2010 - 22:20
von suse_77
Hallo,

von der Deutschen Bahn gibt es noch das Bonusprogramm "bahn.bonus".

bahn.bonus ist für Besitzer einer BahnCard.
bahn.bonus-Teilnehmer können bei der Deutschen Bahn und bei weiteren Partnern Punkte sammeln, die dann in Sachprämien eingelöst werden können.

Suse

Re: Kundenbindungsprogramme

Verfasst: 15.08.2018 - 08:19
von MatthiasGren
Dies würde nicht mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb konform gehen. Um der Weiterverwendung seiner Daten entgegenzuwirken, musste der jeweilige Kunde entsprechende Felder im Vertrag kennzeichnen, was das Gericht als „unzumutbare Belästigung“ bewertete.