Das ändert sich in 2017...
Verfasst: 02.01.2017 - 10:15
Hallo,
wünsche Euch noch ein gutes neues Jahr 2017, welches natürlich erneut mit einigen Änderungen für finanzrelevante Themen aufwartet. Ich starte deshalb mal wieder mit einer Zusammenstellung die dann gerne ergänzt werden kann:
Kinder- und Elterngeld:
Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Kind. Für das erste und zweite Kind sind es dann 192 Euro, für das dritte 198 Euro und für jedes weitere Kind 223 Euro.
Gesetzliche Pflegeversicherung:
Ab 1. Januar werden die bisherigen 3 Pflegestufen durch 5 neue Pflegegrade ersetzt. Desweiteren erhöhen sich die Leistungen der Pflegeversicherung in allen Bereichen und Pflegestufen. So zahlt die Kasse jetzt für häusliche Pflege bis zu 1.995 Euro statt derzeit max. 1.612 Euro und der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,2% auf 2,55%, Kinderlose zahlen künftig 2,8%.
Betriebliche Altersvorsorge:
Der förderfähige Höchstbetrag, das ist der Lohnanteil den man in Betriebsrente umwandeln darf, steigt auf monatlich 254 Euro.
Flexi-Rente:
Rentner dürfen ab diesem Jahr mehr von ihrem Zuverdienst behalten. Es soll aber auch Möglichkeiten geben, früher ohne Abschlag in Rente zu gehen. Beim Flexi-Rentengesetz fallen dann die bislang festen Hinzuverdienstgrenzen weg. Ab Januar gilt für Rentner, die ab einem Alter von 63 Jahren mehr als 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, das 40% des darüber liegenden Betrags von der Rente abgezogen werden.
Rürup-Rente:
Ab 2017 steigt der Maximalbetrag auf 23.632 Euro für Ledige, beziehungsweise auf 46.724 Euro für Verheiratete mit zwei Rürup-Verträgen. Davon können Versicherte dann 84% steuerlich geltend machen. Somit wirken sich ab 2017 Beitragszahlungen bis zu 19.624 Euro bzw. 39.248 Euro steuermindernd aus.
Mindestlohn:
Ab dem 1. Januar erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn um 0,34 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde (+4% und rund + 55 Euro brutto im Monat bei einer monatlichen Vollbeschäftigung).
Hartz-IV:
Ab 2017 steigen die Regelleistungen für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Sie erhalten 291 Euro statt bisher die 270 Euro. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erhalten dann 311 Euro im Monat zu und damit 5 Euro mehr. Ehepaare bekommen ab diesem Jahr 368 statt bisher 364 Euro pro Person.
Lebensversicherung:
Der Garantieverzinsung sinkt von 1,25 auf 0,9%, aber auf bereits bestehende Versicherungsverträge hat die Absenkung des Garantiezinses keinen Einfluss.
Anna
wünsche Euch noch ein gutes neues Jahr 2017, welches natürlich erneut mit einigen Änderungen für finanzrelevante Themen aufwartet. Ich starte deshalb mal wieder mit einer Zusammenstellung die dann gerne ergänzt werden kann:
Kinder- und Elterngeld:
Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Kind. Für das erste und zweite Kind sind es dann 192 Euro, für das dritte 198 Euro und für jedes weitere Kind 223 Euro.
Gesetzliche Pflegeversicherung:
Ab 1. Januar werden die bisherigen 3 Pflegestufen durch 5 neue Pflegegrade ersetzt. Desweiteren erhöhen sich die Leistungen der Pflegeversicherung in allen Bereichen und Pflegestufen. So zahlt die Kasse jetzt für häusliche Pflege bis zu 1.995 Euro statt derzeit max. 1.612 Euro und der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,2% auf 2,55%, Kinderlose zahlen künftig 2,8%.
Betriebliche Altersvorsorge:
Der förderfähige Höchstbetrag, das ist der Lohnanteil den man in Betriebsrente umwandeln darf, steigt auf monatlich 254 Euro.
Flexi-Rente:
Rentner dürfen ab diesem Jahr mehr von ihrem Zuverdienst behalten. Es soll aber auch Möglichkeiten geben, früher ohne Abschlag in Rente zu gehen. Beim Flexi-Rentengesetz fallen dann die bislang festen Hinzuverdienstgrenzen weg. Ab Januar gilt für Rentner, die ab einem Alter von 63 Jahren mehr als 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, das 40% des darüber liegenden Betrags von der Rente abgezogen werden.
Rürup-Rente:
Ab 2017 steigt der Maximalbetrag auf 23.632 Euro für Ledige, beziehungsweise auf 46.724 Euro für Verheiratete mit zwei Rürup-Verträgen. Davon können Versicherte dann 84% steuerlich geltend machen. Somit wirken sich ab 2017 Beitragszahlungen bis zu 19.624 Euro bzw. 39.248 Euro steuermindernd aus.
Mindestlohn:
Ab dem 1. Januar erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn um 0,34 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde (+4% und rund + 55 Euro brutto im Monat bei einer monatlichen Vollbeschäftigung).
Hartz-IV:
Ab 2017 steigen die Regelleistungen für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Sie erhalten 291 Euro statt bisher die 270 Euro. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erhalten dann 311 Euro im Monat zu und damit 5 Euro mehr. Ehepaare bekommen ab diesem Jahr 368 statt bisher 364 Euro pro Person.
Lebensversicherung:
Der Garantieverzinsung sinkt von 1,25 auf 0,9%, aber auf bereits bestehende Versicherungsverträge hat die Absenkung des Garantiezinses keinen Einfluss.
Anna